Wir setzen uns ein für die Rechte von Kindern und Eltern.

Unser Anliegen ist eine Familienpolitik, in der jedes Familienmitglied als Individuum würdevoll leben kann. In unserem Online-Journal berichten wir über die politischen Hintergründe und psychologischen Auswirkungen der Jugendhilfe und Familienrechtsprechung. Bei uns bekommen diskriminierte Kinder und Eltern eine Stimme in der Öffentlichkeit. Außerdem entwickeln wir ein zeitgemäßes Familienbild.

  1. Der unbestimmte Rechtsbegriff “Kindeswohl” soll sich strikt am Wertesystem des Grundgesetzes orientieren, also an den sogenannten Kindeswohlwerten.
  2. Der Staat soll Kinder nicht nur vor gefährlichen Eltern schützen, sondern auch vor gefährlichen Staatsbediensteten. Hierzu ist er gemäß Art. 6 Abs. 2 GG verpflichtet und könnte dazu § 1666 Abs. 4 BGB nutzen.

Psychische Kindesmisshandlung in Form von Parental Alienation sollte strafrechtlich geahndet werden, z.B. als Dreiecksnötigung oder Körperverletzung im Falle somatischer Reaktionsbildung.

Wir fordern: Streiten sich Eltern nach der Trennung um die Kinder, dann gilt per Gesetz, dass die Kinder automatisch gleich oft bei beiden Eltern sind.

Probleme

Lassen sich Eltern scheiden, dann werden Kinder nach wie vor der Mutter zugesprochen, obwohl viele Kinder lieber bei beiden Eltern gleich viel Zeit verbringen würden. Der benachteiligte Elternteil erlebt oft die Entfremdung seiner Kinder durch den anderen Elternteil, bis er sie überhaupt nicht mehr sieht. Die meisten Gerichte greifen nicht durch. Jugendämter stehen meist auf seiten der Mütter, doch auch Väter setzen ihre Kinder als Waffe ein.

Lösungen

  1. Bei getrennt lebenden Eltern muss das Kind jegliche Möglichkeit haben, mit beiden Elternteilen gleich oft zusammen zu leben.
  2. Bei gerichtlichen Entscheidungen muss § 1684 Abs. 1 & 2 (Umgang des Kindes mit den Eltern) Priorität haben und zu gleichen Teilen auf alle Kinder und beide Elternteile angewendet werden.
  3. Die Resolution 2079 des Europarats ist umzusetzen.

Wir fordern: Es braucht eine übergeordnete Kontrollbehörde für alle Jugendämter bzw. die KESB.

Probleme

Manche Experten gehen davon aus, dass 70% der Kinder zu unrecht in einem Heim sind. Die Behörden versuchen in diesen Fällen, ihre Fehler zu vertuschen und den Eltern steht ein jahrelanger Gerichtsstreit bevor.

Lösungen

  1. Strukturierte & nachvollziehbare Arbeitsvorschriften, und zwar bundeseinheitlich
  2. Kontaktverbot zu Schulen, Arbeitsämtern, Ärzten und Kindergärten, etc.
  3. Allen Jugendämtern muss eine bundesweite Kontrollinstanz als Fachaufsicht übergeordnet werden.
  1. In Fällen von Zugriff durch Jugendämter zur Inobhutnahme muss im Vorhinein und immer ein Beschluss eines Familiengerichts zugrunde liegen.
  2. Inobhutnahmen von Kindern unter Zuhilfenahme der Polizei in öffentlichen Gebäuden wie z.B. Schulen müssen ausgeschlossen werden.

Wir fordern: Psychologische Gutachten müssen wissenschaftlichen Standards entsprechen!

Lösungen

  1. Für gerichtliche Gutachten müssen Standards und Kataloge erarbeitet werden, die nur von befähigten (Nachweise) Diplom Psychologen / Fachkliniken oder Psychiatern erbracht werden dürfen.
  2. Psychologen, die nur für Gerichte tätig sind, müssen ausgeschlossen werden.
  1. Familienrichtern müssen “normale Bürger“ als Schöffen beigeordnet werden.
  2. Verfahrensbeteiligte dürfen neutrale Beobachter benennen, die zwingend zugelassen werden müssen.

Wegen der Rechtsverbindlichkeit der Kinderrechtskonvention (KRK) und der Vorrangigkeit des Kindes gemäß Art. 3 KRK, muss Art. 6 Abs. 4 GG (“Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.”) dahingehend geändert werden, dass die Mutter bis zur Geburt des Kindes Anspruch auf Schutz hat und danach das Kind vorrangig vor den gleichberechtigten Eltern.

  1. Familiengerichte müssen für Geringverdiener (ALG und ALG II, sowie Mindestlohnempfänger) kostenfrei gestellt werden und die Möglichkeit eines Pflichtverteidigers muss gewährt werden.
  1. Die Bundesregierung soll das am 19. März 1985 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokolls Nr.7 zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ratifizieren.