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Deutschlands totalitäre Staatspädagogik gegen strittige Trennungsfamilien

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In Deutschland erleben wir seit 2017 die alarmierende Renaissance einer totalitären Staatspädagogik, die sich gegen Trennungsfamilien richtet, in denen ein Elternteil im Gegensatz zum anderen demokratisch erziehen will.

Der Bundesgerichtshof knüpft mit seiner Entscheidung von 2017 über das Wechselmodell an eine Pädagogik, die ihre Wurzeln in totalitären Systemen der Vergangenheit hat. Zwar dient diese autoritäre Pädagogik keiner extremen politischen Ideologie mehr, sie verhindert aber durch ihr totalitäres Prinzip demokratische Erziehungsstrukturen in Trennungsfamilien, wie sie das Wechselmodell sicherstellt, und führt jährlich zu seelischem Leid bei tausenden Kindern und Eltern, weil sie vom Gericht angeordnet den Kontakt zueinander verlieren.

Historischer Kontext der autoritären Pädagogik

Um zu verstehen, wie die heutige autoritäre staatliche Pädagogik gegen Trennungsfamilien funktioniert, lohnt sich ein Blick in die Vergangenheit. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, insbesondere während der Nazi-Diktatur, war die autoritäre Erziehung ein zentrales Element der staatlichen Pädagogik in Deutschland. Einige Aspekte dieser Erziehung sind:

  1. Gleichschaltung der Eltern: Die autoritäre Erziehung propagierte die Gleichschaltung der Eltern. Sie sollten im Sinne der Nazi-Ideologie kooperieren und kommunizieren, um eine homogene und gehorsame Gesellschaft zu schaffen.
  2. Unterdrückung des individuellen Willens: Die autoritäre Pädagogik zielte darauf ab, den individuellen Willen und die Autonomie der Kinder zu unterdrücken. Kinder sollten lernen, Autoritäten ohne Widerspruch zu folgen.
  3. Betont hierarchische Familienstrukturen: In der autoritären Pädagogik wurde eine strenge Hierarchie innerhalb der Familie propagiert, in der die Eltern uneingeschränkte Autorität über ihre Kinder hatten.
  4. Ablehnung von Konflikten: In der autoritären Pädagogik der Nazi-Zeit wurde Streit als destabilisierend und schädlich angesehen. Familien sollten harmonisch und konfliktfrei sein, um das größere Ziel der nationalen Einheit nicht zu gefährden.
  5. Instrumentalisierung der Erziehung: Die Erziehung in der Nazi-Zeit war darauf ausgerichtet, Individuen zu formen, die den Zielen des Staates dienten. Die Pädagogik war somit ein Mittel zur politischen Indoktrination.
  6. Staatliche Kontrolle der Erziehung: Die Erziehung der Kinder war nicht allein Sache der Eltern, sondern wurde stark vom Staat überwacht und gelenkt. Es gab klare Vorgaben, wie Kinder zu erziehen waren, und Abweichungen wurden nicht toleriert.

Die aktuelle autoritäre Pädagogik

Fast ein Jahrhundert später, erleben Trennungsfamilien vor Gericht eine von politischer Ideologie befreite, aber für die Demokratie nicht weniger gefährliche Form dieser autoritären Pädagogik. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung von 2017 zum Wechselmodell festgelegt, dass Eltern nach einer Trennung in der Lage sein müssen, zu kooperieren und zu kommunizieren, um als gleichberechtigte Eltern betrachtet zu werden. Dieses Prinzip, das auf den ersten Blick harmlos erscheinen mag, entspringt autoritär Pädagogik und ist eine totalitäre Machtentfaltung des BGH.

Der Staat in Gestalt des BGH sieht den Streit unter Trennungseltern als Kindeswohlgefährdung an. Dabei ist Streit die Grundlage jeder Demokratie. In der Trennungsfamilie wird der Streit unter den Eltern jedoch vom BGH und allen seiner Rechtsprechung folgenden Familienrichtern in der Art unterdrückt, dass bei streitenden Trennungseltern einer von ihnen die Kontrolle über die Kinder bekommt.

Die Funktionsweise der vom BGH errichteten totalitären Staatspädagogik, ergibt sich aus der Entscheidung des BGH zum Wechselmodell von 2017 wie folgt:

  1. Zwang zur erzieherischen Einigkeit: Die Erwartung des BGH, dass Eltern nach der Trennung kommunizieren und kooperieren müssen, kommt einem Zwang zur erzieherischen Einigkeit gleich. Dahinter steckt das autoritäre Erziehungsideal gleichgeschalteter Eltern, die in einer Art und Weise agieren, die keine Divergenzen zulässt.
  2. Sanktion bei Nichterfüllung der Doktrin: Erfüllen die Eltern dieses pädagogische Ideal, das einer staatlichen Doktrin gleich kommt nicht, dann sieht der BGH vor, dass einem Elternteil sein gleichberechtigtes Erziehungsrecht genommen und dem anderen eine erhöhte Kontrolle über die gemeinsamen Kinder gegeben werden muss. Dies ist ein totalitärer Mechanismus, der darauf abzielt, die autoritäre Pädagogik durchzusetzen.
  3. Diskriminierung des Pluralitätsbefürworters: Aus der autoritären Erziehungslogik des BGH folgt, dass der Elternteil, der diese autoritäre pädagogische Gesinnung nicht teilt, als eine Gefahr für die Kinder dargestellt wird. Laut BGH entspricht eine gleichberechtigte Erziehung im sogenannten Wechselmodell nicht mehr dem Kindeswohl, wenn die Eltern nicht kommunizieren und kooperieren. Vom BGH diskriminiert wird also in der Regel der Elternteil, der seinen Kindern eine plurale Erziehung durch gleichberechtigte Eltern sichern will. Dieser Elternteil wird als ‘störendes Element’ betrachtet, das die harmonische und gleichgeschaltete Erziehungslandschaft stört.

Aufgrund dieser Entscheidungslogik des BGH, ist das Wechselmodell nur möglich, wenn beide Trennungseltern diesem Betreuungsmodell zustimmen. Sind sich die Eltern uneins und ein Elternteil beantragt das Wechselmodell vor dem Familiengericht, so wird er auf Basis der BGH-Rechtsprechung systematisch diskriminiert, denn aufgrund des Streits wird geschlussfolgert, dass die Eltern nicht kommunizieren und kooperieren, denn sonst hätten sie das Wechselmodell schon einvernehmlich vereinbart. Der Staat hat folglich eindeutig ein präferiertes Betreuungsmodell im Streitfall und da vor dem Familiengericht automatisch ein Streitfall vorliegt, ist es nicht möglich, das Wechselmodell bei Gericht zu erstreiten, denn der Streit selbst steht dem im Wege.

Die folgende Analyse zeigt, wie sich die Charakteristika der autoritären Pädagogik der Nazizeit in den Entscheidungen des BGH zu Trennungsfamilien widerspiegeln. Zwar hat der BGH keine inhaltlichen politischen Vorgaben gemacht, das heißt die autoritäre Pädagogik dient nicht mehr dem Zweck, eine bestimmte Politik in der Familie zu verankern, vielmehr hat die autoritäre Erziehung für den BGH als pädagogische Doktrin einen Selbstzweck, nämlich als die beste Erziehung für Kinder in Trennungsfamilien. Die BGH-Richter zum Beschluss von 2017 sind sicherlich keine Nazis, aber sie haben die entpolitisierten Prinzipien der autoritären Pädagogik so stark verinnerlicht, dass sie sie zum Kriterium dafür machen, ob Eltern nach der Trennung gleichberechtigt ihre Kinder erziehen dürfen.

  1. Gleichschaltung der Eltern: Der BGH betont in seinen Entscheidungen die Notwendigkeit der Kooperation und Kommunikation zwischen den getrennt lebenden Eltern. Diese Erwartung kann als eine Form der Gleichschaltung interpretiert werden, bei der die Eltern dazu angehalten werden, in einer bestimmten, vom Gericht vorgegebenen Weise zu interagieren.
  2. Unterdrückung des individuellen Willens: Die Entscheidungen des BGH legen nahe, dass der individuelle Wille eines Elternteils und Kindes in Trennungsfamilien untergeordnet werden muss, wenn er nicht mit dem Kommunikations- und Kooperationsgebot übereinstimmt.
  3. Betonte Hierarchische Familienstrukturen: Der BGH setzt durch seine Entscheidungen eine Hierarchie fest, in der ein Elternteil (der kooperativere und kommunikativere) bevorzugt wird. Auch verfolgt der BGH die Vorstellung, dass Kinder den Eltern untergeordnet sind und von diesen in Eintracht geführt werden müssten. Weder die Eltern untereinander, noch die Kinder im Verhältnis zu ihren Eltern stehen auf Augenhöhe. Der BGH schafft eine klare Hierarchie innerhalb der getrennten Familie mit seinem Erfordernis zur Kooperation und Kommunikation.
  4. Ablehnung von Konflikten: Der BGH sieht das Fehlen von Kooperation und Kommunikation als Hindernis für die gemeinsame Elternschaft an. Dies deutet darauf hin, dass Konflikte zwischen den Eltern als schädlich angesehen werden und vermieden werden sollten – ein Grundprinzip der autoritären Pädagogik.
  5. Instrumentalisierung der Erziehung: Die Entscheidungen des BGH ist als Versuch zu interpretieren, die Erziehung der Kinder zu instrumentalisieren, um ein bestimmtes Verhalten der Eltern zu erzwingen – nämlich Kooperation und Kommunikation innerhalb hierarchischer familiärer Strukturen zum Zwecke der elterlichen Gleichschaltung.
  6. Staatliche Kontrolle der Erziehung: Die Entscheidungen des BGH in Bezug auf Trennungsfamilien stellen eine klare Form der staatlichen Kontrolle der Erziehung dar. Sie legen fest, unter welchen Bedingungen Eltern das Recht auf gleichberechtigte Erziehung (Wechselmodell) haben, und setzen damit Maßstäbe, die von den Eltern erfüllt werden müssen.

Das entpolitisierte Erziehungsideal des BGH ist also prinzipiell wie in der Nazizeit die Vorstellung gleichgeschalteter Eltern, die eine totalitäre und gemeinsam führende Einheit in der Familie bilden. Bekommen die Eltern nach der Trennung diese Einheit nicht hin, erfüllen also nicht das autoritäre Erziehungsideal des BGH, dann werden einem Elternteil seine Grundrechte genommen, damit der andere Elternteil die autoritäre Kontrolle über die gemeinsamen Kinder ausüben kann. So wird sichergestellt, dass die Kinder nicht vom Streit der Eltern “verwirrt” werden und stattdessen ein einziger Elternteil die Autorität über die Kinder ausübt. Der BGH bewertet die erzieherische Kontrolle eines Elternteils über Kinder höher, als eine plurale, sich möglicherweise widersprechende Erziehung durch beide getrennt lebende Eltern.

Für eine weitergehende detaillierte Erklärung, warum es sich bei der vom BGH festgelegten Staatspädagogik um eine autoritäre Pädagogik handelt, die auf demokratiefeindliche Weise in die Familienstrukturen von Trennungsfamilien eingreift, empfehlen wir das aufschlussreiche Gespräch mit einem Psychotherapeuten im Video Dr. med. Wolfgang Gans zum autoritären Erziehungsleitbild des BGH gegen das Wechselmodell auf dem Freifam-Kanal.

Diskriminierung von Anderserziehenden

Es ist zutiefst demokratiefeindlich, anzunehmen, dass es für Kinder schädlich sei, ihre getrennt lebenden Eltern beim Streiten zu erleben und ihnen dann per Familiengericht den Kontakt zu einem Elternteil einzuschränken oder ganz zu nehmen, wegen dieses Streits. So bringt der Staat Kindern bei, dass Streiten etwas Schlechtes ist, weil es die essentielle negative Folge hat, dass das Kind den Schutz eines Elternteils verliert. Mit seiner vom BGH vorgegebenen autoritären Staatspädagogik traumatisiert Deutschland Trennungskinder in einer Art und Weise, dass sie schon in jungen Jahren lernen, jeden Streit zu vermeiden, und erst ein untertäniges Kind gegenüber dem vom Staat bevorzugten Elternteil zu sein und dann ein gehorsamer Bürger in der Sozialsphäre.

Die Ansicht, dass der Streit von Eltern vor ihren Kindern schädlich sei, ist ein inhärenter Bestandteil der autoritären Pädagogik, die eine diktatorische Ruhe und Ordnung erwartet, statt lebendige demokratische und kontroverse Auseinandersetzung zu fördern.

Die autoritäre Staatspädagogik, die in Deutschland praktiziert wird, ist nicht nur eine Form der Unterdrückung, sondern auch eine Form von staatlicher psychischer Gewalt. Indem der Staat Kindern beibringt, dass Streit und Meinungsverschiedenheiten schlecht sind und dass sie sich unterordnen und gehorchen müssen, fügt er ihnen psychischen Schaden zu. Diese Art von Erziehung kann zu langfristigen emotionalen und psychologischen Problemen führen, einschließlich Angst, Depression und einem geringen Selbstwertgefühl. Darüber hinaus lehrt es Kinder, dass Macht und Autorität wichtiger sind als individuelle Rechte und Freiheiten. Dies ist nicht nur schädlich für die individuelle psychische Gesundheit von Kindern, sondern auch für die Gesundheit und Stabilität unserer Gesellschaft insgesamt.

Systematisch diskriminiert Deutschland mit seiner autoritären Staatspädagogik diejenigen Trennungseltern, die ihre Kinder im Gegensatz zum Ex-Partner demokratisch und in Gleichberechtigung, also im sogenannten Wechselmodell, erziehen wollen. Wechselmodell-Eltern haben vor Gericht gegen die vom BGH zur Staatsdoktrin gemachten autoritären Pädagogik keine Chance, weil das Wechselmodell laut BGH im Regelfall nicht angeordnet werden soll, wenn die Eltern nicht kommunizieren und kooperieren, sprich sich nicht freiwillig totalitär gleichschalten. Diese totalitäre staatliche Diskriminierung von Trennungseltern, die sich den pluralen Werten des Grundgesetzes verpflichtet fühlen und deshalb ihren Kindern die Unterschiedlichkeit beider Eltern erhalten wollen, ist eine pädagogische Gesinnungsdiktatur. Von dieser Diktatur profitieren diejenigen Trennungseltern, die autoritär erziehen wollen und die die volle Kontrolle über ihre Kinder haben wollen, denn ihre Erziehungsansichten stehen im Einklang mit der des Staates.

Deutschlands Kindeswohl ist totalitär gegen Trennungsfamilien

Die autoritäre Pädagogik, die Deutschland gegenüber Trennungsfamilien aufzwingt, ist nicht nur eine entideologisierte Reliquie aus der Vergangenheit, sondern auch eine reale und gegenwärtige Bedrohung für das Wohl von Kindern und Familien, sowie die Demokratie. Anstatt für Kinder die plurale Erziehung von sich streitenden Trennungseltern gemäß des demokratischen Wertesystems des Grundgesetzes zu garantieren, verweigert der deutsche Staat Trennungsfamilien die demokratischen Grundrechte und die freie Entfaltung der Persönlichkeit, um im Namen des Kindeswohls mit Hilfe der Justiz eine autoritäre Staatspädagogik durchzusetzen.

In Deutschland haben die herrschenden Eliten, die in den Bereichen Justiz, Exekutive und Legislative tätig sind, scheinbar Schwierigkeiten, ihre kindliche Prägung durch eine autoritäre Erziehung zu überwinden. Diese Prägung manifestiert sich in ihrer Unfähigkeit, demokratische Prinzipien im Kindeswohl zu verankern. Anstatt die Bedürfnisse und Rechte von Kindern auf eine plurale Erziehung durch beide Eltern in den Mittelpunkt zu stellen, damit Kinder auf dieser Grundlage ihre eigene Persönlichkeit frei entwickeln können, neigen sie dazu, autoritäre Ansichten und Praktiken zu übernehmen, die sie selbst als Kinder erlebt haben und die sie anderen Kindern aufzwingen. Diese tief verwurzelten Überzeugungen und Verhaltensweisen sind nicht nur schädlich für die Kinder von heute, sondern auch für die demokratischen Grundlagen von Deutschland.

Das für Trennungsfamilien geltende deutsche staatliche Erziehungsprinzip ist autoritär und befindet sich als solches im Widerspruch zum Grundgesetz. Die Mehrheit von Deutschlands Entscheidern in Justiz, Exekutive und Legislative sind definitiv keine Nazis, doch haben sie die autoritäre Erziehung aus den düsteren Tagen der deutschen Geschichte so tief internalisiert, sozusagen mit der Muttermilch über Generationen aufgesogen, dass sie nicht erkennen, wie undemokratisch ihre Handlungsweisen tatsächlich sind.

Die größte Gefahr für Kinder in Trennungsfamilien ist der deutsche Staat selbst, der verfassungswidrig durch die totalitäre Familienrechtsprechung das seelische Wohl und die Grundrechte seiner Bürger gefährdet.

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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