Das Jugendamt Ehingen hat unter Missachtung des Amtsgericht Ulm der Mutter unserer Kinder geraten, ihnen den Vater vorzuenthalten. Das Amtsgericht Ulm hat später in einer Verhandlung festgestellt, dass dazu kein Grund bestand.
Hier der Wortlaut der Begründung aus dem vom Jugendamt Ehingen an das Gericht geschickten “Antrag auf Einberufung eines Erörterungsgesprächs nach §157 FamFG”, dem sich das Gericht nicht anschloss:
Laut Gericht ging in unserem Fall keine psychische Gefährdung von mir aus, sonst hätte es den Umgang nicht mit sofortiger Wirkung wieder einsetzen lassen. Es stellt sich die Frage, ob stattdessen das Jugendamt Ehingen unsere Kinder psychisch gefährdet hat?
Warum sich diese Frage stellt? Meine älteste Tochter (10) erzählte mir am Telefon, dass unsere vier Kinder von der Jugendamts-Mitarbeitern höchstpersönlich zu hören bekamen, dass das, was ihr Vater getan habe, falsch sei und sie ihn deshalb vorläufig nicht mehr sehen würden.
Was macht so etwas mit einem 10-, 8-, und zwei 4-jährigen Kindern, die ihren Vater über alles lieben?
Gehen wir die Passagen im Einzelnen durch:
Durch die aktuelle Vorgehens- und Verhaltensweise von Herrn Groganz setzt dieser die Kinder zur Durchsetzung der eigenen Interessen in Bezug auf ein Wechselmodell massiv unter Druck und agiert manipulierend, obwohl eine im Einvernehmen der Eltern getroffene Umgangsvereinbarung besteht.
Hier wird der Vorwurf und Grund genannt, weshalb unsere Kinder ihren Vater 4 Wochen nicht sehen durften. Aus dem Text geht ausserdem hervor, dass das Jugendamt Ehingen von der gerichtlich genehmigten Umgangsvereinbarung wusste und rat der Mutter meiner Kinder trotzdem, gegen diese zu verstoßen. In der Begründung geht es weiter:
Die eigenen Interessen werden hierbei über die Bedürfnisse der Kinder gestellt. Aus Sicht des Jugendamtes wird deshalb bei weiteren Umgangskontakten momentan eine psychische Gefährdung der Kinder hervorgerufen.
Nicht nur hat das Gericht in diesem Fall keine Gefährdung erkannt. Noch dazu maßt sich die Jugendamts-Mitarbeiterin an, Psychologin zu sein. Sie setzt sich damit über ein psychologisches Gutachten hinweg, das erst vor einem halben Jahr fertig gestellt wurde und in dem es heißt:
Aus sachverständiger Sicht spricht prinzipiell nichts gegen einen regelmäßigen Umgang der Kinder mit ihrem Vater. So fanden sich in seinem Erziehungsverhalten keine Anhaltspunkte dafür, dass ein Umgang dem Kindeswohl widersprechen würde.
Weiter im dazu gegensätzlichen Text der Einschätzung des Jugendamt:
Zum Schutz des Kindeswohls wurde der Kindsmutter geraten, den Umgang vorübergehend auszusetzen und auf die Möglichkeit hingewiesen, eine neue Umgangsregelung vor dem Familiengericht zu beantragen. Im Rahmen eines Erörterungsgesprächs vor dem Familiengericht soll geklärt werden, wie Umgangskontakte ohne die gefährdenden und manipulierenden Aussagen und Verhaltensweisen des Vaters stattfinden können.
Hier steht Schwarz auf Weiß, dass das Jugendamt Ehingen der Mutter unserer Kinder geraten hat, einer gerichtlichen Vereinbarung zuwider zu handeln, und zwar ohne die fachliche (= Psychologe) noch die amtliche Kompetenz (= Richter) dafür zu besitzen.
Lehne ich mich zu weit aus dem Fenster, wenn ich schreibe, das Jugendamt Ehingen hat sich nicht nur als Familienrichter aufgespielt, sondern auch als psychologischer Gutachter und eigenmächtig mit der Mutter unsere Kinder von ihrem Vater fern gehalten?
Da für den Familienrichter schlussendlich in diesem Fall keine psychische Gefährdung ersichtlich war, sei mir die Frage erlaubt, ob bei zukünftigen Kontakten meiner Kinder mit dem Jugendamt Ehingen momentan eine psychische Gefährdung unserer Kinder hervorgerufen werden könnte?
[…] … ich hätte unsere Kinder psychisch gefährdet – oder war es stattdessen das Jugendamt …? […]
[…] Für 3 Monate hatte ich ein sehr entspanntes Verhältnis zu meine Ex-Frau, bis das Jugendamt sich anschickte, als vermeintlicher Beschützer unserer Kinder, mir die gleichberechtigte Elternschaft als Instrumentalisierung der Kinder vorzuwerfen. Wurde das Jugendamt Ehingen, der Beschützer des Kindeswohls, zu seinem Zerstörer? […]
[…] am 16. Mai verlangte der Richter, dass mich unsere Kinder wieder sehen sollen. Er meinte, es sei keine Gefährdung der Kinder zu erkennen. Erst als sich das Jugendamt und der Anwalt der Mutter darüber beschwerten, dass „es“ […]
[…] Ja, ich empfinde den Umgangsboykott, den das Jugendamt Ehingen der Mutter unserer Kinder geraten hat, als seelische Folter an mir. Wenn es mir so geht, wie geht es dann erst unseren Kindern damit? Vielleicht liegt hierin die Antwort auf die Frage, ob das Jugendamt Ehingen unsere Kinder psychisch gefährdet hat? […]
[…] Äußern die Kinder ihren Willen, dann wird dem Vater vorgeworfen, er hätte die Kinder manipuliert. […]
[…] zerstört mutwillig die seelische Gesundheit unserer Kinder und ihres Vaters, indem es die Mutter in der Trennungs-Familie höher stellt und ihr die Macht […]
[…] Wenn das Jugendamt sogar zu einem letztlich unbegründetem Elternteil- und Kindesentzug rät, dann kann es sich nur um staatlich legitimierte seelische Folter handeln, oder? […]