In Ulm offenbaren derzeit gleich mehrere Richter, dass sie der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen feindlich gegenüber stehen:
- Wer seine Kinder über deren Rechte aufklärt, gilt am Amtsgericht Ulm als Kindeswohlgefährder – so sieht es Familienrichter Dr. Markus Bühler.
- Wer gerichtlich gegen kinderrechtefeindliche Richter vorgeht, dem wird der Rechtsweg verweigert – so macht es der Direktor des Amtsgericht Ulm, Josef Lehleiter.
- Wer öffentlich über die richterliche Missachtung der Kinderrechte berichtet, wird von einem Richter mit einem Strafantrag bedacht – so geschehen durch den Präsident des Landgericht Ulm, Herr Lutz-Rüdiger von Au.
Für Kinder im Einzugsgebiet der Ulmer Gerichtsbarkeit bedeutet dies nichts gutes. Ihre sich aus der Kinderrechtskonvention ergebenden Rechte werden nicht geschützt – im Gegenteil: Wenn Eltern im besten Interesse ihrer Kinder auf deren Rechte bestehen, verlieren die Eltern ihre Rechte.
Im Zusammenhang mit dem Gebaren der oben genannten Richter in Ulm von einer Kinderrechte-Katastrophe zu reden, erscheint mehr als angebracht.