Kindeswohl
Kindeswohl ist ein undefinierter Rechtsbegriff und damit eine sehr heikle Sache im Zusammenhang mit Beschlüssen im Familienrecht. Die Gefahr – und Praxis – ist, dass dieser Begriff zu allen Begründungen herangezogen wird und je nach Auslegung willkürlich mit den verschiedensten Inhalten gefüllt werden kann, um dem Beschluss die fehlende Grundlage zu ersetzen.