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Kinder entwürdigt durch Familienrichter Dr. Markus Bühler am Amtsgericht Ulm

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Ein Familienrichter am Amtsgericht Ulm bestrafte vier Kinder und deren Vater, weil der Vater seine vier Kinder über deren Grund-, Menschen- und Kinderrecht auf beide Eltern aufklärte, das sogenannte Wechselmodell. Weil der Vater mit seinen Kindern vor Jahren über deren Recht auf beide Eltern redete, dürfen sich bis heute Kinder und Vater nur alle zwei Wochen wenige Stunden unter Bewachung sehen. Faktisch sehen sie sich jedoch seit Mai 2019 überhaupt nicht mehr.

Es handelt sich um den Richter Dr. Markus Bühler am Amtsgericht Ulm und was er damit tut, ist eine anhaltende Entwürdigung der Kinder. Der Vater wollte seine Kinder lediglich über eine menschenwürdige Erziehung aufklären, nämlich das Wechselmodell, worin die Kinder durch getrennt lebende Eltern gleichwertig erzogen werden. Indem der Richter diese Aufklärung durch einen fast vollständigen Kontaktabbruch zwischen Vater und Kindern verhindert, lässt er die Kinder seit Jahren im Unwissen über ihre Rechte und trennt sie vom Vater, der sie in ihrem Menschenrecht auf beide Eltern unterstützt.

Damit verstößt Richter Dr. Bühler gegen Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes, der die Würde eines Menschen schützt, natürlich auch von Kindern.

Das Bundesverfassungsgericht hat zur Menschenwürde klar formuliert: Schlechthin verboten ist jede Behandlung des Menschen durch die öffentliche Gewalt, die dessen Subjektqualität, seinen Status als Rechtssubjekt, grundsätzlich in Frage stellt (vgl. BVerfGE 30, 1 <26>; 87, 209 <228>; 96, 375 <399>), indem sie die Achtung des Wertes vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen, kraft seines Personseins, zukommt (vgl. BVerfGE 30, 1 <26>; 109, 279 <312 f.>).

Im Gegensatz dazu hält es der Familienrichter Dr. Markus Bühler für eine Schädigung von Kindern, wenn sie von ihrem Vater wie eigenständige Rechtssubjekte behandelt werden und dieser sie über ihre Rechte aufklärt. Damit verhindert der Richter, dass sich die Kinder ihrer Menschenwürde bewusst werden, die in ihren Grund-, Menschen-, und Kinderrechten verankert ist, wozu unter anderem das Recht der Kinder auf beide Eltern, also das Wechselmodell gehört.

Es ist sogar noch schlimmer: Richter Dr. Bühler am Amtsgericht Ulm pervertiert die Rechte der Kinder, weil er sie von einem Schutz in eine Schädigung umdeutet, sobald sie vom Vater darüber aufgeklärt werden. Menschenwürde ist schlecht für Kinder – so lässt sich die Rechtsprechung des Dr. Bühler zusammen fassen.

Anstatt die Kinder zu schützen, liefert er sie seit Jahren und bis heute der gegen die Rechte der Kinder gerichteten, gewaltsamen Erziehung der Mutter aus. Hieraus konnte sich die älteste Tochter im Mai 2019 aus eigener Kraft befreien, als sie von der Mutter zum Vater floh, um ihre Menschenwürde zu bewahren. Gleichsam nimmt Richter Dr. Bühler nun seit der Flucht der ältesten Tochter zum Vater den Geschwistern zusätzlich noch die Menschenwürde, indem er sie ungerechtfertigt voneinander fast vollständig trennt und an der Sanktionierung der menschenwürdigen Erziehung des Vaters überraschend noch festhält.

Die Rechtsprechung des Familienrichter Dr. Markus Bühler am Amtsgericht Ulm ist mit der Würde der Kinder als Träger subjektiver Rechte unvereinbar und hat schon alleine deshalb eine schädigende Wirkung auf die Kinder, weil er sie ihrer Menschenwürde beraubt.

 

In Ermangelung öffentlich verwendbarer Fotos von Richtern verwenden wir Tierfotos. Ähnlichkeiten zwischen Tier und Richter sind rein zufällig. Liegen Fotos von Richtern vor, so ist deren Verwendung nicht als Beleidigung der diesen ähnlichen Tieren beabsichtigt.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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