Das Jugendamt Ehingen hat genau vor einem Monat der Mutter unserer Kinder geraten – angeblich zum Schutz der Kinder – den Kontakt zu mir abzubrechen. Damit stellte sich das Jugendamt Ehingen gegen eine gerichtlich genehmigte Vereinbarung, die eine Ordnungsstrafe von bis zu 25.000€ vorsieht.
Beim vom Jugendamt anberaumten Gerichtstermin am 16. Mai stellte der Richter fest, dass in diesem Fall keine Kindeswohlgefährdung vorliegt und der Umgang wie in der Vereinbarung sofort wieder fortgesetzt werden muss. Das Jugendamt hat demzufolge meinen Kindern ohne triftigen Grund 4 Wochen lang deren Vater genommen.
Das Jugendamt Ehingen hat somit den Familienrichter am Amtsgericht Ulm missachtet, denn der Mutter wurde geraten, gegen eine gerichtliche Vereinbarung zu verstoßen. Diese Vereinbarung sollte sicherstellen, dass unsere Kinder ihren Vater regelmäßig sehen. Weil ich die Verantwortung für den Umgangsboykott beim Jugendamt Ehingen sehe, habe ich meinen Antrag auf eine Ordnungsstrafe für die Mutter beim Gerichtstermin zurück gezogen.
Habe nicht ich das Wohl meiner Kinder gefährdet, sondern das Jugendamt Ehingen? Die Behauptung des Amts, ich hätte meinen Kindern geschadet, wurde vom Gericht nicht geteilt. Ist der tatsächliche Schaden, dass die zuständige Jugendamts-Mitarbeiterin meinen Kindern Angst gemacht hat, indem sie ihnen persönlich mitteilte, dass sie ihren Vater vorläufig nicht sehen dürfen?
Das Amt warf mir vor, ich hätte unsere Kinder so manipuliert und instrumentalisiert, dass sie der Mutter über Tage hinweg deutlich mitteilten, sie wollen bei beiden getrennten Eltern gleich viel Zeit verbringen. Warum wurden unsere Kinder für die Liebe zu ihrem Vater mit 4 Wochen Kontaktsperre bestraft? Wurde mir die Schuld dafür gegeben, dass meine Kinder etwas wollen, das die Mutter nicht will?
Das Jugendamt Ehingen darf nicht strafen, denn es ist kein Gericht, doch es hat es trotzdem getan. Hat das Jugendamt Ehingen meine Kinder sowie deren Mutter manipuliert und instrumentalisiert, um die Eltern gegeneinander aufzubringen?
Unterm Strich hat das Jugendamt Ehingen ohne gerichtlich haltbare Begründung der Mutter unserer Kinder geraten, den Vater aus dem Leben der Kinder zeitweise auszuschließen. Es hat für einen unnötigen Elternkonflikt gesorgt und damit eventuell das Wohl unserer Kinder gefährdet.
Missachtete das Jugendamt Ehingen nicht nur das Gericht, sondern handelte es auch gegen seinen Auftrag?
Das Jugendamt setzt sich nur all zu oft über Ansichten und Beschlüsse von Gerichten hinweg.
Sie machen was sie wollen. Sie werden ja weder eingegrenzt noch kontrolliert.
In einem aktuellen Fall drängen Jugendamt, Verfahrensbeistand, Ergänzungspflegerin und Betreuer die Mutter eines 9-Jährigen aus Tönisvorst MASSIV dazu, endlich aus dem kleinen Ort, möglichst weit weg zuziehen. Angeblich um ihren Sohn zu schützen. Auf einmal spielen die Bedürfnisse des Kindes, die Kontinuität, der Fußballverein und die Nähe zu seinem Vater KEINE Rolle mehr. Letzteres soll damit unbedingt verhindert werden, ohne natürlich eine Notwendigkeit.
Krenke Welt mit kranken Verantwortlichen über
[…] Das Jugendamt Ehingen hat unter Missachtung des Amtsgericht Ulm der Mutter unserer Kinder geraten, i… Das Amtsgericht Ulm hat später in einer Verhandlung festgestellt, dass dazu kein Grund bestand. […]
Das ist eine Riesenschande, leider geschieht das nicht nur bei Euch so.
In Rheinberg NRW läuft das genau so ab und ich glaube auch an vielen anderen Stellen ebenfalls. Es ist eigentlich überhaupt nicht vorstellbar wie sog. KINDESWOHL ohne Väter möglich ist. Das schlimmste ist, dass Mütter sich offenbar alles erlauben dürfen um Väter auszugrenzen!
[…] Weil wohl etwas, das „einfach so ist“ beim Jugendamt Ehingen als Manipulation gilt, hat es der Mutter unserer Kinder geraten, den Kontakt mit dem Vater vorläufig abzubrechen. Die Mutter ist diesem Rat gefolgt, musste aber später vor Gericht hören, dass der Vater sofort wieder Kontakt zu den Kindern haben mu…. […]
[…] Wochen sahen unsere Kinder ihren Vater nicht – bis das Familiengericht den Umgang wieder einsetzte und damit nicht der Einschätzung des Jugendamt folgte. Das Jugendamt Ehingen hat in unserem Fall […]
[…] sie für 4 Wochen vom Vater fern zu halten, ist nur der traurige Höhepunkt. Nicht nur hat dabei das Jugendamt Ehingen wohl das Gericht missachtet, ich wurde es auch, denn mit mir sprach das Jugendamt erst zum vom Jugendamt einberufenen […]
Die Jugendämter sind scheinbar oftmals überlastet. Bei Entfremdungen (EKE=Eltern-Kind-Entfremdung = PA[S]=Parental Alienation [Syndrome] = „psychische Gewalt „) fehlen den [oft jungen ] Mitarbeiterinnen scheinbar die Erfahrung und eine entsprechende Ausbildung zu diesem Thema.
[…] Eine Beamtin, deren Aufgabe es eigentlich ist, das Kindeswohl zu schützen, befragt die Kinder nicht, deren Wohl sie schützen, und fragt den Vater nicht und berät sich alleine mit der Mutter und rät dann der Mutter zum Umgangsboykott. Dies alles auch noch unter Missachtung des Gericht. […]
[…] Das Jugendamt Ehingen hat mit der Begründung, ich hätte das Wohl unserer Kinder gefährdet, deren Mutter geraten, dass sie ihren Vater (das bin ich) vorläufig nicht sehen sollten. Das Familiengericht hat die Auffassung des Jugendamts nicht geteilt und verlangte die Fortsetzung de…. […]
[…] In der Verhandlung am 16. Mai verlangte der Richter, dass mich unsere Kinder wieder sehen sollen. Er meinte, es sei keine Gefährdung der Kinder zu erkennen. Erst als sich das Jugendamt und der Anwalt der Mutter darüber beschwerten, dass „es“ nicht harmlos gewesen sei, „präzisierte“ der Richter, dass „es“ diesmal keine Gefährdung gewesen sei, aber wenn ich „es“ nochmals tun würde, dann wäre „es“ eine Gefährdung der Kinder. […]
[…] Wolfgang fühlt sich emotional zerschlagen, besonders weil seine Tochter heute Geburtstag hat. Ich kann mit Wolfgang mitfühlen. Unsere Zwillinge mussten ihren 5. Geburtstag vor wenigen Tagen auch ohne mich feiern. Unsere Kinder wurden mir auch schon von der Mutter vorenthalten. Wolfgangs Leid ist jedoch um vieles größer, da ihm seine Tochter von heute auf morgen genommen wurde. Ich sehe unsere Kinder immerhin (noch?). […]