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Münchens Richterin Andrea Krombholz leugnete faktisches Wechselmodell und lässt Vater vollen Kindesunterhalt zahlen

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Die Familienrichterin Andrea Krombholz am Amtsgericht München entschied trickreich und ohne Kenntnis der Fakten, dass ein hälftig betreuender Vater von drei Kindern zur alleinigen Zahlung von Kindesunterhalt an die Mutter der Kinder verpflichtet sei.

Wenn Eltern ihre Kinder nach der Trennung zu gleichen Teilen betreuen, dann muss der besser verdienende Elternteil einen deutlich geringeren Teil an Kindesunterhalt zahlen – so hat es der Bundesgerichtshof entschieden. Damit eine Mutter aus Putzbrunn bei München jedoch Empfängerin des vollen Kindesunterhalts wird, ließ sich die Richterin Andrea Krombholz im Verfahren 535 F 2482/20 am AG München einen Trick einfallen, der es ihr ermöglichte, die faktisch hälftige Betreuung der getrennt lebenden Eltern zu verleugnen und so zu tun, als läge diese nicht vor.

Der Trick sah wie folgt aus: Die Richterin ließ es zu, dass lediglich die Mutter im Gericht als Zeugin dazu angehört wurde, ob eine hälftige Betreuung besteht, oder nicht. Andere Zeugen ließ die Richterin nicht zu.

Weil die Mutter formal gesehen keine Verfahrensbeteiligte mehr war, konnte sie als angeblich unbeteiligte Zeugin angehört werden. Sie war deshalb keine Verfahrensbeteiligte mehr, weil das Jugendamt München und nicht die Mutter als Beistand der Kinder auftrat, um den Kindesunterhalt einzuklagen.

Es dürfte niemanden verwundern, dass diese “Zeugin” vor Gericht das Vorliegen eines paritätischen Wechselmodells vehement bestritt und alles andere als unabhängig war. Sie beschränkte sich dabei im wesentlichen auf den Vortrag, dass die betroffenen Kinder unwesentlich mehr Zeit bei ihr verbringen würden.

Alsdann verweigerte die Richterin im Verfahren die Anhörung von tatsächlich unabhängigen Zeugen. Der Vater der Kinder hatte die Ladung von sechs weiteren Zeugen beantragt. Diese hätten durch ihre Aussagen dazu beitragen können, dass sich die Richterin vom tatsächlichen Vorliegen eines paritätischen Wechselmodells, also der tatsächlich hälftigen Betreuung unabhängig von einem unwesentlichen zeitlichen Ungleichgewicht, hätte überzeugen können. Alle sechs Zeugen warteten am Tag der Verhandlung vor dem Gerichtssaal, was der Richterin bekannt war. Sie wurden aber von der Richterin nicht als Zeugen zugelassen.

Die Richterin Krombholz beließ es aber nicht dabei, im nachfolgenden Beschluss vom 18.10.2020 die alleinige Zahlungspflicht des Vaters festzustellen. Sie beschloss zusätzlich, dass der Vater rückwirkend den vollen Kindesunterhaltsbetrag nachzuzahlen habe, obwohl der Vater nachweislich einen Betrag von 900 € monatlich auf ein Konto einzahlte. Von diesem “Kinderkonto” überwies sich die Mutter regelmäßig Geldbeträge, die nachweislich der Deckung des Naturalunterhalts der Kinder dienten. Die Richterin stellte überraschenderweise fest:

“Auf den rückständigen Unterhalt sind die vom Antragsgegner [Vater] auf ein Konto eingezahlten 900,- EUR nicht anzurechnen. Nach den Angaben der Kindsmutter fand zwischen ihr und dem Antragsgegner keinerlei Absprache dahingehend statt, zu welchem Zweck die 900,- EUR dienen sollten”

Nachweislich durch den Vater vorgenommene Zahlungen wurden also von der Richterin nicht anerkannt. Durch Kontoauszüge ist zudem belegt, dass die Mutter von diesem Konto Abbuchungen vornahm, die nachweislich der Deckung des Naturalunterhalts (Kleidung, etc.) der Kinder dienten. Statt der schriftlichen Belege nutzte die Richterin allerdings selektiv ausschließlich die mündliche Aussage der Mutter, um den Vater zur Doppelzahlung zu verurteilen.

Die Unbrauchbarkeit der Mutter als Zeugin ist auch jedem offensichtlich, denn sie profitierte direkt von einer Verurteilung des Vaters zur Doppelzahlung. Für die Amtsrichterin ist aber auch diese Tatsache aber offensichtlich kein Grund, die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Mutter in Frage zu stellen, oder auch nur die vor der Tür des Gerichtssaals wartenden unabhängigen Zeugen anzuhören.

Dieses Verhalten beweist nach Überzeugung von Freifam, dass die Richterin Andrea Krombholz am Amtsgericht München nicht etwa an der Wahrheitsfindung interessiert war, sondern ihre Prozessführung so gestaltete, dass sie völlig willkürlich Informationen einholte, die ihr bei der von ihr offensichtlich gewünschten Verurteilung des Vaters zur vollen Zahlung von Kindesunterhalt behilflich sein konnten. Die Entgegennahme von Informationen, die ihrem Ansinnen potenziell gefährlich werden konnten, verweigerte die Richterin gezielt.

Andrea Krombholz handelte also offensichtlich willkürlich und einseitig. Die Freifam-Leser sind nun Zeugen davon.

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Autor

  • Marcel Tschauder

    Das familiengerichtliche Wertesystem entspricht schon lange nicht mehr dem unserer Gesellschaft. Mit ihrer Macht teilen die Familienrichterinnen getrennte Eltern in Gewinner und Verlierer, in „Betreuer“ und „Zahler“ ein, und machen sie zu erbitterten Gegnern. Unweigerlich ist oft Folge für die betroffenen Kinder, dass sie einen Elternteil „verlieren“, weil er durch richterliche Willkürhandlungen aus dem täglichen Leben der Kinder gedrängt wird. Ich möchte meinen Beitrag dazu leisten, dieses zerstörerische und im Verborgenen der immer nichtöffentlichen Gerichtsverfahren stattfindende Treiben zu beenden und das Wechselmodell als Leitbild zu etablieren.

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