Vor dem Familiengericht in Ulm habe ich entgegen meiner Überzeugung zugesagt, dass ich mit unseren Kindern nicht mehr darüber reden werde, wie oft sie bei welchem geschiedenen Elternteil leben wollen.
Ich erkläre hiermit öffentlich, dass ich am Tag des fünften Geburtstag unserer Zwillinge, meine Selbst-Verpflichtung widerrufe, weil ich damit meine Pflichten als Vater verletzen würde. Ab sofort werde ich als verantwortlicher Vater und freier Bürger wieder mit allen unseren Kindern über alles reden, über das auch sie als freie Bürger mit mir reden wollen. Ich will unseren Kindern ein Vorbild sein, denn sie sollen als verantwortliche, freie Menschen aufwachsen.
Die entsprechende Passage aus dem Gerichtsvermerk zum Erörterungstermin am 16.5.2018 vor dem Familiengericht in Ulm lautet:
Der Kindsvater versichert und verpflichtet sich, dass er mit seinen vier gemeinsamen Kindern [Anm: hier werden die Namen erwähnt] sowie auch mit der Kindesmutter nicht über die abgeschlossene Umgangsvereinbarung sprechen will bzw. über eine Abänderung dieser Vereinbarung im Hinblick auf ein Wechselmodell.
Was ist die Vorgeschichte?
Das Jugendamt Ehingen hatte behauptete, ich hätte unsere vier Kinder manipuliert und psychisch unter Druck gesetzt, so dass sie der Mutter gegenüber sagten, sie wollten bei beiden Eltern 50% ihrer Zeit verbringen. Als Konsequenz riet das Jugendamt der Mutter, den Kontakt der Kinder zum Vater abzubrechen. Das tat die Mutter und unsere Kinder sahen mich 4 Wochen nicht.
Die Verhandlung und “es”
In der Verhandlung am 16. Mai verlangte der Richter, dass mich unsere Kinder wieder sehen sollen. Er meinte, es sei keine Gefährdung der Kinder zu erkennen. Erst als sich das Jugendamt und der Anwalt der Mutter darüber beschwerten, dass “es” nicht harmlos gewesen sei, “präzisierte” der Richter, dass “es” diesmal keine Gefährdung gewesen sei, aber wenn ich “es” nochmals tun würde, dann wäre “es” eine Gefährdung der Kinder.
“Es” ist der Vorwurf, ich hätte meine Kinder manipuliert, so dass sie der Mutter sagten, sie wollten bei beiden Eltern gleich oft leben. Der Vorwurf der Manipulation ist nicht nachvollziehbar und nicht beweisbar. Wie ich sie manipuliert haben soll, wurde weder vom Jugendamt noch der Verfahrensbeiständin schriftlich oder in der Verhandlung dargelegt. Ich verstehe nicht, wie etwas, das keine Kindeswohlgefährdung ist, ein weiteres Mal dann doch eine sein soll?
Begleiteter Umgang im Wiederholungsfall
Im Raum stand als Konsequenz für die Wiederholung des “es”, also der angeblichen Manipulation, der vom Jugendamt während der Verhandlung ins Spiel gebrachte begleitete Umgang. Begleiteter Umgang heißt, dass unsere Kinder mich nur noch für 1 oder 2 Stunden pro Woche unter Aufsicht in einem fremden Raum treffen könnten. Der Richter hat in der Verhandlung auffallend oft betont, er wolle mir mit dem begleiteten Umgang nicht drohen…
Nach reiflicher Überlegung habe ich den Eindruck: Ich wurde vor Gericht in Form einer Selbstverpflichtung als Vater entmündigt und ich fühle mich erpresst mit der Liebe zu unseren Kindern.
Dies nehme ich nicht hin!
Die schlichte Wahrheit ist: Unsere Kinder lieben beide Eltern und wollen bei beiden leben, und zwar gleich oft.
Es ist meine zuvörderst obliegende Pflicht als Vater (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG), für das Wohl unserer Kinder zu sorgen und dazu muss ich mit ihnen auch über ihre Bedürfnisse reden können. Wenn es ihr Bedürfnis ist, mehr Zeit mit ihrem Vater zu verbringen, dann muss ich ihr Bedürfnis ernst nehmen und gegebenenfalls mit ihrer Mutter darüber reden.
Die Selbst-Verpflichtung hätte die Konsequenz, dass ich nur noch vor Gericht mit der Mutter unserer Kinder klären könnte, dass unsere Kinder mehr Zeit mit mir verbringen wollen. Damit wäre mir die Möglichkeit genommen, mich außergerichtlich mit der Mutter zu einigen – das wäre schon alleine deshalb im Sinne des Kindeswohl, um die Eltern nicht mit den finanziellen und emotionalen Folgen eines Gerichtsstreits zu belasten.
Würde ich dem Wunsch des Richters folgen, dann würde ich meine Pflichten als Vater verletzen und könnte nicht auf adäquate Weise für das Wohl unserer Kinder sorgen.
Der vom Jugendamt Ehingen angesprochene begleitete Umgang im Wiederholungsfall ist sozusagen das Gefängnis, in das man unsere Kinder und mich stecken will, wenn ich meinen Pflichten als Vater trotz pflicht-verletzender Selbst-Verpflichtung nachginge.
Das ist paradox:
Wenn ich mit unseren Kindern über etwas spräche, das im Sinne ihres Wohls ist (nämlich, dass sie mehr Zeit mit mir verbringen wollen), wertet das das Jugendamt Ehingen als Gefährdung des Wohls und würde uns ungerechtfertigterweise mit begleitetem Umgang bestrafen,…
…obwohl es meiner Pflicht als verantwortlichem Vater entspricht, mich um das Wohl unserer Kinder zu kümmern.
Nicht mit mir!
Ich bin Vater und kann nicht anders.
Ich bewahre mir meine Integrität als Vater, aus Liebe zu unseren Kindern, damit sie ihre bewahren können. Damit hole ich mir selbst meine Freiheit als Vater wieder und lasse sie mir nicht vom Amtsgericht nehmen! Ich kämpfe am Geburtstag unserer Zwillingssöhne für ein Deutschland, in dem die beiden als Väter einmal nicht das selbe erleiden müssen wie ich.
Geburtstagsgrüße
Ich wünsche unseren zwei Zwillingen zu ihrem fünften Geburtstag sowie natürlich auch unseren zwei Mädchen, die alle vier sehr mutige Kinder sind:
- Dass sie wie von ihnen gewünscht im Wechselmodell bei beiden Eltern zu 50% leben können.
- Dass, wenn sie eines Tages Eltern sind, die staatliche Gemeinschaft besser über ihre Eltern-Grundrechte wachen wird, als über meine.
Ich werde alles dafür tun!
Dann viel Spaß beim BU.
Ihnen fehlt jede Einsicht und Ihre Liebe ist unsäglich für Ihre Kinder. Sie schaden Ihnen immer mehr.
Haben Sie für Ihre Behauptungen auch Begründungen?
Vermutlich solltest Du deine Erklärung noch an die Tür des Ulmer Münsters und/oder an die Tür des Amtsgerichts nageln.
So hat Martin Luther auch mal angefangen und es ist etwas Großes daraus geworden.
Viel Kraft!
[…] On Thursday, May 7th, 2018, I published an article in German, which you find translated below: […]
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[…] Als geschiedener Vater grenzt es mich aus, weil mich die Mutter unserer Kinder ausgrenzen will. Deutschlands Jugendamt und Familiengericht verbündet sich mit der Mutter, bricht den Willen unserer Kinder, diskriminiert und entmündigt den Vater. […]