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Kinderrechte-Skandal von Ulm: Christine Werner neue Direktorin am Amtsgericht

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Die neue Direktorin am Amtsgericht Ulm heißt Christine Werner. Wird sie wie ihr Vorgänger psychische Kindesmisshandlung unter den Teppich kehren?

Wir berichteten über den ruhmlosen und kurzfristigen Abgang des einstigen Direktor Josef Lehleiter Ende Oktober. Er kehrte das Thema psychische Kindesmisshandlung unter den Teppich und schützte seinen einstigen Kollegen Herr Dr. Markus Bühler, anstatt die von diesem durch willkürliche Beschlüsse geschädigten Kinder. Damit spielte Herr Lehleiter eine zentrale Rolle im Kinderrechte-Skandal von Ulm.

Nun lässt sich der Website des Amtsgericht Ulm entnehmen, dass die neue Direktorin eine Frau Christine Werner ist. Sie wurde 1966 geboren und war zuvor Direktorin an den Amtsgerichten Heidenheim und Schwäbisch Gmünd. Seit 2018 ist sie Mitglied des geschäftsführenden Vorstands des Vereins der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V.. Außerdem ist Frau Werner Vorstand im G-Recht e.V. – ein Verein für Jugendhilfe in der Gewaltprävention.

Das persönliche Engagement der neuen Frau Direktorin Christine Werner in der Gewaltprävention lässt hoffen, dass sie im Gegensatz zu ihrem Vorgänger und Richtern wie Dr. Bühler fähig ist, psychische Kindesmisshandlung als solche zu erkennen und Kinder davor zu schützen oder schützen zu lassen. Bislang hat das Amtsgericht Ulm beim Schutz von Kindern vor psychischer Gewalt ein unübersehbares Defizit. Deshalb ist das Amtsgericht als potentielle Gefahr für Hilfe suchende Kinder in seinem Gerichtsbezirk einzuschätzen.

Unter anderem geht vom Familienrichter Dr. Markus Bühler eine staatliche Kindeswohlgefährdung aus, weil er Kinder auf Basis seiner Gerichtsbeschlüsse psychisch misshandeln lässt, sie entwürdigt und ihnen ihre Kinderrechte nimmt, um die gleichberechtigte Erziehung von Kindern nach der Trennung der Eltern zu verhindern.

Es ist dringend nötig, dass die neue Direktorin am Amtsgericht Ulm, Frau Christine Werner, (ehemaligen) Richtern wie Josef Lehleiter und Dr. Bühler keine Chance mehr gibt, Kinderrechte zu schänden.

Wird Frau Werner die Kinderrechte-Schänder am Amtsgericht Ulm zum Umdenken bewegen? Die Suche nach einem Schuldigen; das Einteilen von getrennt lebenden Eltern in einen guten und einen bösen Elternteil, muss aufhören. Genau dieses spaltende Denken ist der Nährboden für staatliche psychische Kindesmisshandlung. Der Missbrauch des staatlichen Schutzauftrags am Amtsgericht muss aufhören. Die dortigen Richter sollten sich endlich an den Kindeswohl-Werten orientieren und Kindern bedingungslos beide Eltern garantieren.

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