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Die Kinderrechte-Schänder und Richter von Ulm

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Heute ist der 1. April, doch was sich drei Richter in Ulm erlauben, ist kein Scherz. Einer der Richter verübt seit Jahren psychische Folter an vier Kindern und die anderen zwei unterlassen Hilfe für die Kinder.

Wie berichtet, schadet Familienrichter Dr. Markus Bühler am Amtsgericht Ulm seit Mai 2017 vier Kindern, die heute 12, 11 und 6 Jahre alt sind. Der Direktor des Amtsgericht Ulm, Josef Lehleiter, verhindert an “seinem” Gericht durch eine unzulässige Einmischung die Ermittlungen gegen Richter Dr. Markus Bühler wegen Kindeswohlgefährdung. Anstatt den Direktor disziplinarisch zur Ordnung zu rufen und den Kindern zu helfen, versucht dessen Dienstherr, der Landgerichtspräsident Lutz-Rüdiger von Au, den Vater einzuschüchtern, der den kinderschädigenden Richter Dr. Markus Bühler öffentlich kritisiert.

Diese drei Richter verstoßen durch ihr Tun und ihr Nicht-Tun gegen die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die ein integraler Teil der Verfassung des Landes Baden-Württemberg (LV) ist. Der Gesetzgeber zu Art. 2a und Art. 13 LV, hat sich in der Drucksache 15/7412 des Landtag von Baden-Württemberg ausdrücklich auf die VN/UN-Kinderrechtskonvention berufen.

Es entspricht daher der Intention des Gesetzgebers in Baden-Württemberg, dass die Staatenpflichten aus dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Convention on the Rights of the Child, CRC) mit der Ratifizierung ein integraler Bestandteil der Verfassung des Landes Baden-Württemberg sind. Die Ratifizierung des Staatsvertrags verpflichtet unmittelbar alle Staatsorgane (Gerichte, Verwaltung, …).

Die allgemeinen Kommentare (General Comments) des Ausschuss der Rechte des Kindes (Committee on the Rights of the Children) der Vereinten Nationen sind in diesem Zusammenhang als verbindliche handlungsleitende Hinweise zur CRC durch alle Staatsorgane in Baden-Württemberg zu berücksichtigen. Daraus folgt, dass die entsprechenden Rechtsnormen und Texte der CRC und die Kommentare der Vereinten Nationen zur CRC in die Verfahren des zu einer Entscheidung berufenen Gerichts, der zuständigen Behörden oder des Gesetzgebers im Land Baden-Württemberg einfließen müssen.

Aufgrund der Verfehlungen der drei Richter liegt eine institutionelle Kindeswohlgefährdung vor, die die vier Kinder nachweislich körperlich und seelisch schädigt. Die drei Richter Dr. Bühler, Lehleiter, von Au missachten unter anderem die Kinderrechte gemäß Art. 2a LV in Verbindung mit Art. 12 CRC, sowie Art. 13 LV in Verbindung mit Art. 19 CRC.

 

Bildnachweis: http://www.ulmer-denkanstoesse.de/ruediger-von-au/

In Ermangelung öffentlich verwendbarer Fotos von Richtern verwenden wir Tierfotos. Ähnlichkeiten zwischen Tier und Richter sind rein zufällig. Liegen Fotos von Richtern vor, so ist deren Verwendung nicht als Beleidigung der diesen ähnlichen Tieren beabsichtigt.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

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