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Sandros Kinder wollen endlich glücklich mit Papa zusammen leben

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Unsere Kinder wollen mit beiden Eltern gleich viel Zeit verbringen, das Jugendamt will das jedoch nicht. “Warum ist das so schwer?”, fragte mich letzte Woche eines unserer Kinder und das andere meinte: “Ich würde einfach ja sagen.”

In Deutschland geschieht Absurdes, wenn das Jugendamt nicht will, was die Kinder und der Vater wollen:

Das sind schlichtweg irre Situationen, die ich mir als verheirateter Ehemann und Vater nie hätte vorstellen können. Was ist das Verbrechen, weshalb wir diese Tortour durchleben müssen? Ist es in Deutschland illegal, dass unsere vier Kinder beide Eltern lieben und mit beiden Eltern gleich viel Zeit verbringen wollen?

Warum wird der Wille der Kinder willkürlich missachtet und sogar versucht zu brechen, nur weil das Jugendamt gegen eine gleichberechtigte Elternschaft ist?

Warum dürfen unsere Kinder und ihr Vater ihre Liebe zueinander nicht einfach bedingungslos leben?

Warum ist etwas Gutes und Liebevolles nicht einfach möglich?

Warum wird Gleichberechtigung der Eltern im Namen der Kinder bekämpft?

Warum haben wir keine Chance?

Wer kann dafür sorgen, dass unsere 4 Kinder endlich in Frieden und glücklich mit ihrem Papa zusammen leben können, so wie sie es wollen?

 

Bildhinweis: Unsere jüngste Tochter hat diese Zeilen auf das Whiteboard in unserem Wohnzimmer geschrieben, bevor ich sie zurück zur Mutter brachte. Die Tochter sagte zu mir beim hinaus gehen: “Papa, das darfst du nicht wegwischen!”

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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3 comments

  1. C.S. 1 Oktober, 2023 at 15:49 Reply

    Das Wechselmodell kann nur gelebt werden, wenn beide Elternteile konsensfähig sind.

    Es liegt in dem genannten Fall eine Beeinflussung durch den Kindsvater vor,
    der den Kleinkindern immer wieder von dem Wechselmodell erzählt und von ihnen Unterstützung bei seinem Vorhaben der Durchsetzung des Wechselmodells erhofft.
    Wenn die Kindsmutter dem nicht zustimmt, kann das Wechselmodell nicht aktiv gelebt und durchgeführt werden.

    Außerdem kommt es ebenfalls darauf an, ob in der ehemaligen Familie körperliche Gewaltanwendung,
    also häusliche Gewalt, vorgekommen ist.
    Dann müssten die Richter nämlich dafür Sorge tragen, dass die Exfrau geschützt wird.
    Und zwar dadurch, dass sie dem Kindsvater nicht ständig in Persona gegenübertreten muss,
    z.B. bei Übergabe der Kinder usw.
    bzw. sich nicht ständig mit ihm Verbal austauschen muss,
    z.B. bezüglich Absprachen usw.

    Da die Kindsmutter vom Vater aktiv in der Öffentlichkeit diffamiert und an den Pranger gestellt wird und er ebenfalls versucht, am Arbeitsplatz der Mutter Einfluss geltend zu machen, sogar auf eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Kindsmutter hinzuwirken,
    ist wohl eine Einigung unter den Eltern nicht in Sicht und eine gemeinsame Betreuung der Kinder nahezu ausgeschlossen.

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