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Familienrichter Dr. Markus Bühler misshandelt Kinder psychisch

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Nicht nur begünstigt der Familienrichter Dr. Markus Bühler seit 2017 die Kindesmisshandlung von vier minderjährigen Kindern in Munderkingen bei Ulm (verübt durch das Umfeld der Mutter), er hat sie auch selbst zu verantworten. Diesen Schluss lassen Freifam vorliegende Dokumente zu.

Obwohl dem Richter am Amtsgericht Ulm sowohl die jahrelange körperliche, wie auch seelische Misshandlung der Kinder im Umfeld der Mutter bekannt ist, zwingt er sie gegen ihren Willen seit Jahren durch seine Gerichtsbeschlüsse, der Mutter ausgeliefert zu sein. Dadurch begeht er eine psychische Kindesmisshandlung in Form von staatlich angeordneter Eltern-Kind- und Geschwister-Entfremdung.

Die von Familienrichter Dr. Bühler ausgehende seelische Kindeswohlgefährdung ist im DSM-5, dem aktuellen Diagnostic and Statistic Manual der American Psychiatric Association (APA), unter der Diagnoseziffer V 995.51 als psychische Kindesmisshandlung zu verorten.

Das Versagen des Richter Dr. Bühler im Kinderschutz und die von ihm ausgehende psychische Gewalt gegen die Kinder begann im Mai 2017. Damals floh das zu der Zeit neunjährige älteste Kind zum Vater, nachdem es von seiner Oma mütterlicherseits ins Gesicht geschlagen wurde, weil es im Haushalt der Mutter äußerte, dass es seinen Vater gerne hat und auch mit ihm Zeit verbringen will. Im Mai 2017 schickte Richter Dr. Bühler das Kind gegen seinen Willen zurück zur Mutter. Der Richter hatte das Kind nicht angehört, wie es eigentlich gesetzlich vorgeschrieben ist. Er konsultierte auch keinen Psychologen. Das Kind bekam damals wegen der unfundierten und falschen Entscheidung des Richters Suizidgedanken, wie die KJP Ulm festhielt.

Das im Jahr 2017 geschlagene und zum Vater geflohene Kind floh 2 Jahre später erneut aus dem gewaltsamen Umfeld der Mutter zu ihrem Vater, und zwar am 9. Mai 2019 – heute vor genau einem Jahr. Zwar durfte dieses Kind laut Gericht in der Folge beim Vater bleiben, aber die Tortour der Kinder unter Richter Dr. Bühler hatte damit kein Ende.

Im Juli 2019 wollte das dann elfjährige Kind dem Familienrichter eine Audiodatei vorspielen, die eindeutig die psychische Kindesmisshandlung der Elfjährigen und ihrer drei Geschwister im Umfeld der Mutter dokumentierte. Der  Richter lehnte mit der Begründung ab, die Mutter (also die Kindermisshandlerin) habe der Aufnahme nicht zugestimmt. Im September 2019 hörte sich ein Dr. med. und Psychotherapeut die Audioaufnahme an und stellte eindeutig die psychische Kindesmisshandlung im Umfeld der Mutter fest.

Nicht nur begünstigt Richter Dr. Bühler die physische und psychische Kindesmisshandlung in Munderkingen durch sein Unterlassen, er trägt sogar bis heute aktiv dazu bei.

Wahrheits- und verfassungswidrig behauptet er nämlich seit Oktober 2018 in seinen Beschlüssen, der Vater würde seine Kinder schädigen, weil er mit ihnen über das sogenannte Wechselmodell redet – das ist die Erziehung von Kindern in Gleichberechtigung durch ihre getrennt lebenden Eltern. Dabei leugnete der Richter, dass sich die Kinder das Wechselmodell immer wünschten und es vom Grundgesetz vorgesehen ist. Für die verfassungskonforme und kindeswohldienliche Erziehung bestrafte Richter Dr. Bühler die Kinder und den Vater mit einem sogenannten “begleiteten Umgang”: Die aktuell der Mutter ausgesetzten 3 Kinder dürfen ihren Vater derzeit nur 2 Stunden alle 2 Wochen unter Bewachung sehen.

Einen Nachweis für die von Richter Dr. Bühler aus der Luft gegriffenen Schädigung der Kinder durch den Vater bleibt er nach wie vor schuldig und wird ihn auch nicht erbringen können, denn der Vater verhält sich im Einklang mit dem Grundgesetz und erzieht seine Kinder gewaltfrei. Ganz anders verhält es sich mit den Kindesmisshandlungen im Umfeld der Mutter. Hierfür gibt es als Beweis der Gewalt gegen die Kinder und der Schädigung der Kinder im Umfeld der Mutter nicht nur die Audioaufnahme und mehrere Stellungnahmen des Dr. med. und Psychotherapeuten, sondern auch mehrere Aufschriebe der Kinder. Am klarsten und eindrücklichsten sind diese Worte, die von allen vier Kindern gestern vor einem Jahr geschrieben wurden:

“Wir wollen, dass es aufhört, dass immer wenn wir zu Papa wollen, dass wir Angst haben müssen: geschlagen zu werden, unter Druck gesetzt zu werden, angelogen zu werden und erpresst zu werden.”

Nachdem die Kinder diese Zeilen schrieben, wurden ihre größten Ängste war: Drei von ihnen wurde von der Mutter und von Richter Dr. Bühler durch Verlängerung des begleiteten Umgang der freie Kontakt zum Vater genommen. Dem Kind, das einen Tag nach diesem Aufschrieb zum Vater floh, wurden die Geschwister genommen, indem er es nur noch 3 Stunden pro Woche zu seinen Geschwistern lässt. Zuvor waren die Geschwister jeden Tag zusammen. Die Kinder werden nicht nur von ihrer Mutter angelogen und erpresst, sondern auch von dem Familienrichter, der sie eigentlich vor solcherart psychischer Gewalt zu schützen hat.

Wider besseren Wissens unterließ Familienrichter Dr. Markus Bühler jedwede Hilfe für die bis heute im Umfeld der Mutter nicht nur psychisch misshandelten Kinder. Anstatt alle vier Kinder vor der körperlichen und seelischen Gewalt im Umfeld der Mutter zu schützen, indem er ihnen mehr Zeit mit dem friedfertig und gesetzeskonform erziehenden Vater zusichert, behielt er immer den ungerechtfertigten begleiteten Umgang bei und isolierte das beim Vater lebende Kind fast vollständig von seinen Geschwistern.

Aktuell werden die Kinder misshandelt, indem ihnen von der Mutter seit Ende Januar 2020 der wenige regelmäßige Kontakt zueinander von 3 Stunden wöchentlich verweigert wird. Sie missbraucht die drei bei ihr lebenden Kinder als Erpressungsmittel gegen das beim Vater lebende Kind, um es zu bestrafen, damit es sich dem Willen der Mutter unterwirft. Gleichzeitig signalisiert sie damit den anderen 3, dass mit ihnen genauso umgegangen wird, sollten sie zum Vater wollen. Auch diese momentan von der Mutter verübte Variante der psychischen Folter an den Kindern beendet Richter Dr. Bühler trotz umfassender Kenntnis nicht.

Angesichts der Tatsache, dass dem Familienrichter Dr. Markus Bühler einerseits seit seiner Zuständigkeit im Februar 2017 mehrere dutzend von Gewalttaten des Umfelds der Mutter gegen die Kinder bekannt wurden, die ihm die Kinder zum Großteil selbst mitteilten, er andererseits keinerlei Beweise für die angebliche Gefahr hat, die vom Vater ausgeht, auch keine entsprechenden Aussagen der Kinder, muss davon ausgegangen werden, dass der Richter bewusst und gezielt die Kindesmisshandlungen im Umfeld der Mutter geflissentlich “übersieht”, mit seinen kinderfeindlichen Beschlüssen absichtlich unterstützt und sogar selbst begeht.

Hinzu kommt, dass sich der Direktor des Amtsgericht Ulm, Josef Lehleiter, mit dem kinderschädigenden Richter Dr. Bühler verbündet hat, um seinen Kollegen vor einem gerichtlichen Verfahren zu schützen, das die Kindeswohlgefährdung des Richter Dr. Bühler gerichtlich zutage fördern könnte. Das Versagen im Kinderschutz des Dr. Bühler ist jetzt auch das Versagen des gesamten Amtsgericht Ulm, repräsentiert durch seinen Direktor.

Es ist nicht ersichtlich, wieso jemand wie Dr. Markus Bühler als Familienrichter tätig sein darf. Er ist offensichtlich nicht für ein solches Amt geeignet, denn er schädigt bewusst Kinder, indem er nicht nur eine gewalttätige Mutter und deren Umfeld gewähren lässt, sondern indem er den Gewalttäterinnen durch willkürliche staatliche Gewalt Rückendeckung gibt. Es bestehen gewichtige Anhaltspunkte, dafür, dass bei Richter Dr. Bühler eine Persönlichkeitsstörung mit sadistischer Ausprägung vorliegt.

Das Amtsgericht Ulm täte gut daran, sich schnell und deutlich von Familienrichter Dr. Markus Bühler zu distanzieren und ein Disziplinarverfahren gegen ihn anzustrengen, welches sicherstellt, dass er nie wieder Entscheidungen über das Leben von Kindern treffen wird. Ein Gericht, das Kinder schädigt, statt sie zu schützen, ist nicht akzeptabel.

 

In Ermangelung öffentlich verwendbarer Fotos von Richtern verwenden wir Tierfotos. Ähnlichkeiten zwischen Tier und Richter sind rein zufällig. Liegen Fotos von Richtern vor, so ist deren Verwendung nicht als Beleidigung der diesen ähnlichen Tieren beabsichtigt.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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3 comments

  1. Peter Brightman 9 Mai, 2020 at 13:22 Reply

    Ich bin der Meinung, dass dieser Familienrichter Dr. Markus Bühler sofort vom Dienst suspendiert gehört und Dich und die betroffenen Kinder entschädigen muss, und zwar mit einer angemessenen, mindestens 6-stelligen Summe pro Person.

  2. Reinhard Rode 10 Mai, 2020 at 11:18 Reply

    Warum geht der benannte Richter oder der Präsident des Amtsgerichts nicht gegen die Berichterstattung gerichtlich vor?
    Nach meiner Erfahrung gibt es zwei Gründe.
    1.) Die Sache könnte bei einer unbefangenen Richterin, einem unbefangenen Richter an einem anderen Gericht landen, das nicht so einfach über eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans zu kontrollieren ist. Ja, es gibt auch sehr anständige Menschen im Gericht.
    2 ) Es betrifft den Kernbereich der freien Meinungsäußerung. Richtern wird durch ihr Amt sehr viel Macht gegeben über andere Menschen. Im Familienrecht herrscht willkürliche, intransparente Beliebigkeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ein gerichtliches Verfahren zur Unterbindung von substantiierten Meinungsäußerungen fände öffentlich statt. Es könnte sein, dass sich dann die,Stuttgarter Zeitung oder der SWR melden.

    Irgendwie interessant, dass ausgerechnet ein Richter das Licht der Öffentlichkeit scheut wie der Teufel das Weihwasser. Es wäre an der Zeit, dass sich die Redaktion eines der beiden Medien beim Gericht beim Richter, bei der Mutter, beim Jugendamt und bei den Kindern melden und um O- Töne bitten.

  3. Dirk 28 Dezember, 2022 at 09:28 Reply

    Ungeachtet der Situation (ich befinde mich in einer vergleichbaren Situation) ist es dennoch nicht im Sinne der Kinder, die Kindesmutter hier offen anzuprangern.

    Und inwiefern es hilfreich in der Sache ist, all Verfahrensbeteiligten hier anzuprangern kann ich nicht nachvollziehen.

    Sich zusammenschließen und gegen Missstände vorzugehen finde ich gut. Dabei wäre es wichtig und wohl eher der Sache dienlich, konstruktiv und objektiv zu bleiben. Einem Familienrichter ohne entsprechenden Untersuchungsbericht als gestörte Persönlichkeit mit sadistischer Ausprägung zu bezeichnen wird sogar von mir hinterfragt. Und wie ich schon geschrieben habe, ich befinde mich in einer ähnlichen Situation. Nach 3 Jahren bei der Kindesmutter muss eines meiner Kinder fremd untergebracht werden und in dauerhafter psychologischer bzw. psychiatrischer Betreuung behandelt werden. Und obwohl diese Störung schon bei der ersten Unterbringung bei der Kindesmutter aufgetreten ist und sofort schlagartig Verbesserung eingetreten ist, als meine Kinder wieder bei mir wohnten, wurden die Kinder erneut der Mutter zugesprochen.

    Dennoch würde ich nie so weit gehen, einen Richter als psychisch gestört zu bezeichnen oder sogar als Persönlichkeit mit sadistischer Ausprägung.

    Dass ein Richter auf “seine Berater” und nicht auf betroffene und möglicherweise zu recht erboste Elternteile sollte auf der Hand liegen. Warum sollte ein Richter auf den Vater hören und diesem mehr Glauben schenken, als einem Verfahrensbeistand den dieser schon seit Jahren kennt?

    Das Verfahrensbeistände voreingenommen sind wird nicht mal in Frage gestellt.

    Ich wünsche dennoch viel Kraft in der Angelegenheit.

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