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Deutschlands politisches Verbrechen an strittigen Trennungsfamilien

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Enthüllung bei Freifam: Wir legen ab sofort offen, wie Deutschlands Institutionen und ihre Verantwortlichen den Trennungsfamilien eine autoritäre Pädagogik aufzwingen. Seit 5 Jahren sammeln wir Beweise.

In einem demokratischen Rechtsstaat wie Deutschland sollte man erwarten, dass die Rechte und Freiheiten seiner Bürger geachtet und geschützt werden. Doch in der Familiengerichtsbarkeit zeichnet sich ein düsteres Bild ab. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2017 eine autoritäre Pädagogik gegenüber Trennungsfamilien zur Staatsdoktrin erhoben, die sich in einem Streit über den Umfang der Betreuungszeiten befinden. Die meisten staatlichen Institutionen folgen diesem totalitäre Erziehungsideal blind. Es stellt ein politisches Verbrechen des Staates gegen einen Teil seiner Bürger dar, nämlich Trennungsfamilien.

Die vom BGH festgelegte totalitäre Staatspädagogik gegen strittige Trennungsfamilien, die in der Form der politischen Justiz praktiziert wird, dient allein der Herrschaftssicherung über die “richtige” Pädagogik. Die herrschende Elite versucht, ihre autoritären Erziehungsvorstellungen den Bürgern aufzuzwingen, die sich an das Familiengericht wenden, weil sie mit ihrem Expartner keine Lösung über die Betreuungszeiten der Kinder erreichen können und die autoritäre Pädagogik der herrschenden Elite nicht teilen.

Die autoritäre Pädagogik dient heute nicht mehr dem Zweck, eine politische Ideologie in die Familie zu transportieren; vielmehr hat sie sich zu einem Selbstzweck als strukturelles Ordnungsprinzip entwickelt, das von der herrschenden Mehrheit mit Hilfe von Familiengerichten dazu genutzt wird, allen sich vor Gericht streitenden Trennungsfamilien als staatliches Erziehungsideal aufgezwungen zu werden. In Deutschland herrscht ein pädagogischer Autoritarismus gegen Trennungsfamilien. Aus diesem Grund kann die herrschende Familienrechtsprechung als ein politisches Verbrechen betrachtet werden, das die Familien- und Freiheitsrechte derjenigen Eltern und Kindern untergräbt, die andere Erziehungsvorstellungen haben, also Andersdenkende beziehungsweise Anderserziehende sind.

Politisches Verbrechen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung

In der Bundesrepublik Deutschland ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein zentrales Fundament des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Sie garantiert den Bürgern eine Vielzahl von Grundrechten und schützt die individuelle Freiheit vor staatlicher Willkür. Wenn der Staat jedoch beginnt, eine bestimmte Pädagogik vorzuschreiben und diese durchzusetzen, geraten diese Grundprinzipien ins Wanken. Dies kann als politisches Verbrechen gegen die Grundordnung betrachtet werden, wenn auch hier für eine spezifische Minderheit, nämlich Trennungseltern, die im Gegensatz zum anderen Elternteil gleichberechtigt erziehen wollen und deshalb vor Gericht gehen.

Die Vorschrift einer bestimmten Pädagogik durch den Staat stellt einen gravierenden Eingriff in die freiheitlich-demokratische Grundordnung für Trennungsfamilien dar. Sie beschränkt zentrale Grundrechte wie den Pluralismus und die Meinungsfreiheit innerhalb der Trennungsfamilie und gefährdet damit die Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft.

  • Eingriff in den Pluralismus: Der Pluralismus ist ein zentrales Merkmal einer demokratischen Gesellschaft. Er garantiert, dass unterschiedliche Meinungen, Lebensstile und Erziehungsansätze nebeneinander existieren können. Indem der Staat eine bestimmte Pädagogik vorschreibt, greift er in diesen Pluralismus ein und schränkt die Vielfalt der Erziehungsmethoden in Trennungsfamilien ein. Dies widerspricht dem Grundgedanken einer pluralistischen Gesellschaft, in der jeder Bürger das Recht hat, seine Kinder nach seinen Überzeugungen zu erziehen.
  • Einschränkung der Meinungsfreiheit: Die Meinungsfreiheit ist eines der zentralen Grundrechte in einer Demokratie. Sie garantiert, dass jeder Bürger seine Meinung frei äußern kann, ohne dafür bestraft zu werden. Wenn der Staat jedoch eine bestimmte Pädagogik vorschreibt und Eltern sanktioniert, die diese nicht teilen oder sie kritisieren, wird die Meinungsfreiheit eingeschränkt. Eltern, die eine andere Erziehungsvorstellung haben, könnten sich gezwungen sehen, ihre Meinung zurückzuhalten, aus Angst vor staatlichen Sanktionen.

Das politische Verbrechen an Trennngsfamilien weist folgende Charakteristika auf.

  1. Missbrauch der Familiengerichtsbarkeit: Der BGH missbraucht seine Rolle, für Rechtseinheit und die Fortbildung des Rechts zu sorgen, um ein bestimmtes Erziehungsideal durchzusetzen, das nicht im Einklang mit demokratischen Prinzipien steht. Die meisten Familienrichter folgen ihm blind.
  2. Unterstützung durch die Politik: Der BGH kann sich der Unterstützung der herrschenden Politik im Bund und in den Ländern sicher sein, die dieses autoritäre Erziehungsideal teilt,  fördert und verteidigt.
  3. Erzwingung von Loyalität: Der BGH erschafft die rechtliche Grundlage dafür, dass Familienrichter die Loyalität von Eltern zur autoritären Pädagogik erzwingen können, indem sie den Kontakt zwischen den abweichenden Eltern und ihren Kindern als Bestrafung einschränken oder komplett entziehen.
  4. Einschränkung der Meinungsfreiheit: Die Familiengerichte haben begonnen, auf Basis der BGH-Rechtsprechung die Meinungsfreiheit innerhalb der Trennungsfamilie einzuschränken, damit darin nicht mehr über von der autoritären Pädagogik abweichende Erziehungsvorstellungen gesprochen wird.
  5. Autoritarismus: Wie im Artikel “Die sechs Charakteristika des Autoritarismus gegen das Wechselmodell” beschrieben, zeigt die BGH-Rechtsprechung Merkmale des Autoritarismus, darunter die Unterdrückung abweichender Meinungen, die Erzwingung von Konformität und die Bestrafung von Dissens.
  6. Kulturelle Hegemonie: Die BGH-Rechtsprechung ist Ausdruck einer herrschenden Elite, die ihre autoritären Vorstellungen von Erziehung und Familie als die einzig richtigen und akzeptablen totalitär durchdrückt, womit eine plurale Erziehung durch unterschiedlich erziehende Eltern in Trennungsfamilien verunmöglicht wird.
  7. Psychische Gewalt und Manipulation: Der Staat nutzt seine Macht in Form einer autoritär-pädagogischen Gesinnungsjustiz, um Eltern und Kinder mit psychischer Gewalt zu manipulieren und zu diskriminieren.

Allgengenwärtige totalitäre Pädagogik in staatlichen Institutionen

Fast alle staatlichen Institutionen sind in dieses politische Verbrechen involviert und stützen es: Der BGH, das Bundesverfassungsgericht, das Bundesfamilienministerium, der Bundestag, ebenso die Verfassungsgerichte und Parlamente auf Landesebene sowie natürlich die Familiengerichte an den Amts- und Oberlandesgerichten. Insbesondere die Jugendämter, als Teil der Exekutive, haben sich der totalitären Staatspädagogik angeschlossen. Unterstützung erhält dieses totalitäre Subsystem auch von Staatsanwälten, Strafrichtern und der Polizei, sowie Schulen, deren Aufsichtsbehörden und Lehrern, aber auch Kindergärten, Psychologen, und mehr. Genauso wie einst die dominierende Sexualmoral das Leben der Homosexuellen in Deutschland erschwerte, so bestimmt seit 2017 die vorherrschende autoritäre Erziehungsvorstellung das Leben vieler Trennungsfamilien, die sich vor Gericht wiederfanden.

In den fünf Jahren seit seiner Gründung hat Freifam tiefe Einblicke in Fälle an Familiengerichten in ganz Deutschland erhalten, wodurch uns ausreichend Anhaltspunkte vorliegen, die unsere Schlussfolgerung stützen, dass ein staatliches politisches Verbrechen vorliegt. Das “politische Verbrechen” in diesem Kontext bezieht sich nicht auf eine Handlung, die die gesamte politische Ordnung eines Staates stört oder zerstört, sondern auf eine, die einen spezifischen Teil des Systems, in diesem Fall die Familiengerichtsbarkeit, beeinflusst und manipuliert. Es ist wichtig zu betonen, dass dieses politische Verbrechen des Staates gegen seine Bürger nach deutschem Recht keinen Straftatbestand darstellt, sondern als Menschenrechtsverbrechen zu werten ist.

Aufdeckung des pädagogisch totalitären Unrechts in Deutschland

Weil die politischen Verbrecher an Trennungsfamilien strafrechtlich nichts zu befürchten haben, wird Freifam in zukünftigen Artikeln jeden Aspekt ihres Verbrechens beleuchten. Die herrschende Elite des deutschen Staats setzt verfassungswidrig und hemmungslos ihre pädagogische Doktrin durch. Daher bleibt nur noch die öffentliche, namentliche Anklage aller beteiligten Akteure, um das pädagogisch totalitäre Unrecht zu stoppen: Politiker, Richter, Jugendamtsmitarbeiter, psychologische Gutachter, Verfahrensbeistände, Staatsanwälte, Polizisten, Lehrer, Kindergärtner, Eltern, etc. Sie alle haben sich kollusiv verbündet, um ihre persönliche autoritäre Pädagogik über die Grundrechte von Eltern und Kindern zu stellen, um plurale, demokratische und gleichberechtigte Erziehungsstrukturen nach der Trennung der Eltern menschenrechtswidrig zu verhindern.

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Autoren

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

  • Klaus Fiegl

    Ich bin der Vater hinter dem BGH Wechselmodell-Beschluss aus 2017 (XII ZB 601/15), sowie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Durch das deutsche Familienrecht wurde ich an meine Grenzen geführt, weil ich um den Kontakt zu meinen Kindern kämpfen musste. Heute kämpfe ich für andere.

  • Marcus Horndt

    Als Vater dreier Kinder, für die ich nur noch Besuchselternteil sein darf, habe ich begonnen, das Leid, das diese Situation erzeugt, auf konstruktive Weise zu verwandeln. Im freifam-Team bringe ich meine Kompetenzen als Webdesigner für die Struktur und Außenwirkung ein.

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1 comment

  1. Nguyen Quoc Dung 16 Dezember, 2023 at 15:39 Reply

    Hallo .
    Familie ist seit 5 Jahren gespalten. Wir freuen uns darauf, Feedback von der Organisation zu erhalten und meiner Familie dabei zu helfen, mit Ihnen eine gemeinsame Stimme zu haben.
    Vielen Dank!

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Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

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