Es ist verquer, dass geschiedene Paare nur dann ihre Kinder im Wechselmodell gleichberechtigt erziehen können, wenn sie nie mit dem Jugendamt oder Familienrichter in Berührung kommen.
Ganz so, als wäre die gleichberechtigte Elternschaft illegal und müsse im Geheimen stattfinden.
Sobald einer der Partner aus der geheimen Gleichberechtigung aussteigt und vor Gericht geht, um das selbst gewählte Wechselmodell aufzulösen, dann befindet er oder sie sich wieder im Rahmen der Legalität, denn nun kann man das als legitim erachtete Residenzmodell aufzwingen.