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Das politische Verbrechen der Regierung von BaWü gegen strittige Trennungsfamilien

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In Baden-Württemberg wird die Meinungs- und Pressefreiheit von Anderserziehenden durch die Landesregierung per Kindesentzug unterdrückt und so Kinder für die politische Erpressung ihrer Eltern zum Thema Wechselmodell missbraucht.

In Baden-Württemberg (BaWü) beteiligt sich die Landesregierung an Deutschlands politischem Verbrechen gegen strittige Trennungsfamilien und geht noch einen Schritt weiter. Sie bedroht die Grundfesten der Demokratie und die Rechte von Kindern und Eltern. Die Regierung von BaWü beteiligt sich an der psychischen Unterdrückung von Eltern, die ihre Kinder nach der Trennung in demokratischen und gleichberechtigten Strukturen innerhalb des sogenannten Wechselmodell erziehen wollen. Ihnen werden die Kinder genommen, weil sie nicht konform mit der autoritären Pädagogik der Landesregierung sind. Beide Koalitionäre der Regierung, die Grünen und die CDU, sind gegen das Wechselmodell als Regelfall.

Kinder als Geiseln der Politik gegen demokratische Erziehung

Das beunruhigende Element in der Politik der Regierung von Baden-Württemberg gegenüber strittigen Trennungsfamilien ist die Verwendung von Kindern als politische Geiseln im Kampf gegen das Wechselmodell. Dieser politische Kampf mit Kindern als Waffe ist nicht nur ein Streit über Betreuungsmodelle, sondern tiefgreifender: Es geht um die vorherrschenden Erziehungsideale in Deutschland.

Strittige Trennungsfamilien zeichnen sich durch anhaltende Konflikte und Meinungsverschiedenheiten zwischen den getrennten Elternteilen hinsichtlich der Betreuung und Erziehung ihrer gemeinsamen Kinder aus. Oftmals landen diese Familien vor dem Familiengericht, da ein Elternteil sich Hilfe vom Staat erhofft, um seine Kinder öfter zu sehen, als es der andere Elternteil zulässt. An diesem Punkt greift der Staat in Form der Familiengerichte aktiv in das Schicksal und die Rechte der Trennungsfamilie ein, indem er eine Entscheidung trifft, die das zukünftige Zusammenleben und die Betreuungsverhältnisse der Kinder maßgeblich beeinflusst.

Grundsätzlich gibt es in Deutschland zwei Seiten im Kampf um die beste Erziehungsstruktur für strittige Trennungsfamilien. Auf der einen Seite stehen die Vertreter der autoritären Pädagogik, die klare Strukturen und Führung für Kinder fordert und erwartet, dass Trennungseltern ihre Differenzen beiseitelegen, um eine erzieherische Einheit zu bilden (das sogenannte Residenzmodell). Auf der anderen Seite stehen die Vertreter der demokratischen Pädagogik, die die Pluralität der Erziehungsvorstellungen respektiert und anerkennt, dass Kinder von der Erfahrung unterschiedlicher Erziehungsstile profitieren können (das sogenannte Wechselmodell). Mehr hierzu erfährt man in unserem Artikel “Autoritäre vs. demokratische Pädagogik in strittigen Trennungsfamilien“.

Leider hat sich in ganz Deutschland seit der BGH-Rechtsprechung von 2017 die autoritäre Pädagogik als Staatsdoktrin durchgesetzt. Dies hat weitreichende Auswirkungen auf Trennungsfamilien, da es den Pluralismus in der Erziehung untergräbt und Kindern in der Regel einen Elternteil teilweise oder ganz per Gerichtsentscheidung nimmt.

Die Regierung von Baden-Württemberg hat sich ebenfalls für die autoritäre Seite entschieden und geht sogar einen Schritt weiter: sie benutzt die herrschende pädagogische Gesinnung, um die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit von Eltern und Kindern in strittigen Trennungsfamilien per Kindesentzug mit Hilfe der Justiz unterdrücken zu lassen. Das Wechselmodell ist nach dem Willen der Landesregierung ein Tabu und Andersdenkende dürfen von der Exekutive und Justiz verfolgt und zum Schweigen gebracht werden, indem man ihnen zur Strafe die Kinder nimmt.

Verwicklung der Regierung in politische Verbrechen von Justiz und Jugendamt

Die Taktik des politischen Verbrechens der Regierung in BaWü ist eine emotionale politische Erpressung, die darin besteht, Erziehungsvorstellungen, die nicht mit der herrschenden Politik übereinstimmen, als Kindeswohlgefährdung zu brandmarken.

Greifbar wird diese Taktik am Fall unseres Chefredakteurs Sandro Groganz (dem Verfasser dieses Artikels), der seit vier Jahren seine drei jüngeren Kinder aufgrund von gerichtlichen Entscheidungen nicht sieht. Er gilt laut Gericht als Kindeswohlgefährder, weil er mit seinen Kindern über das Wechselmodell gesprochen hat und auf Freifam darüber schreibt. Uns ist zusätzlich von einem Fall in Karlsruhe bekannt, in dem einem Elternteil der freie Kontakt zu seinem Kind ebenfalls gerichtlich verboten wurde, weil mit dem Kind über das Wechselmodell gesprochen wurde. Wir bitten ähnlich betroffene Eltern in ganz Deutschland, sich bei uns zu melden.

Das Justiz- und das Sozialministerium haben die Verwendung der Kinder unseres Chefredakteurs als politische Geiseln gegen das Wechselmodell durch die Landesjustiz und das zuständige Jugendamt unterstützt und gedeckt. Diese Ministerien haben dadurch nicht nur die Rechte von strittigen Trennungsfamilien missachtet, sondern durch ihre Untätigkeit und die Begründung dieser Untätigkeit auch aktiv an der Untergrabung des demokratischen Prinzips pluraler Erziehung, sowie Meinungs- und Pressfreiheit in strittigen Trennungsfamilien teilgenommen.

Hier nun die Details zu den Vorgängen, wie die Regierung BaWü mit Hilfe des Justiz- und Sozialministeriums auf totalitäre Weise dafür sorgt, dass im Ländle die autoritäre Pädagogik den demokratisch gesinnten Trennungseltern und -Kindern aufgezwungen wird.

Das Justizministerium und das politisch konforme Kindeswohl im Gericht

In Baden-Württemberg hat das Justizministerium wiederholt Dienstaufsichtsbeschwerden unseres Chefredakteurs zurückgewiesen, die sich gegen den Richter Dr. Markus Bühler vom Amtsgericht Ulm richteten. Der Kernvorwurf: Dr. Bühler entzog dem Chefredakteur von Freifam den freien Kontakt zu seinen Kindern, weil dieser sowohl mit seinen Kindern über das Wechselmodell sprach als auch auf Freifam darüber berichtete. Beide Handlungen wurden von Dr. Bühler als potenzielle Kindeswohlgefährdung eingestuft, was unser Chefredakteur in den Dientsaufsichtsbeschwerden als politische Erpressung kritisierte.

Die Entscheidungen des Amtsrichter Dr. Bühler werfen ein beunruhigendes Licht auf die Praktiken innerhalb des Justizsystems von Baden-Württemberg. Ohne Frage wird das Konzept des Kindeswohls als politisches Instrument gegen jene eingesetzt, die sich für alternative Erziehungsmodelle aussprechen, die nicht den herrschenden pädagogischen Ansichten in Deutschland entsprechen.

Die Führungsebenen innerhalb des Justizsystems von Baden-Württemberg unterstützt diese politische Justiz. Sowohl der damalige Präsident des Landgerichts Ulm, Lutz Rüdiger von Au, als auch die frühere Präsidentin des OLG Stuttgart, Frau Cornelia Horz, sahen keinen Anlass für dienstrechtliche Maßnahmen gegen Dr. Bühler.

Das von einer CDU-Politikerin geleitete Justizministerium, das durch mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden über diese Vorgänge informiert wurde, hat ebenfalls keine dienstrechtlichen Schritte eingeleitet. In Schreiben vom 22. Juni 2022 (Aktenzeichen JUMRIII-E-1402-1/773/12) und 6. Februar 2023 (Aktenzeichen JUMRIII-E-1402-7/773/15), verfasst von der am Ministerium tätigen Richterin am Oberlandesgericht, Dr. Stefanie Schäffler, sowie der Ministerialdirigentin Dr. Beate Linkenheil, wurde festgestellt, dass es keinen Anlass gebe, gegen die Richter vorzugehen, die gemeinsam mit Dr. Bühler verantwortlich für die politische Erpressung unseres Chefredakteurs mit dessen Kindern sind.

Diese Vorgänge zeigen, dass die Integrität und Unabhängigkeit des Justizsystems in Baden-Württemberg im Familienrecht nicht gegeben ist und die herrschende politische Agenda der Landesregierung gegen das Wechselmodell in strittigen Trennungsfamilien die Rechtsprechung im Griff hat. Das Justizministerium schützt die mit der Regierungspädagogik konformen Richter vor den dienstrechtlichen Konsequenzen, die derartige politischen Justizverbrechen eigentlich zur Folge haben müssten

Das Sozialministerium und Kinder als politische Geisel des Jugendamts

Das Sozialministerium von Baden-Württemberg wurde durch eine Petition unseres Chefredakteurs beim Landtag von Baden-Württemberg (Petition 17/973, Drucksache 17/3728) mit dem politischen Verbrechen des Jugendamt Alb-Donau-Kreis konfrontiert. Im Zentrum dieser Petition stand der Vorwurf, dass das Jugendamt die Kinder des Chefredakteurs von Freifam gezielt als Mittel der politischen Erpressung nutze. Der Landkreis Alb-Donau-Kreis ist seit Jahrzehnten fest in der Hand der CDU, die sich wiederholt öffentlich gegen das Wechselmodell als Regelfall aussprach. Das Amt hat vor Gericht wiederholt die Position vertrat, der Chefredakteur schädige seine Kinder, indem er mit ihnen über das Wechselmodell spricht. Ein solcher Vorwurf stellt einen erheblichen Angriff auf die Meinungsfreiheit und des Elternrechts dar.

Trotz der Schwere dieser Anschuldigungen sah das Sozialministerium von Baden-Württemberg keinen Anlass, das Handeln des Jugendamts zu kritisieren. Eine ähnliche Haltung wurde auch vom Regierungspräsidium in Tübingen eingenommen. Beide dem Jugendamt übergordneten Institutionen kamen zu dem Schluss, dass das Vorgehen des Jugendamts gerechtfertigt sei, da die getrennt lebenden Eltern “nicht konsensfähig” seien.

Die Haltung des Sozialministeriums von Baden-Württemberg, die Eltern seien nicht konsensfähig, spiegelt die tief verwurzelte autoritäre Pädagogik wider, die seit 2017 in Deutschland herrscht und Trennungsfamilien spaltet. In dieser Denkweise wird Streit als inhärent schädlich und negativ betrachtet, anstatt als natürlicher Ausdruck unterschiedlicher Meinungen und Werte zur besten Erziehung von Kindern.

In der autoritären Pädagogik wird erwartet, dass Eltern, unabhängig von ihren individuellen Meinungsverschiedenheiten, eine einheitliche Front bilden und jeglichen Dissens unterdrücken, um das vermeintliche Wohl des Kindes zu gewährleisten. Diese Haltung ignoriert die Tatsache, dass Kinder in einer demokratischen Gesellschaft lernen sollten, mit Meinungsverschiedenheiten umzugehen und diese als Teil des Lebens zu akzeptieren.

Die Position des Sozialministeriums, die auf der Annahme basiert, dass Streit zwischen Eltern per se schädlich für das Kind ist, untergräbt das Recht der Eltern auf die Gleichwertigkeit unterschiedlicher Erziehungsvorstellung, ihr Recht auf Meinungs- und Gewissensfreiheit und das Recht des Kindes, beide Elternteile in ihrer vollen Individualität zu erleben, um sich zu einer eigenständigen Persönlichkeit zu entwickeln.

Das Sozialministerium in Baden-Württemberg nimmt auf Landesebene eine ähnliche Rolle ein wie das Bundesfamilienministerium auf Bundesebene. Beide Institutionen werden von Grünen-Politikern geleitet, wobei die grüne Bundesfamilienministerin Lisa Paus offen ihre Abneigung gegenüber Streitigkeiten in Trennungsfamilien zum Ausdruck bringt. Wir haben über ihre totalitäre pädagogische Haltung schon berichtet: “Lisa Paus: Eine politische Verbrecherin an strittigen Trennungsfamilien“. Der Sozialminister von Baden-Württemberg kann sich der Unterstützung und Rückendeckung der grünen Bundesfamilienministerin gewiss sein.

Es kommt hinzu, dass das Sozialministerium von Baden-Württemberg in einem laufenden Verfahren am Verwaltungsgericht Sigmaringen eine bemerkenswerte Rolle eingenommen. Es ist dem Jugendamt Alb-Donau-Kreis zur Seite gesprungen und hat eine Sperrerklärung für die Akten des Jugendamts erlassen. Offensichtlich zielt das Sozialministerium darauf ab, zu verhindern, dass der Chefredakteur von Freifam, der in diesem Verfahren als Kläger gegen das Jugendamt auftritt, Einblick in die Akte des Jugendamts erhält. Das Ziel dahinter dürfte sein Es soll verhindert werden, dass aus der Akte ersichtlich wird, dass das Jugendamt zu keinem Zeitpunkt tatsächliche und insbesondere keine fachlichen Gründe für die behauptete Kindeswohlgefährdung vorbringen konnte. Stattdessen verdichten sich die Anzeichen, dass das Jugendamt von rein politischen Beweggründen geleitet wurde. Freifam wird in Kürze detailliert über diese Entwicklungen berichten und die Hintergründe beleuchten.

Pädagogische Ideologie und politische Macht statt fachliches Expertenwissen

Der schwerwiegende Vorwurf der Justiz, den auch die Landesregierung bestehen lässt, nämlich dass der Freifam-Chefredakteur seine Kinder schädigen würde, weil er mit ihnen über das Wechselmodell spricht und auf Freifam darüber schreibt, wurde in mehreren sachverständigen Gutachten eines Mediziners und Psychotherapeuten entkräftet. Zuletzt am 07.08.2022 formulierte der Experte klar in seiner fachlichen Einschätzung:

“Die Herrn Groganz vorgeworfenen Schuldzuweisungen und Meinungen sind völlig aus der Luft gegriffen und die ihnen zugrunde liegenden tatsächlichen Gründe und Konflikte werden von amtlicher Seite überhaupt nicht erkannt und benannt, so dass die Vorwürfe gegen ihn offensichtlich unzutreffend sind.”

Völlig abwegig, so der Fachmann, sei die Behauptung einer Kindeswohlgefährdung:

“Aus meiner Sicht legen weder das Jugendamt, der Sachverständige, die Verfahrensbeistände noch die Gerichte fachlich nachvollziehbar dar, wieso das Reden über das Wechselmodell eine Schädigung darstellt.”

Der Fachmann wirft der Justiz vor, dass vielmehr sie die Kinder durch ihre falschen Entscheidungen schädigt:

“Damit schadet das Gericht dem Kindeswohl. […] In diesem Sinne verhindern die Beschlüsse des AG Ulm und des OLG Stuttgart bislang zum Schaden der drei jüngeren Kinder deren Wohlergehen, deren Reifungsprozess hinsichtlich Autonomie und geschlechtliche Identität.”

Innerhalb der Landtags-Petition, die dem Sozialministerium von Baden-Württemberg vorgelegt wurde, spielte dieses sachverständige Gutachten des Mediziners und Psychotherapeuten eine zentrale Rolle. Es diente als Beweismittel, das die unbegründeten Vorwürfe gegen den Chefredakteur entkräftete und aufzeigte, wie die Kinder durch die Entscheidungen der Gerichte tatsächlich gefährdet werden.

Doch trotz dieser klaren und fundierten Expertenmeinung hält das Sozialministerium von Baden-Württemberg an seiner Linie fest und ignoriert das Gutachten vollständig. Es wird deutlich, dass hier nicht das fundierte Wissen von Fachleuten im Vordergrund steht, sondern pädagogische Ideologien der politisch Mächtigen. Offensichtlich verfolgt die Landesregierung von Baden-Württemberg eine bestimmte pädagogische Linie verfolgt, die nicht dem tatsächlichen Wohl der Kinder dient, sondern totalitären politischen Zielen entspricht.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat sich offensichtlich von einem wissenschaftlich und fachlich fundierten Verständnis des Kindeswohls verabschiedet. Anstatt sich auf objektive und evidenzbasierte Kriterien zu stützen, um kollusiv mit den staatlichen Institutionen der Justiz und der Kinder- und Jugendhilfe ihre autoritäre pädagogische Ideologie in strittigen Trennungsfamilien durchzusetzen.

Eltern und Kinder, deren Erziehungsvorstellungen nicht mit der offiziellen Linie der Landesregierung übereinstimmen, werden systematisch als Kindeswohlgefährder stigmatisiert. Diese Brandmarkung dient als Vorwand, um drastische Maßnahmen wie den (faktischen) Kindesentzug zu rechtfertigen. Es handelt sich hierbei nicht nur um einen Eingriff in die Familienstrukturen, sondern auch um einen direkten Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit von Anderserziehenden.

Das anonymisierte Sachverständigengutachten kann hier heruntergeladen werden: https://freifam.de/downloads/download-info/sachverstaendige-stellungnahme-vom-07-08-2022/

Freifahrtschein der Landesregierung für Kindesentzug als Strafe für andersdenkende Journalisten

Die Regierung von Baden-Württemberg nimmt, basierend auf den Handlungen und Ansichten sowohl des Justiz- als auch des Sozialministeriums, eine alarmierende Haltung gegenüber der Pressefreiheit betroffener Eltern zum Thema Wechselmodell ein. Die Tatsache, dass unser Chefredakteur faktisch seiner Kinder beraubt wurde, weil er auf Freifam über das Wechselmodell schreibt, ist ein beunruhigendes Zeichen für die Gesundheit der staatlichen Institutionen in BaWü.

Der explizite Hinweis von Dr. Markus Bühler in Ulm in seinem ersten politisch erpresserischen Beschluss des Amtsgericht Ulm gegen das Wechselmodell von 2018, dass unser Chefredakteur durch die von ihm gegründete Internetpräsenz das Wohl seiner Kinder schädige, ist nicht nur ein direkter Angriff auf die journalistische Tätigkeit, sondern auch ein gefährlicher Präzedenzfall. Es sendet die Botschaft, dass Journalisten, die im Widerspruch zur Politik der Regierung über pädagogische Themen berichten, mit schwerwiegenden persönlichen Konsequenzen in ihrem Familienleben rechnen müssen.

Die Landesregierung von BaWü gibt durch ihr Schweigen und ihre Untätigkeit in dieser Angelegenheit der Justiz im Grunde einen Freifahrtschein, um unliebsame Journalisten durch so drastische Maßnahmen wie den Entzug ihrer Kinder zu bestrafen. Dies stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Pressefreiheit dar, ein Grundpfeiler jeder demokratischen Gesellschaft. Es ist zutiefst besorgniserregend, dass in Baden-Württemberg die Justiz zu solchen repressiven politischen Maßnahmen gegen einen Journalisten greift und die diesen Repressalien zugrundeliegende Begründung von der Landesregierung gebilligt wird.

Öffentliche Zurschaustellung autoritärer Pädagogik

Die partei- und ministerium-übergreifende autoritäre Ausrichtung der Landesregierung von Baden-Württemberg wird nicht nur wie oben dargestellt praktiziert, sondern auch öffentlich zur Schau gestellt. Ein prägnantes Beispiel hierfür ist die gemeinsame Veranstaltung des Justiz- und Sozialministeriums von 2022 mit dem bezeichnenden Namen “Bundeskongress Elternkonsens“. Die Veranstaltung legte den Fokus auf den Konsens zwischen den Eltern – wie er auch erpresserisch vom Freifam-Chefredakteur verlangt wird. Dies mag auf den ersten Blick positiv erscheinen, doch im Kontext der hier beschriebenen totalitär-pädagogischen Politik der Landesregierung gegen strittige Trennungsfamilien wird klar, dass hier ein bestimmtes Erziehungsmodell – das autoritäre – gefördert und als Norm dargestellt werden soll.

Es ist bezeichnend, dass zwei so wichtige Ministerien des Landes eine solche Veranstaltung gemeinsam ausrichten und damit ihre übereinstimmende ideologische Haltung in Bezug auf strittige Trennungsfamilien demonstrieren. “Konsens” ist im Zusammenhang mit der totalitäre Staatspädagogik nämlich nichts anderes als ein Euphemismus dafür, dass Trennungseltern loyal zu den autoritären Erziehungsvorstellungen der herrschenden Politik sein müssen.

Charakteristika des politischen Verbrechens der Landesregierung

Das Vorgehen der Landesregierung von Baden-Württemberg gegenüber strittigen Trennungsfamilien, insbesondere die Anwendung einer autoritären Pädagogik und die Unterdrückung der Meinungsfreiheit, stellt ein tiefgreifendes politisches Verbrechen dar. Es handelt sich hierbei nicht um isolierte Vorfälle, sondern um eine systematische Strategie, die darauf abzielt, die Rechte und Freiheiten von Bürgern im Zusammenspiel der drei Staatsgewalten zu untergraben und sie einer bestimmten politischen und pädagogischen Gesinnung zu unterwerfen. Diese Praktiken verletzen nicht nur die Grundrechte der betroffenen Familien, sondern gefährden auch die Grundprinzipien einer demokratischen Gesellschaft, in der Meinungsfreiheit und Pluralismus geschätzt werden sollten. Es ist wichtig zu betonen, dass dieses politische Verbrechen der Regierung von Baden-Württemberg gegen seine Bürger nach deutschem Recht keinen Straftatbestand darstellt. Vielmehr ist es als Menschenrechtsverbrechen zu werten, das die Würde, Freiheit und das Wohl der betroffenen Familien und Kinder tiefgreifend beeinträchtigt, um eine pädagogische Doktrin der herrschenden Elite durchzusetzen.

Pädagogische Gesinnungsdiktatur gegen demokratische Erziehung

Die Regierung von BaWü verfolgt eine autoritäre pädagogische Linie, die strittige Trennungseltern dazu zwingt, miteinander zu kommunizieren und zu kooperieren, falls einer von ihnen im 50/50 Wechselmodells gleichberechtigt erziehen will. Dies steht im Einklang mit der autoritären Staatspädagogik, die der BGH 2017 festgelegt hat. Dies ist schon demokratiefeindlich genug, doch noch beunruhigender ist die Tatsache, dass die Regierung von BaWü die Unterdrückung der Meinungs- und Pressefreiheit zum Thema Wechselmodell, indem Kinder von Jugendämtern und Familienrichtern als Erpressungsmittel verwendet werden, legalisiert hat. Offensichtlich kann sich die Regierung der blinden Gefolgschaft von Justiz und Verwaltung sicher sein, die sich alle drei gegenseitig schützen, um ihre autoritäre pädagogische Doktrin den Bürgern aufzuzwingen.

Offensichtlich ist Baden-Württemberg seit dem totalitären BGH-Beschluss von 2017 zum Wechselmodell zu einer staatlichen Gesinnungsdiktatur umgestaltet worden, die einem pädagogischen Autoritarismus gleichkommt. Anstatt verfassungsgemäß die Pluralität der Erziehungsvorstellungen und die Rechte der Eltern zu respektieren, drängt die Landesregierung aktiv darauf, dass nur eine bestimmte Art der Erziehung – die autoritäre – in strittigen Trennungsfamilien akzeptiert und gefördert wird. Dieser Ansatz untergräbt nicht nur die Rechte der Eltern, sondern auch das demokratisch verstandene Wohl der Kinder, die in solchen Familien aufwachsen.

Es ist besorgniserregend, dass eine demokratisch gewählte Landesregierung solch eine totalitäre Haltung gegenüber einer so sensiblen und persönlichen Angelegenheit wie der Erziehung von Kindern in Trennungsfamilien einnimmt. Es stellt sich die Frage, wie weit die Regierung gehen wird, um ihre pädagogische Doktrin durchzusetzen und welche anderen Grundrechte und -freiheiten noch bedroht sein könnten.

 

Bildnachweis: Links Baden-Württembergs Sozialminister Manne Lucha, rechts Justizministerin Marion Gentges (Quelle: Justizministerium BW)

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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2 comments

  1. Florian Gert Radu 30 August, 2023 at 04:56 Reply

    “DAS POLITISCHE VERBRECHEN DER REGIERUNG VON BAWÜ GEGEN STRITTIGE TRENNUNGSFAMILIEN” liegt wohl eher in der familiären Politik zwischen Frau und Mann in den missverstandenen Rollen von Mutter und Vater, also in der “DNA” unserer Gesellschaft. Selbst Mutter Natur und Vater Staat sind nunmal autoritär und eigenständige Einheiten, trotzdem schließen sich diese nicht aus. Davon abgesehen ist für Kinder, die in ihre persönliche Autonomie geführt werden müssen, der elterliche Zusammenhalt elementar, auch nach Trennung.

    Hochstrittigkeiten in Trennungsfamilien sind die pure Schädigung am Kindeswohl, die jedoch zwischen den Eltern stattfinden.
    Das Verhältnis zwischen Bürger und Staat ist primär unabhängig vom elterlichen Verhältnis und der erwünschten Einigkeit von Erziehungsmethoden, die in jeder familiären Lebensrealität durchaus unterschiedliche Formen haben können.

    Was ist die Problematik?

    Der Staat, durch Bürger im jeweiligen Berufsstand geführte Institutionen, bietet der Bevölkerung den bestehenden gesellschaftlichen Rahmen, der mit dem Grundgesetz und dem folgenden Gesetzen definiert wird. Im Wesentlichen reduziert sich die Angelegenheit auf den Artikel 6 im Grundgesetz. In diesem Punkt spielt sich der Rahmen der Hochstrittigkeit ab, so dass weitere Gesetze und Regelungen den jeweiligen Einzelfall juristisch beschreiben, bewerten und beurteilen können, in allem erdenklichen Umfang.

    Am Ende der Wegstrecke stehen Kinder, die sowas altersbedingt völlig überfordert und lediglich gehör brauchen auf eine ihnen zuträgliche Art und Weise.

    “Kind im Zentrum” bedeutet Elternschaft.

    Alles andere sind Frauen und Männer in Hochstrittigkeiten, die zwar biologische Eltern sind, aber ihre elterliche Rollen völlig verkennen und offenbar vergessen haben einst selbst Kinder gewesen zu sein.

    Eltern müssen natürlich nicht perfekt ihre Rollen spielen und dürfen auch in ihrer Aufgabe wachsen. Ein alter Gedanke dazu: “Nicht die Kinder werden geboren, sondern deren Eltern.”

    So wie die Machtverhältnisse zwischen Frau und Mann bzw. Mutter und Vater herrschen, so ist das “Verbrechen der Regierung” zwischen den Eltern im Einvernehmen gebilligt worden.

    Die Konsequenzen für die Familie spiegeln sich in der einseitigen Forderung von Demokratie in der bestehenden Pädagogik, sowie in der tatsächlichen Entwicklung der Kinder, die unabhängig von der Hochstrittigkeit in einem demokratischen Gesellschaftssystem integriert sind und altersgemäße Bildung erfahren. Wann auch immer das Bewusstsein angereift sein wird bei den Kindern, gewiss werden sie in der Lage sein sich ein Bild von ihren Eltern zu bilden und sich daran ein Beispiel nehmen. In jeglicher Hinsicht und Form.

    • Sandro Groganz 9 September, 2023 at 07:39 Reply

      Elterlicher Zusammenhalt mit dem Glaubenssatz zu verbinden, die sogenannten Hochstrittigkeiten seien “pure Schädigung am Kindeswohl”, spiegelt die im Artikel kritisierte autoritäre Denkweise wider. Denn der Zusammenhalt von Eltern nach der Trennung kann auch darin bestehen, zu streiten und den Kindern beide Eltern zu lassen. Nichts weniger als unsere Demokratie baut auf dieser Toleranz von Streit zwischen Andersdenkenden auf. Bei Trennungsfamilien maßt sich der Staat jedoch an, dieses Prinzip pluraler Gesellschaften aus den Angeln zu heben, und zwar im Namen des Kindeswohls. Es ist eben ein autoritär gedachtes Kindeswohl das im Familiengericht aus einer strittigen Trennungsfamilie eine diktatorische Macht, in der nur noch ein Elternteil das Sagen hat und der andere schweigen und sich unterwerfen soll.

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