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Verfahrensbeistand Peter Möhrle unter Kritik – Fehlende Neutralität im Fokus

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Verfahrensbeistand Peter Möhrle steht im Zentrum der Kritik. Einseitige Kommunikation und mögliche Voreingenommenheit könnten das Kindeswohl gefährden.

In familiengerichtlichen Verfahren, insbesondere bei Umgangs- oder Sorgerechtsstreitigkeiten, werden oft Verfahrensbeistände eingesetzt, um die Interessen und Bedürfnisse des Kindes zu vertreten. Die Rolle eines Verfahrensbeistands ist es, dem Gericht eine unabhängige und neutrale Sicht auf die Situation des Kindes zu vermitteln. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Verfahrensbeistand mit beiden Elternteilen kommuniziert, um ein umfassendes Bild zu erhalten.

Wenn ein Verfahrensbeistand wie Peter Möhrle nur mit einem Elternteil spricht und einen Elternteil außen vor lässt, kann dies negative Auswirkungen auf den Prozess und vor allem auf die Kinder haben. Peter Möhrle hat mit Schreiben vom 29.07.2023 an das Amtsgericht Rosenheim eine Stellungnahme übermittelt. In dieser teilt er mit, wann er mit wem gesprochen hat.

Das Telefonat am 02.04.2022 war kein Gespräch mit der Mutter, Sie hatte ihn lediglich angerufen um einen Termin zu vereinbaren. Inhaltlich über das Verfahren wurde nichts geredet. Peter Möhrle teilte am Telefon der Mutter mit, dass er ja nun ihre Telefonnummer habe und  sie anrufen werde, da er mit den Kindern in beiden Haushalten sprechen werde.

Dies hat er jedoch nie getan. In seiner Stellungnahme stellt er es jedoch fälschlich dar und lässt es so aussehen, als habe es ein Gespräch am 02.04.22 gegeben. Angerufen hat hierbei auch nicht er, sondern die Mutter ihn.

Grundlage dieser Stellungnahme sind Telefonate und persönliche Besprechungen

– 02.04.2022 Telefonat mit Mutter, Fr. X

-09.06.2022 Telefonat mit Vater, H. X

-06.07.2022 Hausbesuch beim Vater, Besprechung mit Vater und kurze Vorstellung bei den Kindern

-07.07.2022 Telefonat mit Jugendamt, Fr. Blanke

-08.07.2022 Telefonat mit Vater

-24.07.2023 Hausbesuch beim Vater, Gespräch mit Vater

– 24.07.2023 im Anschluss Gespräch mit beiden Kindern einzeln und in Abwesenheit des Vaters

Der Verfahrensbeistand wurde am 17.03.2022 von der Richterin Kristina Herrmann bestallt:

“Der Wirkungskreis umfasst die Wahrnehmung der Kindesinteressen im Verfahren, § 158 b FamFG. Dem Verfahrensbeistand wird die weitere Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen sowie an einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensstand mitzuwirken”.

Verzerrte Perspektive und mangelhafte Informationen

Der Grundstein für eine fundierte Entscheidungsfindung im Sorgerechts- oder Umgangsfall liegt in einer vollständigen und ausgewogenen Informationsbasis. Indem der Verfahrensbeistand Peter Möhrle nur mit einem Elternteil spricht, entsteht zwangsläufig eine einseitige Sichtweise auf die Situation des Kindes. Dies kann dazu führen, dass wichtige Informationen, Bedenken und Ansichten der Mutter nicht angemessen berücksichtigt werden, sondern nur die Meinung des Vaters. Eine solche verzerrte Perspektive könnte zu ungenauen Empfehlungen an das Gericht führen, die letztendlich nicht im besten Interesse der Kinder liegen.

Gefährdung des Kindeswohls

Ein weiteres Risiko, das entsteht, wenn der Verfahrensbeistand nur mit einem Elternteil kommuniziert, ist die Gefahr, dass das Kindeswohl gefährdet wird. Die Mutter ist oft eine wichtige Bezugsperson und kann Einblicke in den Alltag und die Bedürfnisse des Kindes bieten, die der andere Elternteil möglicherweise nicht hat. Durch den Ausschluss der Mutter aus dem Kommunikationsprozess besteht die Möglichkeit, dass wichtige Hinweise auf mögliche Risiken oder Probleme übersehen werden, die sich auf das Wohlbefinden des Kindes auswirken könnten.

Verletzung der Neutralität und Fairness

Die Unparteilichkeit und Neutralität des Verfahrensbeistands sind grundlegend für seine Rolle in familiengerichtlichen Verfahren. Indem er nur mit einem Elternteil spricht und die Mutter ignoriert, kann der Eindruck entstehen, dass der Verfahrensbeistand eine Voreingenommenheit hat. Dies kann das Vertrauen in den Prozess untergraben und die Bereitschaft der beteiligten Parteien, mit dem Verfahrensbeistand zusammenzuarbeiten, beeinträchtigen. Eine solche Verletzung der Neutralität kann die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit der Arbeit des Verfahrensbeistands erheblich beeinträchtigen.

Fazit: Die Bedeutung einer ausgewogenen Kommunikation

In familiengerichtlichen Verfahren ist die Arbeit des Verfahrensbeistands von großer Bedeutung, um das Wohl des Kindes zu schützen. Eine unparteiische, ausgewogene und neutrale Kommunikation mit beiden Elternteilen ist unerlässlich, um ein genaues Bild von der Situation des Kindes zu erhalten. Der Ausschluss eines Elternteils, insbesondere der Mutter, kann zu verzerrten Empfehlungen, potenziellen Gefährdungen des Kindeswohls und einem Vertrauensverlust in den Prozess führen. Es liegt in der Verantwortung aller Beteiligten, sicherzustellen, dass die Arbeit des Verfahrensbeistands auf höchstem professionellem Niveau ausgeführt wird und die Bedürfnisse des Kindes im Mittelpunkt stehen.

Der Verfahrensbeistand Peter Möhrle aus Bad Tölz scheint daher seinen Aufgaben nicht vollständig nachzukommen und parteilich, sowie vorfestgelegt zu sein.

Autor

  • Jessica Zelzer

    Als seit 2017 betroffene Mutter des Familienrechts, habe ich jahrelang erfahren, dass in diesem System die reine Willkür herrscht. Wenn man eine normale Trennung und Scheidung hat, fängt bei vielen der Alptraum an. Am schlimmsten ist es für die Kinder. Man ist der Willkür ausgeliefert. Angefangen bei Familiengerichten bis zu den Jugendämtern und den Verfahrensbeiständen. Den Blick auf die Kinder richtet dort niemand.

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4 comments

  1. Silke 18 April, 2024 at 11:44 Reply

    Es ist nicht zu glauben was hier geschrieben wird, alles das hat man erlebt und erahnt, aber die Tatsache ist das es nicht immer die Männer betrifft auch Mütter sind betroffen. Weil Mitarbeiter beim Jugendamt meinen sie wissen alles, können über Betroffene bestimmen, sich keine Mühe machen das Umfeld der Familie mal zu beleuchten. Darüber hinaus werden Verfahrensbeistände nicht kontrolliert, wie unloyal und Geld gierig sieagieren. Da werden selbst vewandtschatliche Beziehungen einfach untergraben, es ist immer wider traurig washier geschieht. Und das schlimmste ist das der Richter sich auf solche Mitarbeiter verlässt, das sie ihre Arbeit gut machen, da er nur noch das Urteil unterschreibt, Traurig, Traurig.

  2. Malinowski 5 Mai, 2024 at 22:08 Reply

    Warum darf man einen Verfahrensbeistand bei Namen nennen, eine “Fachkraft” von Jugendamt aber nicht ?
    Ich habe eine “Fachkraft” von Jugendamt in google kritisiert, nun droht mir das Jugendamt mit weiteren rechtlichen Schritten.

  3. Axel 7 Juli, 2024 at 18:57 Reply

    Die Willkür kennt keine Grenzen, manipulierte Gesprächsinhalte & -daten, dubiose Kinderbefragungen ohne entsprechende Dolmetscher. Die Allmacht der Verfahrensbeistände eine Plage, dadurch machen es sich die Gerichte äußerst leicht, den Namen des Herrn, der durch seine irren Spekulationen in Sachsen eine absehbare Kindesentführung begünstigte nenne ich lieber nicht

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