Vier Kinder in Munderkingen bei Ulm wollen seit der Trennung ihrer Eltern 2016 im sogenannten Wechselmodell bei beiden Eltern abwechselnd leben. Anstatt dieses Grundrecht der Kinder zu schützen, wird es ihnen von Richter Dr. Markus Bühler am Amtsgericht Ulm bis heute willkürlich genommen. Der Grund: Der Vater hat seine Kinder bei ihrem Wunsch und Recht auf beide Eltern unterstützt.
Die psychischen Auswirkungen dieses Unrechts gegen Kinder am Amtsgericht Ulm für die Kinder sind immens. In seinen Stellungnahmen vom September 2019 und Januar 2020 schreibt ein promovierter Psychotherapeut hierzu:
“Ich sehe deren Entwicklung [Anm.: die der Kinder] im Sinne einer autonomen, selbständigen Persönlichkeit für gefährdet.”
“Diese Machtkämpfe, die ich als Brutstätte neurotischer Entwicklungen bei den Kindern ansehe, helfen diesen überhaupt nicht.”
Schließlich widerspricht der Fachmann dem Familienrichter vollständig und erinnert das Gericht daran, dass das Wechselmodell für die Gesundheit der Kinder maßgeblich ist:
“Ich kann nur hoffen, dass das Gericht eine Lösung findet, die die Eltern veranlasst, sich kindeswohlmäßig zu verhalten, ohne in gute Mamma und böser Papa zu spalten. Weder [der] Vater, noch die Mutter […] sind Monster, sondern normale Eltern mit Fehler und Schwächen. Diese können durch einen ausgeglichenen Umgang im Rahmen eines Wechselmodells am besten ausgeglichen und kompensiert werden.”
Ohne Übertreibung kann in vorliegendem Fall auf Basis der Einschätzungen des Psychotherapeuten von einem Psychokrieg des Familienrichter Dr. Markus Bühler gegen die betroffenen vier Kinder gesprochen werden. Dieser Psychokrieg lässt sich anhand der Rechtsprechung des Richters wie folgt nachzeichnen:
- Der Richter entwürdigt die vier Kinder seit Oktober 2018, indem er sie mit dem fast vollständigen Kontaktabbruch zum Vater dafür bestrafte, dass ihr Vater sie über ihre Kinderrechte aufklärte.
- Nachdem das älteste Kind im Mai 2019 von der Mutter zum Vater wechselte, erlaubte der Richter diesem Kind nur noch den Kontakt zu seinen nach wie vor bei der Mutter lebenden Geschwistern an 3 Stunden pro Woche – obwohl sich die Kinder zuvor jeden Tag sahen.
Angesichts dieser Faktenlage und psychologischen Einschätzungen muss man sich die berechtigte Frage stellen, ob der Familienrichter Dr. Markus Bühler sadistische Neigungen gegen Kinder verspürt und diese in seinem Amt ungehemmt auslebt.
Seit Januar 2020 bis heute blockiert das Amtsgericht Ulm ein Verfahren gegen Richter Dr. Bühler, welches Licht in dessen kindeswohlgefährdende Rechtsprechung bringen könnte. Das Amtsgericht schützt offenbar seinen kinderschädigenden Richter und nicht die von ihm geschädigten Kinder.
Das linke Bild zeigt nicht die betroffenen Kinder. In Ermangelung öffentlich verwendbarer Fotos von Richtern verwenden wir Tierfotos. Ähnlichkeiten zwischen Tier und Richter sind rein zufällig. Liegen Fotos von Richtern vor, so ist deren Verwendung nicht als Beleidigung der diesen ähnlichen Tieren beabsichtigt.