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EGMR: OLG Frankfurt verletzt das Recht eines Vaters auf Kontakt zu seinem Kind – 6.000 EUR Schmerzensgeld

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Ein neues Urteil des EGMR hebt hervor, dass das OLG Frankfurt das Recht eines Vaters auf Kontakt zu seinem Kind verletzt hat, indem es ohne Anhörung und Gutachten einen Umgangsausschluss angeordnet hat.

In einem jüngsten Urteil vom 24.10.2023 des Europäischen Gerichtshofs  für Menschenrechte (EGMR) wurde festgestellt, dass das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt das Recht eines Vaters auf Kontakt zu seinem Kind verletzt hat. Der Fall, bekannt als “Sioud v. Germany”, betraf den deutschen Staatsbürger, Herrn Akram Sioud, der sich an den EGMR wandte, nachdem ihm das Recht auf Kontakt zu seiner Tochter L., geboren am 10. Dezember 2008, verweigert wurde.

Herr Sioud und die Mutter von L. ließen sich 2016 scheiden. Seitdem lebte L. bei ihrer Mutter. Die Eltern stritten sich jahrelang über den Kontakt des Antragstellers zu L., und mehrere vorläufige Regelungen scheiterten letztlich. Das Familiengericht hatte ursprünglich angeordnet, dass Herr Sioud alle zwei Wochen samstags und nach zehn Kontaktbesuchen von Samstag bis Sonntag sowie während der Ferien Kontakt zu seiner Tochter haben sollte. Trotz der Weigerung des Kindes, ihren Vater zu sehen, hatte das Familiengericht den Kontakt angeordnet.

Das OLG Frankfurt entschied jedoch am 31.10.2019, den Kontakt des Antragstellers bis zum 30. Juni 2020 auszusetzen. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf den ausdrücklichen Wunsch von L., ihren Vater nicht zu sehen. Es wurde auch festgestellt, dass L. möglicherweise von den Meinungen ihrer Mutter beeinflusst wurde.

Der EGMR kam zu dem Schluss, dass das OLG Frankfurt nicht genügend Beweise oder eine ausreichende tatsächliche Grundlage für seine Entscheidungsfindung hatte. Das Gericht betonte, dass das OLG Frankfurt entweder das Kind erneut hätte anhören oder ein psychologisches Sachverständigengutachten hätte in Auftrag geben sollen, bevor es den Kontakt des Antragstellers aussetzte.

Als Ergebnis dieses Urteils wurde festgestellt, dass eine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorlag, der das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens schützt. Der EGMR sprach Herrn Sioud 6.000 EUR als Schadenersatz für immateriellen Schaden und weitere 6.000 EUR für Kosten und Auslagen zu.

Es ist leider auch nicht überraschend, dass auch das Bundesverfassungsgericht derartige Missstände scheinbar als normal ansieht, jedenfalls war auch die bislang noch nicht veröffentlichte Verfassungsbeschwerde (1 BvR 373/20) erfolglos geblieben.

Mit Georg Rixe als Anwalt war hier wieder ein “alter Hase” für den Vater am Werk, der die Justiz und das Familienrecht in Deutschland schon häufiger vorgeführt hat. Mit dem Fall Zaunegger gegen Deutschland war der Gesetzgeber gezwungen, den § 1626a BGB zu ändern. Freifam im Live-Gespräch mit Horst Zaunegger (Sorgerecht für ledige Väter) – YouTube

 

 

Autor

  • Klaus Fiegl

    Stellvertretender Chefredakteur - Ich bin der Vater hinter dem BGH Wechselmodell-Beschluss aus 2017 (XII ZB 601/15), sowie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Durch das deutsche Familienrecht wurde ich an meine Grenzen geführt, weil ich um den Kontakt zu meinen Kindern kämpfen musste. Heute kämpfe ich für andere.

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1 comment

  1. Anonym 30 Oktober, 2023 at 10:31 Reply

    Was aber, wenn ein Gutachter eingesetzt worden wäre, der Eltern-Kind-Entfremdung als ein Konstrukt sieht, das empirisch nicht haltbar ist und ad acta gelegt werden soll? Und der Richter das Kind zwar befragt, aber Zeichen von Entfremdung nicht erkennt?

    Genau so passiert es in solchen Fällen häufig.
    Da bringt so ein Urteil leider auch nicht viel, wenn das Problem nicht an der Wurzel angepackt wird.

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