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Landtag BW lässt Meinungs- und Pressefreiheit durch Kindesentzug unterdrücken

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In Baden-Württemberg lässt der Landtag die Meinungs- und Pressefreiheit von demokratischen Trennungseltern per Kindesentzug unterdrücken und so Kinder für die politische Erpressung ihrer Eltern zum Thema Wechselmodell missbrauchen.

In Baden-Württemberg (BW) beteiligt sich der Landtag an Deutschlands politischem Verbrechen gegen strittige Trennungsfamilien und geht noch einen Schritt weiter. Er bedroht die Grundfesten der Demokratie und die Rechte von Kindern und Eltern. Der Landtag im Ländle beteiligt sich an der psychischen Unterdrückung von Eltern, die ihre Kinder nach der Trennung in demokratischen und gleichberechtigten Strukturen innerhalb des sogenannten Wechselmodell erziehen wollen. Ihnen werden die Kinder genommen, weil die Eltern nicht konform mit der autoritären Pädagogik des Landesparlaments sind.

Kinder als Geiseln der Politik gegen demokratische Erziehung

Das beunruhigende Element in der Politik des Landtags gegenüber strittigen Trennungsfamilien ist die Verwendung von Kindern als politische Geiseln im Kampf gegen das Wechselmodell. Für das Wechselmodell tritt vor allem die FDP ein und der Europarat fordert es seit 2015. Der politische Kampf des Landtag BW mit Kindern als Waffe gegen das Wechselmodell ist nicht nur ein Streit über Betreuungsmodelle, sondern tiefgreifender: Es geht um die vorherrschenden Erziehungsideale in Deutschland.

Strittige Trennungsfamilien zeichnen sich durch anhaltende Konflikte und Meinungsverschiedenheiten zwischen den getrennten Elternteilen hinsichtlich der Betreuung und Erziehung ihrer gemeinsamen Kinder aus. Oftmals landen diese Familien vor dem Familiengericht, da ein Elternteil sich Hilfe vom Staat erhofft, um seine Kinder öfter zu sehen, als es der andere Elternteil zulässt. An diesem Punkt greift der Staat in Form der Familiengerichte aktiv in das Schicksal und die Rechte der Trennungsfamilie ein, indem er eine Entscheidung trifft, die das zukünftige Zusammenleben und die Betreuungsverhältnisse der Kinder maßgeblich beeinflusst.

Grundsätzlich gibt es in Deutschland zwei Seiten im Kampf um die beste Erziehungsstruktur für strittige Trennungsfamilien. Auf der einen Seite stehen die Vertreter der autoritären Pädagogik, die hierarchische Strukturen und Führung für Kinder fordert und erwartet, dass Trennungseltern ihre Differenzen beiseitelegen, um im elterlichen Konsens eine erzieherische Einheit zu bilden. Auf der anderen Seite stehen die Vertreter der demokratischen Pädagogik, die die Pluralität der Erziehungsvorstellungen respektiert und anerkennt, dass Kinder von der Erfahrung unterschiedlicher Erziehungsstile profitieren können. Mehr hierzu erfährt man in unserem Artikel “Autoritäre vs. demokratische Pädagogik in strittigen Trennungsfamilien“.

Leider hat sich in ganz Deutschland seit der BGH-Rechtsprechung von 2017 die autoritäre Pädagogik als Staatsdoktrin durchgesetzt. Dies hat weitreichende Auswirkungen auf Trennungsfamilien, da es verfassungswidrig den Pluralismus in der Erziehung untergräbt und Kindern in der Regel einen Elternteil teilweise oder ganz per Gerichtsentscheidung nimmt, wenn die Eltern nicht im Konsens erziehen.

Der Landtag hat sich ebenfalls für die autoritäre Seite entschieden und geht sogar einen Schritt weiter: er benutzt die herrschende totalitäre Pädagogik, um die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit von Eltern und Kindern in strittigen Trennungsfamilien per Kindesentzug mit Hilfe der Justiz unterdrücken zu lassen. Das Wechselmodell ist nach dem Willen des Landtag ein Tabu und Andersdenkende dürfen von der Exekutive und Justiz verfolgt und zum Schweigen gebracht werden, indem man ihnen zur Strafe die Kinder nimmt.

Verwicklung des Landtag in politische Verbrechen von Justiz und Jugendamt

Die Taktik des politischen Verbrechens des Landtag BW ist eine emotionale politische Erpressung, die darin besteht, Erziehungsvorstellungen, die nicht mit der herrschenden Politik übereinstimmen, als Kindeswohlgefährdung zu brandmarken.

Greifbar wird diese Taktik am Fall unseres Chefredakteurs Sandro Groganz (dem Verfasser dieses Artikels), der seit vier Jahren seine drei jüngeren Kinder aufgrund von gerichtlichen Entscheidungen nicht sieht. Er gilt laut Gericht einzig deshalb als Kindeswohlgefährder, weil er mit seinen Kindern über das Wechselmodell gesprochen hat und auf Freifam darüber schreibt. Uns ist zusätzlich von einem Fall in Karlsruhe bekannt, in dem einem Elternteil der freie Kontakt zu seinem Kind ebenfalls gerichtlich verboten wurde, weil mit dem Kind über das Wechselmodell gesprochen wurde. Wir bitten ähnlich betroffene Eltern in ganz Deutschland, sich bei uns zu melden.

Der Landtag hat die Verwendung der Kinder unseres Chefredakteurs als politische Geiseln gegen die Meinungsfreiheit zum Wechselmodell durch die Landesjustiz und das zuständige Jugendamt unterstützt und gedeckt. Das Landesparlament hat dadurch nicht nur die Rechte von strittigen Trennungsfamilien missachtet, sondern durch seine Untätigkeit und die Begründung dieser Untätigkeit auch aktiv an der Untergrabung des demokratischen Prinzips pluraler Erziehung, sowie Meinungs- und Pressfreiheit in strittigen Trennungsfamilien teilgenommen.

Hier nun die Details zu den Vorgängen, wie der Landtag auf totalitäre Weise dafür sorgt, dass im Ländle die autoritäre Pädagogik den demokratisch gesinnten Trennungseltern und -Kindern aufgezwungen wird, indem die Justiz deren Kontakt zueinander einschränkt oder beendet.

Der Petitionsausschuss liefert Kinder als politische Geiseln dem Jugendamt aus

Unser Chefredakteur reichte beim Landtag von Baden-Württemberg die Petition 17/973, Drucksache 17/3728, ein, um eine Korrektur des politischen Verbrechens des Jugendamt Alb-Donau-Kreis an ihm und seinen Kindern zu erreichen. Im Zentrum dieser Petition stand der Vorwurf, dass das Jugendamt die Kinder des Chefredakteurs von Freifam gezielt als Mittel der politischen Erpressung nutze, um die Meinungsfreiheit des Vaters und seiner Kinder zum Thema Wechselmodell durch Kindesentzug zu beschneiden. Der Landkreis Alb-Donau-Kreis ist seit Jahrzehnten fest in der Hand der CDU, die sich wiederholt öffentlich gegen das Wechselmodell als Regelfall aussprach. Das Amt hat vor Gericht wiederholt die Position vertreten, der Chefredakteur schädige seine Kinder, indem er mit ihnen über das Wechselmodell spricht. Ein solcher Vorwurf stellt einen erheblichen Angriff auf die Meinungsfreiheit und des Elternrechts dar.

Trotz der Schwere dieser Anschuldigungen sah der Petitionsausschuss des Landtags keinen Anlass, das Handeln des Jugendamts zu kritisieren. Er übernahm lediglich die Haltung der zur Petition angefragten Landesregierung sowie des Regierungspräsidium in Tübingen. Beide dem Jugendamt Alb-Donau-Kreis übergordneten Institutionen kamen zu dem Schluss, dass das Vorgehen des Jugendamts gerechtfertigt sei, da die getrennt lebenden Eltern “nicht konsensfähig” seien.

Die Haltung, die Eltern seien nicht konsensfähig, spiegelt die tief verwurzelte autoritäre Pädagogik wider, die seit dem BGH-Beschluss zum Wechselmodell im Jahr 2017 in Deutschland herrscht und Trennungsfamilien mit Justizgewalt spaltet. In dieser Denkweise wird Streit als inhärent schädlich und negativ betrachtet, anstatt als natürlicher Ausdruck unterschiedlicher Meinungen und Werte zur besten Erziehung von Kindern.

In der autoritären Pädagogik wird erwartet, dass Eltern, unabhängig von ihren individuellen Meinungsverschiedenheiten, eine einheitliche Front bilden und jeglichen Dissens unterdrücken, um das vermeintliche Wohl des Kindes zu gewährleisten. Diese Haltung ignoriert die Tatsache, dass Kinder in einer demokratischen Gesellschaft lernen sollten, mit Meinungsverschiedenheiten umzugehen und diese als Teil des Lebens zu akzeptieren.

Die Position des Landtags, die auf der Annahme basiert, dass Streit zwischen Eltern per se schädlich für das Kind ist, untergräbt das Recht der Eltern auf die Gleichwertigkeit unterschiedlicher Erziehungsvorstellung, ihr Recht auf Meinungs- und Gewissensfreiheit und das Recht des Kindes, beide Elternteile in ihrer vollen Individualität zu erleben, um sich zu einer eigenständigen Persönlichkeit zu entwickeln.

Die Begründung des Petitionsausschuss, dass der Petition nicht statt zu geben sei, denn es läge keine Unterdrückung der Meinungsfreiheit vor, weil die Eltern nicht konsensfähig seien, ist vielmehr eine Erklärung dafür, wie die Unterdrückung der Meinungsfreiheit funktioniert – nämlich, indem man Konsensfähigkeit verlangt, was demokratische Erziehung im Keim erstickt.

Im übertragenen Sinne stelle man sich vor, jemand richte an den Landtag eine Petition, dass ihm das Wahlrecht genommen wurde, weil er eine andere Meinung als sein Nachbar vertritt. In Analogie zur Petition unseres Chefredakteurs müsste die Antwort des Petitionsausschuss lauten, dass es sich bei dem Entzug des Wahlrechts nicht um die Unterdrückung der Meinungsfreiheit handele, denn der Petent sei nicht konsensfähig mit seinem Nachbarn.

Totalitäre Pädagogik statt fachliches Expertenwissen

Der schwerwiegende Vorwurf der Justiz, den auch der Landtag bestehen lässt, nämlich dass der Freifam-Chefredakteur seine Kinder schädigen würde, weil er mit ihnen über das Wechselmodell spricht und auf Freifam darüber schreibt, wurde in mehreren sachverständigen Gutachten eines Mediziners und Psychotherapeuten entkräftet. Zuletzt am 07.08.2022 formulierte der Experte klar in seiner fachlichen Einschätzung:

“Die Herrn Groganz vorgeworfenen Schuldzuweisungen und Meinungen sind völlig aus der Luft gegriffen und die ihnen zugrunde liegenden tatsächlichen Gründe und Konflikte werden von amtlicher Seite überhaupt nicht erkannt und benannt, so dass die Vorwürfe gegen ihn offensichtlich unzutreffend sind.”

Völlig abwegig, so der Fachmann, sei die Behauptung einer Kindeswohlgefährdung:

“Aus meiner Sicht legen weder das Jugendamt, der Sachverständige, die Verfahrensbeistände noch die Gerichte fachlich nachvollziehbar dar, wieso das Reden über das Wechselmodell eine Schädigung darstellt.”

Der Fachmann wirft der Justiz vor, dass vielmehr sie die Kinder durch ihre falschen Entscheidungen schädigt:

“Damit schadet das Gericht dem Kindeswohl. […] In diesem Sinne verhindern die Beschlüsse des AG Ulm und des OLG Stuttgart bislang zum Schaden der drei jüngeren Kinder deren Wohlergehen, deren Reifungsprozess hinsichtlich Autonomie und geschlechtliche Identität.”

Innerhalb der Landtags-Petition spielte dieses sachverständige Gutachten des Mediziners und Psychotherapeuten eine zentrale Rolle. Es diente als Beweismittel, das die unbegründeten Gefährdungs-Vorwürfe gegen den Chefredakteur entkräftete und aufzeigte, wie die Kinder stattdessen durch die Entscheidungen der Gerichte gefährdet werden.

Doch trotz dieser klaren und fundierten Expertenmeinung hält der Landtag an seiner autoritär pädagogischen Linie fest und ignorierte das Gutachten vollständig. Es wird deutlich, dass hier nicht das fundierte Wissen von Fachleuten und eine pluralistische Erziehung im Vordergrund steht, sondern die autoritär-pädagogische Ideologie der politisch Mächtigen. Offensichtlich will der Landtag seine autoritäre Pädagogik, die nicht dem tatsächlichen Wohl der Kinder dient, als totalitäres politisches Ziel durchsetzen.

Der Landtag in Baden-Württemberg hat sich offensichtlich von einem wissenschaftlich und fachlich fundierten Verständnis des Kindeswohls verabschiedet. Er ignoriert objektive und evidenzbasierte Kriterien, um kollusiv mit den staatlichen Institutionen der Regierung, Justiz und der Kinder- und Jugendhilfe seine autoritäre pädagogische Ideologie in Trennungsfamilien durchzusetzen.

Eltern und Kinder, deren Erziehungsvorstellungen nicht mit der autoritären Gesinnung des Landtag übereinstimmen, werden systematisch als Kindeswohlgefährder stigmatisiert. Diese Brandmarkung dient als Vorwand, um drastische Maßnahmen wie den (faktischen) Kindesentzug zu rechtfertigen. Es handelt sich hierbei nicht nur um einen Eingriff in die Familienstrukturen, sondern auch um einen direkten Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit von pluralistisch erziehenden Trennungseltern.

Das anonymisierte Sachverständigengutachten kann hier heruntergeladen werden: https://freifam.de/downloads/download-info/sachverstaendige-stellungnahme-vom-07-08-2022/

Freifahrtschein des Landtag für Kindesentzug als Strafe für andersdenkende Journalisten

Der Landtag nimmt, basierend auf den Handlungen und Ansichten der Landesregierung, des Regierungspräsidium Tübingen und des Landratsamt Alb-Donau-Kreis, eine totalitäre Haltung gegenüber der Pressefreiheit betroffener Eltern zum Thema Wechselmodell ein. Die Tatsache, dass unser Chefredakteur faktisch seiner Kinder beraubt wurde, weil er auf Freifam über das Wechselmodell schreibt, ist ein beunruhigendes Zeichen für die Gesundheit der staatlichen Institutionen im Ländle.

Der explizite Hinweis von Dr. Markus Bühler in Ulm in seinem ersten politisch erpresserischen Beschluss des Amtsgericht Ulm gegen das Wechselmodell von 2018, dass unser Chefredakteur durch die von ihm gegründete Internetpräsenz das Wohl seiner Kinder schädige, ist nicht nur ein direkter Angriff auf die journalistische Tätigkeit, sondern auch ein gefährlicher Präzedenzfall. Es sendet die Botschaft, dass Journalisten, die im Widerspruch zum Landtag über pädagogische Themen berichten, mit schwerwiegenden persönlichen Konsequenzen in ihrem Familienleben rechnen müssen.

Der Landtag BW gibt durch sein Schweigen und seine Untätigkeit in dieser Angelegenheit der Justiz im Grunde einen Freifahrtschein, um pädagogisch unliebsame Journalisten durch so drastische Maßnahmen wie den Entzug ihrer Kinder zu bestrafen. Dies stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Pressefreiheit dar, ein Grundpfeiler jeder demokratischen Gesellschaft. Es ist zutiefst besorgniserregend, dass in Baden-Württemberg die Justiz zu solchen repressiven politischen Maßnahmen gegen einen Journalisten greift und die diesen Repressalien zugrundeliegende Begründung vom Landtag gebilligt wird.

Charakteristika des pädagogisch-politischen Verbrechens des Landtags

Das Vorgehen und die Gesinnung des Landtag gegenüber strittigen Trennungsfamilien, nämlich die Anwendung einer autoritären Pädagogik und die Unterdrückung der Meinungsfreiheit sowie der Pressefreiheit per Kindesentzug, stellt ein tiefgreifendes politisches Verbrechen dar. Es handelt sich hierbei nicht um isolierte Vorfälle, sondern um eine systematische Strategie, die darauf abzielt, die Rechte und Freiheiten von Bürgern im Zusammenspiel der drei Staatsgewalten zu untergraben und sie einer autoritären politischen und pädagogischen Gesinnung zu unterwerfen.

Diese Praktiken verletzen nicht nur die Grundrechte der betroffenen Familien, sondern gefährden auch die Grundprinzipien einer demokratischen Gesellschaft, in der Meinungsfreiheit und Pluralismus geschätzt werden sollten und die Kinder auch in der Trennungsfamilie erleben können sollten.

Es ist wichtig zu betonen, dass dieses politische Verbrechen des Landtag von Baden-Württemberg gegen Kinder und Eltern, die sich über das Wechselmodell unterhalten, nach deutschem Recht keinen Straftatbestand darstellt. Vielmehr ist es als Menschenrechtsverbrechen zu werten, das die Würde, Freiheit und das Wohl der betroffenen Familien und Kinder tiefgreifend beeinträchtigt, um eine pädagogische Doktrin der herrschenden Elite durchzusetzen.

Pädagogische Gesinnungsdiktatur gegen demokratische Erziehung

Der Landtag von BW verfolgt eine autoritäre pädagogische Linie, die strittige Trennungseltern dazu zwingt, miteinander zu kommunizieren und zu kooperieren, falls einer von ihnen im 50/50 Wechselmodells gleichberechtigt erziehen will. Dies steht im Einklang mit der autoritären Staatspädagogik, die der BGH 2017 festgelegt hat. Dies ist schon demokratiefeindlich genug, doch noch beunruhigender ist die Tatsache, dass der Landtag die Unterdrückung der Meinungs- und Pressefreiheit zum Thema Wechselmodell, indem Kinder von Jugendämtern und Familienrichtern als Erpressungsmittel verwendet werden, legalisiert hat. Offensichtlich kann sich der Landtag der blinden Gefolgschaft von Justiz und Verwaltung sicher sein, die sich alle drei gegenseitig schützen, um ihre autoritäre pädagogische Doktrin den Bürgern aufzuzwingen.

Offensichtlich ist Baden-Württemberg seit dem totalitären BGH-Beschluss von 2017 zum Wechselmodell zu einer Kindeswohl-Diktatur umgestaltet worden, die einem pädagogischen Autoritarismus gleichkommt. Anstatt verfassungsgemäß die Pluralität der Erziehungsvorstellungen und die Rechte der Eltern zu respektieren, drängt der Landtag aktiv darauf, dass nur eine bestimmte Art der Erziehung – die autoritäre – in strittigen Trennungsfamilien akzeptiert und gefördert wird. Dieser Ansatz untergräbt nicht nur die Rechte der Eltern, sondern auch das demokratisch verstandene Wohl der Kinder, die in solchen Familien aufwachsen.

Es ist besorgniserregend, dass das vermeintliche Herz der Demokratie im Ländle, nämlich sein Parlament, solch eine totalitäre Haltung gegenüber einer so sensiblen und persönlichen Angelegenheit wie der Erziehung von Kindern in Trennungsfamilien einnimmt. Es stellt sich die Frage, wie weit der Landtag in seiner erzieherischen Verblendung und Besessenheit gehen wird, um seine autoritäre pädagogische Doktrin durchzusetzen und welche anderen Grundrechte und -freiheiten noch bedroht sein könnten.

 

Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

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