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Fall Sandro G: Der Kinderrechteschänder und Familienrichter Dr. Markus Bühler

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Transkript des Videos:

Hallo, willkommen zu einem neuen Video in eigener Sache.

Heute geht es darum, dass der für uns zuständige Familienrichter am Amtsgericht Ulm, der Herr Dr. Markus Bühler ein Kinderrechteschänder ist.

Ja, der Herr Dr. Markus Bühler hat ja bekanntlich in mehreren Beschlüssen entschieden, dass unsere Kinder von mir angeblich geschädigt werden und zwar, weil ich mit denen über das Wechselmodell geredet habe, das ist die gleichberechtigte Erziehung von getrennten Eltern. Diese Entscheidungen, das wissen wir mittlerweile, basieren auf einer Lüge. Der Herr Bühler hat trotz mehrere Hinweise von meinen Kindern, auch von mir, in denen detailliert geschildert wurde, wie sie von der Mutter und deren Umfeld eingeschüchtert werden, hat er trotzdem behauptet, die Kinder würden von mir geschädigt, nicht von der Mutter. Es hat ein Psychotherapeut endlich mal mit einem der Kinder reden können und dieses Kind hat genau das bestätigten und hat sogar eine heimliche Audioaufnahme gemacht, die zeigt dass der Familienrichter Dr. Markus Bühler völlig falsch gelegen ist und bewusst gelogen hat, also unwahre Tatsachenbehauptungen gemacht hat. Da stellt sich natürlich die Frage wie so etwas passieren kann bei einem Familienrichter der ja eigentlich, wo man denkt er würde die Kinderrechte garantieren und wahren, für Kinder, die ja im Grunde diejenigen sind die schutzlos sind in unserer Gesellschaft und die den Schutz des Richters brauchen.

Genau das Gegenteil war der Fall. Der Herr Dr. Markus Bühler hat mehrere der Rechte in den Kinderrechts-Konvention der Vereinten Nation gebrochen. Da könnte ich jetzt ne lange Liste aufzählen. Das mache ich aber hier nicht. Es ist auch nicht nötig. Wenn ein Richter wie der Herr Dr. Markus Bühler, bewusst lügt und damit Kindern schadet, indem er die psychische Gewalttäterin, nämlich die Mutter und deren Umfeld, das sich an dieser psychischen Gewalt beteiligt, schützt oder sogar unterstützt mit seinen Beschlüssen und noch nicht mal eine Audiodatei hören will, die ihm die älteste Tochter gibt in einer Anhörung des Kindes, und er will es nicht hören, weil er das Kind fragt ob den die Mutter davon weiß, dass sie die Aufnahme hat, und das Kind sagt, natürlich nicht, weil sie heimlich aufgenommen wurde um die psychische Gewalt dem Richter zu beweisen, damit er was tut um die Kinder zu schützen und dann sagt der Herr Dr. Markus Bühler, dann will es nicht anhören.

Dann müssen wir doch gar nicht, wie es die Frau Lambrecht vom Bundesjustizministerium fordert, darüber nachdenken, Kinderrechte im Grundgesetzt einzugliedern. Was bringt uns denn so was, wenn Richter wie der Dr. Markus Bühler selber noch Lügen um Kindern diese Rechte zu nehme. Da muss doch so ein Richter erst mal wieder zurück ins erste Semester und da muss er daran erinnert werden das Richter nicht zu Lügen haben.

Wenn so etwas geschieht dann ist es das schlimmste was man Kindern antun kann. Dass ein Richter bei einer Entscheidung, die nur Erwachsene trifft, lügt – ok, ist auch falsch aber wenn’s dann noch Kinder betrifft, wie in unserem Fall, und der Herr Dr. Markus Bühler hat seine Entscheidungen auf Lügen basiert, und diese Lügen übernommen und damit selbst gelogen, selbst Entscheidungen basierend auf unwahren Tatsachen gemacht, dann ist er ein Kinderrechteschänder. Dann verstößt er nicht nur gegen Kinderrechte, sondern er verstößt noch gegen grundlegendePrinzipien unseres Rechtsstaates, nämlich dass ein Richter nicht lügen soll und sich um die Wahrheit bemühen soll und aufgrund von Tatsachen entscheiden soll.

Das hat er nicht gemacht. Deshalb sage ich, ist der Dr. Markus Bühler vom Amtsgericht Ulm, der Familienrichter ist, ein Kinderrechteschänder.

Die Kinder auf dem Bild sind nicht die betroffenen Kinder. In Ermangelung öffentlich verwendbarer Fotos von Richtern verwenden wir Tierfotos. Ähnlichkeiten zwischen Tier und Richter sind rein zufällig. Liegen Fotos von Richtern vor, so ist deren Verwendung nicht als Beleidigung der diesen ähnlichen Tieren beabsichtigt.

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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1 comment

  1. C.S. 2 Oktober, 2023 at 22:18 Reply

    Beweismittel wie heimlich gemachte Aufnahmen werden nie vor Gericht gehört.
    Deshalb hat der Familienrichter auch nachgefragt, ob die Mutter von dem Audiomitschnitt weiß.
    Außerdem gilt:
    Privatgespräche dürfen ohne Einwilligung des Gesprächspartners weder auf einen Datenträger aufgezeichnet noch durch Abspielen der Aufzeichnung anderen zugänglich gemacht werden.

    Für Beweismittel vor dem Familiengericht gilt:
    Ton- oder Bildaufnahmen, die unbefugt hergestellt worden sind, sind im Zivilprozess grundsätzlich als Beweismittel unzulässig. Etwas anderes gilt, wenn die Gegenseite in die Verwendung einwilligt.

    Der Vater sollte dies eigentlich wissen.
    Der Richter hatte also gar keine Möglichkeit, den Audiomitschnitt anzuhören bzw. vor Gericht zuzulassen.
    Und ihn dann deswegen als “Kinderrechteschänder” zu bezeichnen ist schon mehr als übel.

    Der Richter hat aufgrund von Tatsachen entschieden, nämlich der Tatsache,
    dass der Vater alle ihm nicht zustimmenden Personen öffentlich diffamiert und keine Einsicht zeigt,
    dass dies nicht der richtige Weg sein kann, um Rechte durchzusetzen.
    Außerdem hat er nachweislich seine älteste Tochter manipuliert.
    Andere Beweise braucht der Richter nicht.

    Liebe Grüße

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