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Sadistisch gegen Kinder: Landesregierung und Landtag von Baden-Württemberg

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Unser Chefredakteur entlarvt in diesem Video, wie die Landesregierung von Baden-Württemberg und der Landtag seelisch sadistisch gegen Kinder vorgehen, um eine autoritäre Pädagogik auf totalitäre Art und Weise in Baden-Württemberg durchzusetzen. Es folgt nun das Transkript des Videos, darunter die darin genannten Dokumente, sowie die entsprechenden Zitate aus dem genannten Buch.

Transkript

Hallo liebe Freunde der demokratischen Erziehung!

Ich erzähle euch heute wie die Landesregierung von Baden-Württemberg und der Landtag sadistisch gegen Kinder vorgehen, weil sie alle beide, Landesregierung und Landtag, eine autoritäre Pädagogik totalitär in Baden-Württemberg durchsetzen.

Und zwar lässt sich das Ganze festmachen an einer Petition, die ich beim Landtag eingereicht habe. Über die wurde im November 2022 entschieden das ist die Petition 17/973. In der Petition habe ich gesagt dass das Jugendamt meine Meinungsfreiheit und die meiner Kinder unzulässig beschränkt, weil das Jugendamt behauptet hat, ich würde meine Kinder schädigen wenn ich mit ihnen über das Wechselmodell rede.

Dieser Petition habe ich noch ein Sachverständigengutachten beigelegt. Dieses Sachverständigengutachten hat erklärt warum das Wechselmodell für Kinder gut ist und hat sich dabei auf die Theorie der Triangulierung bezogen die unter anderem von Melanie klein, eine Kinderpsychoanalytikerin entwickelt wurde. Dann hat noch ganz klar dieses Sachverständigengutachten geäußert, dass ich meine Kinder nicht schädige wenn ich mit ihnen über’s Wechselmodell rede, sondern dass die Beschlüsse der Familiengerichte meine Kinder schädigen. Also, aus fachlicher Sicht eine ganz klare Sache.

Was hat dann der Landtag von Baden-Württemberg mit dieser Petition gemacht? Er hat das zuständige Jugendamt vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis um Stellungnahme gebeten. Dann hat sich auch des Regierungspräsidium Tübingen die Petition angeschaut und dann noch das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg das von dem grünen Manne Luca – soll ich sagen – “angeführt” wird?

Diese drei, Jugendamt, dann Regierungspräsidium, das die Aufsicht über’s Jugend hat, dann das Sozialministerium, das die Aufsicht über’s Regierungspräsidium hat; die sind zu dem Schluss gekommen, dass (… jetzt kommt ein Auto …) dass hier keine unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit vorläge, weil erstens die Kinder, die bei der Mutter leben, sowieso nie gesagt hätten, sie wollen das Wechselmodell und zweitens, weil die Eltern, mich eingeschlossen, nicht konsensfähig seien.

Für jemand, der sich da nicht auskennt mit dem Familiengericht und der sich nicht auskennt mit dem Grundgesetz, klingt es alles ja erstmal plausibel. Ja, also, wenn die Kinder nicht wollen und die Eltern sich streiten und nicht einigen können, ja dann geht es doch nicht dass die Kinder 50/50 zu gleichen Teilen von beiden Eltern betreut werden.

Wenn man es sich genauer anschaut, ist es purer Totalitarismus. Als Beispiel und Analogie: nehmt mal an, ich hätte 1944 beim Landtag von Baden-Württemberg eine Petition gemacht und hätte gesagt, es ist gegen die Menschenrechte, dass Juden und ihre Kinder deportiert werden. Dann wäre die Antwort gekommen: nein ist es nicht, weil Juden sind eine minderwertige Rasse. Dann entspricht es dem, was in meinem Fall in der Petition geantwortet wurde.

Bloß, bei der fiktiven Petition im Jahr 1944 ist euch allen klar, dass wenn ich sag’, das ist gegen die Menschenrechte, dass Juden und ihre Kinder deportiert werden, und der Landtag sagt, nein ist es nicht weil die sind eine minderwertige Rasse, dann ist euch allen klar, das ist keine Begründung warum es nicht gegen die Menschenrechte ist, sondern es ist nur eine Darstellung wie die rechtfertigen, die Menschenrechte auszuhebeln – nämlich durch ihre eigene Ideologie, dass Juden eine minderwertige Rasse seien.

Heute wissen wir, das ist eine Ideologie. Es gibt dafür überhaupt keine wissenschaftlichen Grundlagen und es widerspricht auch den universalen Werten der Menschenrechte. Heute würden wir alle sagen: ist doch klar, dass Juden die gleichen Menschenrechte haben wie alle anderen Menschen auf diesem Planeten. Nur, weil sie eine bestimmte Religion haben sind sie ja keine minderwertige Rasse. Erinnert euch auch daran, dass die Nazis ja durch ihre Nazi-Wissenschaft versucht haben nachzuweisen, dass die Juden eine minderwertige Rasse seien. Darauf komme ich später noch zu sprechen.

Also, im November 2022 sagt der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg: ja, das klingt plausibel, was da das Jugendamt des Regierungspräsidium Tübingen und das Sozialministerium sagen: wenn die Kinder das Wechselmodell nicht wollen und die Eltern nicht konsensfähig sind, dann geht es nicht. Bei dieser angeblich plausiblen Argument laut dem Petitionsausschuss handelt es sich um nichts anderes als eine Ideologie. Genauso, wie es eine Ideologie ist, zu glauben, Juden seien eine minderwertige Rasse, so ist es eine Ideologie zu glauben, Eltern müssten nach der Trennung einen Konsens finden können. Das ist eine Ideologie, die sich autoritäre Pädagogik nennt. Die autoritäre Pädagogik verlangt, dass Eltern quasi als Führer der Familie zusammenarbeiten und die Familie wie ein Führer führen.

Es ist ja klar: diese Idee, dass Eltern die Führer sind, unisono, die kommt natürlich aus totalitären Staatsstrukturen, aus solchen Systemen. Im Gegensatz dazu könnte man ja eigentlich annehmen, dass der Landtag sagt: “Moment wir leben in einer Demokratie, in einer pluralistischen Gesellschaft, da ist Streit die Grundlage unserer Gesellschaft. Niemand in unserer Demokratie darf in seinen Grundrechten benachteiligt werden, nur weil er eine andere Meinung hat als jemand anderes.” Genau dagegen hat aber der Landtag von Baden-Württemberg argumentiert. Er hält stattdessen die autoritär-pädagogische Ideologie für plausibel – das steht wortwörtlich so drin in der Antwort auf die Petition.

Die autoritäre Erziehung ist für den Landtag von Baden-Württemberg plausibel, dieses Gegenteil von der demokratischen Erziehung. In der autoritären Erziehung, nach Logik des Sozialministeriums von Baden-Württemberg, des Regierungspräsidium Ulm, und des Jugendamt Alb-Donau-Kreis, sowie auch des Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg, ist es nicht möglich, dass die Eltern im Wechselmodell leben, also beide Eltern die gleichen Rechte haben, ihre Kinder zu betreuen, wenn die Eltern sich streiten, also nicht konsensfähig sind. Das heißt dann, dass ein Elternteil automatisch seine Elternrechte verliert oder sie ihm eingeschränkt werden, nur weil die Eltern sich nicht einig sind, wie oft die Kinder von wem betreut werden sollen.

Das ist ein Automatismus der automatisch den Elternteil benachteiligt, der die Kinder im Wechselmodell erziehen will, der sagt. “Hey, beide Eltern haben die gleichen Rechte, auch die Kinder haben das Recht auf beide Eltern. Das ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 2 im Grundgesetz. Deshalb beantrage ich das Wechselmodell.” Dann sagen aber die Landesregierung und der Landtag: “Das geht aber nur, wenn ihr euch nicht streitet.” Das ist dasselbe, als wenn man sagen würde: “Also, Sie dürfen nur wählen gehen und die FDP wählen, wenn sie sich weiter mit der SPD verstehen. Wenn aber die SPD mit Ihnen streitet, dann dürfen sie nicht mehr wählen.”

Das ist die gleiche autoritäre Logik (und das ist zwar ein hartes Beispiel mit der Rassenideologie) der Nazis, aber vom totalitären Prinzip her ist es genau dasselbe, was die Landesregierung und der Landtag machen.

Vor allem, jetzt komme ich auf die Nazi-Wissenschaft zu sprechen: das Gutachten das ich vorgelegt habe zu der Peition wurde komplett ignoriert, weil es eben nicht in diese Ideologie gepasst hat, die der Landtag und die Landesregierung haben. Das Gutachten hat dargestellt, welche entwicklungspsychologischen Grundlagen die Wissenschaft erkannt hat. Die zeigen, dass es gut ist, wenn Kinder im Wechselmodell leben und auch zeigen, warum es Kindern nicht schadet, wenn man mit ihnen über’s Wechselmodell redet. Bei mir wurde das völlig ignoriert, weil es sozusagen nicht in die Wissenschaft der autoritär-pädagogischen Landesregierung und des Landtags gepasst hat. Das ist auch typisch für totalitäre Systeme, dass sie objektive wissenschaftliche Erkenntnisse, die ihnen nicht in den Kram passen, entweder einfach ignorieren oder die Leute die diese Ideen haben dann verfolgen und benachteiligen.

Okay, das was ich gerade erklärt hab würde ich mal als “sub-systemischen Totalitarismus” bezeichnen, weil die Landesregierung und der Landtag, die haben nicht ganz Baden-Württemberg in einen totalitären Staat umgewandelt. Es gibt genug Bereiche in der Gesellschaft, wo die Bürger nicht der Ideologie der herrschenden Politik folgen müssen. Aber im Familiengericht, in der Familienpolitik, speziell was Trennungsfamilien angeht, da gibt es eine Doktrin. Nämlich die Doktrin, dass die Eltern im Konsens erziehen müssen, wenn sie sich getrennt haben. Diese Doktrin ist autoritär-pädagogisch. Deshalb “sub-systemischer Totalitarismus”: es ist nur der Bereich, das Subsystem der Familiengerichtsbarkeit betroffen und da eben die Trennungseltern. Da herrscht eine staatliche Doktrin, nämlich die autoritäre Pädagogik.

Jetzt der nächste Punkt. Warum ist das Ganze sadistisch? Da muss man wissen, es gibt ein Buch von Erich Fromm, einem hoch angesehenen, bekannten Psychoanalytiker, der Professor, ich glaube an der Universität in Frankfurt war. Der hat ein Buch geschrieben das heißt “Die Anatomie der menschlichen Destruktivität”. Darin gibt es ein Kapitel über Sadismus. Darin beschreibt er, wie Stalin die Gulags benutzt hat, um Genossen gefügig zu halten. Stalin hat nämlich Familienangehörige in die Gulags, in diese Internierungslager gesteckt, damit die Genossen machten, was er von ihnen erwartet hat.

Was passiert in Baden-Württemberg auf Basis der autoritär-pädagogischen Ideologie der Regierung und des Landtags? Da wird tausenden Eltern und Kindern jedes Jahr sadistisches Leid zugefügt, weil die Kinder pädagogisch interniert werden. Diese pädagogische Internierung nennt sich “Residenzmodell”, das Gegenteil vom Wechselmodell. Die Grundlage für diese pädagogische Internierung, dass nämlich die Kinder hauptsächlich oder nur noch bei einem Elternteil nach der Trennung leben müssen, wenn die Eltern sich streiten über die Betreuungszeiten, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof von 2017 zum Wechselmodell normiert worden. Da steht die gleiche Logik drin, wie in der Antwort auf meine Petition. Nämlich, dass wenn die Eltern nicht kooperieren und kommunizieren, dass dann das Wechselmodell im Regelfall nicht möglich ist. Das ist die juristische Entsprechung zu der politischen Ideologie der Landesregierung und des Landtags von Baden-Württemberg.

Die Folge ist, dass wenn die Eltern sich nicht einig sind und nicht beide sagen “Ja, Wechselmodell 50/50 finden wir gut”, sondern einer dagegen ist und der andere vors Gericht geht, weil er das Wechselmodell durchsetzen will, dann ist der Automatismus der, dass das Wechselmodell nicht geht. Es geht noch weiter im Automatismus: Dann hat “natürlich” der Elternteil, der dann weiter auf dem Wechselmodell besteht, der hat ja den Automatismus nicht begriffen und der ist dann gegen das Kindeswohl, denn der BGH sagt ja: wenn die Eltern streiten, ist das Wechselmodell nicht dem Kindeswohl dienlich. Dann werden die Kinder automatisch zu dem Elternteil gesteckt, der gegen das Wechselmodell ist, weil der ja dann kindeswohldienlich handelt. Er ist ja gegen das Wechselmodell; das Wechselmodell selbst ist ja dann nicht mehr im Sinne des Kindeswohls wenn die Eltern streiten. Das ist der Automatismus, der dann zu einer pädagogischen Internierung der Kinder bei dem Elternteil führt, der autoritär erzieht.

Weil: Das Wechselmodell ist die demokratische Erziehung. Da haben beide Eltern die gleichen Rechte. Das Residenzmodell ist die autoritäre Erziehung, da hat ein Elternteil die Kontrolle über die Kinder, weil der andere Elternteil die Kinder weniger oft sieht oder vielleicht gar nicht mehr sieht.

Diese pädagogische Internierung funktioniert genau gleich wie ein Internierungslager, ob es jetzt Gulag oder KZ ist, aber eben auf der psychischen Ebene. Und zwar werden die Kinder isoliert von der Welt des Wechselmodell-Elternteils, also des demokratisch erziehenden Elternteils. Der ist ja die Gefahr sobald die Eltern streiten. Diese soziale Isolierung, das ist ein Merkmal einer jeden Internierung. Ein weiteres Merkmal ist, dass Freiheitsrechte geraubt werden. Ist ja ganz klar, wenn die Kinder so, wie in meinem Fall, dazu verdonnert werden, den Wechselmodell-Elternteil nur noch unter Begleitung zu sehen, ja unter Beobachtung von anderen Menschen, damit sie nicht mehr übers Wechselmodell reden mit dem Wechselmodell-Elternteil. Dann ist das eine Beraubung der Meinungsfreiheit.

Hierbei wird die Internierung komplett offensichtlich: man darf in diesem totalitären Subsystem mit seinen Kindern nicht über das Erziehungsmodell reden, das demokratisch ist sobald, die Eltern streiten. Hierbei wird auch offensichtlich, dass die ganze Ideologie dazu dient, die autoritäre Erziehung durchzusetzen. Damit kommen wir zum dritten Teil dieser pädagogischen Internierung: Wenn die Kinder dann automatisch beim autoritär erziehenden Elternteil untergebracht werden, werden sie dort auch indoktriniert mit dieser autoritären Erziehung. Sie werden eingeschüchtert, körperlicher Gewalt, psychischer Gewalt unterzogen. Das je nachdem unterschiedlich, je nachdem wie gewaltbereit der autoritäre Elternteil ist. Aber eine autoritäre Erziehung geht ja ohne Gewalt nicht.

In meinem Fall gibt’s ja eine heimliche Tonaufnahme von der ältesten Tochter, die ganz klar die psychische Gewalt aufzeigt und es gibt auch mehrere Aussagen der Kinder darüber dass die Mutter oder das Umfeld der Mutter auch körperliche Gewalt gegen die Kinder ausgeübt haben. Aber das interessierte das Gericht nicht, obwohl es die Beweise vorliegen hatte, weil die Ideologie ist wichtiger, als das fachliche Kindeswohl in Deutschland, in Baden-Württemberg vor allem. Anhand des Beispiels von der Landesregierung und des Landtags, ist es ein ideologisches Kindeswohl bei Trennungsfamilien: die autoritäre Erziehung. Mit dieser Ideologie wird eben diese pädagogische Internierung begründet und das ist Sadismus nach Erich Fromm. Man braucht auch kein Erich Fromm sein, um zu verstehen, dass für Kinder nach der Trennung die größte Angst ist, ein Elternteil zu verlieren. Und was macht man im Land Baden-Württemberg auf Basis der Ideologie des Landtags und der Landesregierung und der BGH Rechtssprechung? Man macht genau diese Angst wahr, um die Kinder einzuschüchtern, klein zu halten.

Wenn der Staat so brutal sadistisch vorgeht, dass er Kinder nach der Trennung ein Elternteil wegnimmt, damit sie autoritär erzogen werden, dann ist es doch Sadismus. Muss man nicht mehr viel diskutieren, ist genauso klar, wie das was die Nazis gemacht haben auf der körperlichen Ebene der Folter, oder auch in der Sowjetunion was die Kommunisten in den Gulags gemacht haben. Da sollten jeweils andersartige, andersdenkende Menschen weggeschafft, isoliert, umerzogen, getötet werden. Was haben wir heute? Wir haben das Ganze auf der psychischen Ebene. Es ist im Grunde Seelenmord an einer Hälfte der Seele der Kinder, der da begangen wird.

Dafür ist auch die Landesregierung und der Landtag von Baden-Württemberg verantwortlich mit ihrer Ideologie. Deshalb haben wir in Baden-Württemberg eine Landesregierung und einen Landtag, die sadistisch gegen Kinder vorgehen, damit ihre Ideologie der autoritären Erziehung durchgesetzt wird. Dieser Sadismus durch die pädagogische Internierung, für den die Landesregierung und der Landtag die politische Absolution geben, wie man aus der Petition, aus der Antwort auf meine Petition entnehmen kann, die kulminiert dann noch darin, dass man sagt: das ist ja plausibel, weil die Kinder wollten nie das Wechselmodell. Das es ist eine astreine Lüge, weil tatsächlich ist es so, dass als meine zwei Töchter, die ältesten Kinder, das erste Mal befragt wurden, haben die ganz klar gesagt:”Wir wollen das Wechselmodell!”. Die Zwillinge, meine jüngsten Kinder, die Söhne, die waren damals zu jung, um befragt zu werden, die wurden gar nicht gefragt.

Dann über die Jahre, über den Rechtsstreit hinweg, dadurch dass das Gericht darauf hingewirkt hat, dass die Kinder hauptsächlich bei der Mutter leben und es dann nachher auch entschieden hat, dadurch wurden die Kinder immer mehr von der Mutter indoktriniert in dieser pädagogischen Internierung bei ihr zu Hause, sozusagen in diesem autoritär-pädagogischen Internierungslager. Die Kinder bekamen immer mehr Angst und ihr Wille wurde immer mehr gebrochen, so dass sie vor Gericht dann versucht haben, das auf eine Art und Weise zu sagen, dass nachher ihre Mutter sie nicht bestraft. Weil den Kindern war irgendwann klar, dass ein Protokoll angefertigt wird über das, was die Kinder sagen und das die Mutter dann auch liest. Dann haben die Kinder immer Formulierungen gewählt damit sie nicht schlecht dastehen vor der Mutter, die die Kontrolle über sie hatte, und die auch diese Kontrolle durch psychische und körperliche Einschüchterung ausgenutzt hat das.

Noch eins dazu: die älteste Tochter ist ja dann, als sie gemerkt hat, sie hat keine Chance zu mir zu kommen, als sie Angst bekommen hat ,dass sie mich nie wieder sehen würde, ist sie ja zu mir gewechselt und hat dann auch ganz klar gesagt sie will das Wechselmodell. Also nachdem die Einschüchterung bei der Mutter weg war, hat sie wieder ihren freien Willen vom Anfang wiedergegeben. Daran sieht man, dass der Effekt der pädagogischen Internierung eben genau der ist, dass die Kinder autoritär-pädagogisch indoktriniert werden mit psychischer und/oder körperlicher Gewalt. Die Kinder trauen sich dann nicht mehr das ganze zu sagen.

Dann findet es der Petitionsausschuss “plausibel”, dass es kein Wechselmodell gibt und findet, das ist keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, wenn die Kinder dann sagen, sie wollen das Wechselmodell gar nicht mehr. Dabei war diese pädagogische Internierung schon diese Einschränkung. Das heißt, dass der Landtag und die Landesregierung von Baden-Württemberg den Sadismus in der pädagogischen Internierung, der dazu geführt hat, dass meine Kinder so eingeschüchtert wurden, dass sie ihren Willen, das Wechselmodell zu haben, nicht mehr äußerten. Der wird dann in der Petition benutzt, um zu sagen: die Kinder wollten das Wechselmodell ja gar nicht.

Das heißt, dieses System, das auf Basis der autoritär-pädagogischen Ideologie aufgebaut wird, dient genau dazu, nämlich den Willen der Kinder zu brechen, das Wechselmodell zu wollen, weil die Landesregierung und der Landtag finden ja die autoritäre Erziehung die beste. Das ist Totalitarismus: die eigene Ideologie ist die, die den Bürgern aufgezwungen wird. So ist es in Baden-Württemberg.

Okay, liebe Freunde der demokratischen Erziehung. Ein kurzer Überblick über das, was da in Baden-Württemberg los ist, den sub-systemischen Totalitarismus gegen demokratisch erziehende Trennungseltern. Ja, schrecklich! Okay, danke fürs Zuhören, danke fürs Zuschauen! Bis zum nächsten Mal! Ciao, ciao!

Weiterführende Informationen

Petition

Die Antwort des Landtags auf die Petition 17/973:

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Sachverständigengutachten

Das anonymisierte Sachverständigengutachten, welches der Petition 17/973 beilag:

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Buchzitate

Die entsprechenden Zitate aus Erich Fromms Buch “Die Anatomie der menschlichen Destruktivität”:

„Eines der deutlichsten historischen Beispiele sowohl für den seelischen als auch für den physischen Sadismus war Stalin. Sein Verhalten ist geradezu ein Lehrbuch für den nichtsexuellen Sadismus, wie es die Romane des Marquis de Sade für den sexuellen Sadismus waren. […] Er bediente sich hauptsächlich des seelischen Sadismus, wofür ich einige Beispiele anführen möchte. […] Eine besonders raffinierte Form des Sadismus bestand darin, dass Stalin die Gewohnheit hatte, die Frauen – und manchmal auch die Kinder – höchster Sowjet- oder Parteifunktionäre zu verhaften und sie ins Arbeitslager zu stecken, während die Männer weiter ihrer Arbeit nachgehen und vor Stalin zu Kreuz kriechen mussten, ohne auch nur wagen zu können, um ihre Entlassung zu bitten.”

„Die seelische Grausamkeit, der Wunsch, einen anderen Menschen zu demütigen und seine Gefühle zu verletzen, dürfte noch weiter verbreitet sein als der körperliche Sadismus. Diese Art des sadistischen Agierens ist für den Sadisten viel weniger riskant; schließlich kommen dabei ja keine physische Gewalt, sondern „nur” Worte zur Anwendung. Andererseits kann aber das so erzeugte seelische Leiden ebenso intensiv oder noch intensiver sein als das körperliche. Ich brauche keine Beispiele für diesen seelischen Sadismus anzuführen. Eltern praktizieren ihn ihren Kindern, Lehrern ihren Schülern, Vorgesetzte ihren Untergebenen gegenüber – mit anderen Worten, er wird in allen Situationen angewandt, wo jemand da ist, der sich gegen den Sadisten nicht wehren kann.”

„In vielen Fällen tarnt sich der Sadismus mit Liebenswürdigkeit und einem scheinbaren Wohlwollen gegenüber gewissen Menschen und unter gewissen Umständen.” […] “Während der Sadist scheinbar frei von seinem Opfer ist, braucht er dieses Opfer, wenn auch auf perverse Weise.”

„[…] glaube ich, dass der Kern des Sadismus, der allen seinen Manifestationen gemeinsam ist, die Leidenschaft ist, absolute und uneingeschränkte Herrschaft über ein lebendes Wesen auszuüben, ob es sich nun um ein Tier, ein Kind, einen Mann oder eine Frau handelt. Jemand zu zwingen, Schmerz oder Demütigung zu erdulden, ohne sich dagegen wehren zu können, ist eine der Manifestationen absoluter Herrschaft, wenn auch keineswegs die einzige. […] Ein anderes menschliches Wesen völlig beherrschen, bedeutet es zu verkrüppeln, es ersticken, in seiner Entwicklung behindern.”

Andererseits kann aber das so erzeugte seelische Leiden ebenso intensiv oder noch intensiver sein als das körperliche.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

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