Familienrecht
Das Familienrecht ist unterteilt in die Bereiche Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltsrecht. Wie man schon an der Wortwahl erkennen kann, ist es ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten. Zeiten, in denen ein Elternteil gearbeitet hat und die Familie “unterhalten” hat und der andere zu Hause die Kinder versorgt hat. Es ist also eine rechtliche Manifestation der Rollenmodelle aus den 1960er Jahren. Der Vater war die Woche über arbeiten und hat die Kinder am Wochenende gesehen. Damit die Mutter auch mal ein Wochenende hat, wird dem Vater ein Wochenende aller zwei Wochen mit den Kindern zugesprochen.
Es ging also ausschließlich um eine Abbildung der Bedürfnisse von Eltern. Auf die Bedürfnisse der Kinder hat zu der Zeit niemand geschaut.
Da das gesamte Familienrecht auf diesen Rollenbildern aufbaut, ist es von innen heraus auch so schwer zu reformieren. Es ist aus Sicht dessen auch ungewöhnlich, dem völlig natürlichen Bedarf der Kinder gerecht zu werden, einen ungehinderten und freiheitlichen Zugang zu beiden Elternteilen – die von Geburt an für seine gesunde Entwicklung gleich wichtig sind – zu ermöglichen.