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Kinderrechte-Katastrophe am Amts- und Landgericht Ulm

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In Ulm offenbaren derzeit gleich mehrere Richter, dass sie der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen feindlich gegenüber stehen:

Für Kinder im Einzugsgebiet der Ulmer Gerichtsbarkeit bedeutet dies nichts gutes. Ihre sich aus der Kinderrechtskonvention ergebenden Rechte werden nicht geschützt – im Gegenteil: Wenn Eltern im besten Interesse ihrer Kinder auf deren Rechte bestehen, verlieren die Eltern ihre Rechte.

Im Zusammenhang mit dem Gebaren der oben genannten Richter in Ulm von einer Kinderrechte-Katastrophe zu reden, erscheint mehr als angebracht.

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