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Regierung BaWü lässt Lehrerin den Willen ihrer Kinder zum Wechselmodell brechen

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Die Regierung in Baden-Württemberg duldet absichtlich jahrelange häusliche Gewalt einer Lehrerin des Johann-Vanotti-Gymnasium (JVG) Ehingen gegen ihre eigenen Kinder, um das Wechselmodell zu verhindern.

Die Landesregierung Baden-Württemberg duldet bewusst und gezielt, dass vier Kinder in einer Trennungsfamilie seit sieben Jahren körperlich und seelisch von ihrer Mutter misshandelt werden, die auch Lehrerin ist, um die plurale Erziehung durch gleichberechtigte Eltern im Wechselmodell zu verhindern.

Es geht um eine verbeamtete Lehrerin am baden-württembergischen Johann-Vanotti-Gymnasium (JVG) in Ehingen bei Ulm. Sie übt über Jahre hinweg bis zum heutigen Tag psychische und physische häusliche Gewalt gegen ihre eigenen Kinder aus, um deren Wunsch nach dem Wechselmodell zu unterdrücken. Ein Sachverständigengutachten, das einer Landtags-Petition beilag, zu der sich die Landesregierung äußerte, belegt diese Gewalt eindeutig. Trotz dieser klaren Beweislage zeigt die Landesregierung eine Ignoranz und Zurückhaltung zum Vorteil der Lehrerin, die in der Gesamtschau politisch motiviert ist.

Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe, Motive und Konsequenzen dieses politischen Handelns. Es wird aufgezeigt, dass die Landesregierung bereit ist, Gewalt einer Beamtin gegen ihre eigenen Kinder zu decken, solange diese Gewalt den herrschenden politischen und pädagogischen Vorstellungen und Zielen einer autoritären Erziehung zur Verhinderung des Wechselmodells entspricht und dient.

Dieser Artikel beruht auf unserer vorherigen Veröffentlichung “Das politische Verbrechen der Regierung BaWü an strittigen Trennungsfamilien” und “Lehrerin am JVG Ehingen misshandelt ihre eigenen Kinder psychisch”, worin sich weitere Details und Nachweise finden, auf die nachfolgend Bezug genommen wird.

Das politische Verbrechen der Landesregierung BaWü an Kindern

Die Landesregierung Baden-Württemberg verfolgt eine klare politische Linie, wenn es um das Thema Trennungsfamilien und Wechselmodell geht. Anstatt das Kindeswohl in den Vordergrund zu stellen und die plurale Erziehung durch gleichberechtigte Trennungseltern im Wechselmodell zu fördern, setzt die Regierung auf eine Strategie der Unterdrückung und Kontrolle.

Die bewusste Duldung von körperlicher und seelischer Misshandlung der Kinder in der betroffenen Trennungsfamilie durch die Landesregierung geht aus einer Landtags-Petition und der Antwort auf diese Petition hervor. Die Landesregierung nutzt hierbei gezielt die elterliche Macht der JVG-Lehrerin, um ihre politischen und pädagogischen Ziele durchzusetzen. Das Ziel: Die Verhinderung des Wechselmodells und die Aufrechterhaltung einer autoritären Erziehungskultur um den Streit zwischen Trennungseltern um Betreuungsanteile totalitär zu ersticken.

Durch diese Vorgehensweise werden nicht nur die Rechte und das Wohlbefinden der betroffenen vier Kinder und des benachteiligten Trennungselternteils massiv beeinträchtigt, sondern auch die Grundprinzipien einer demokratischen Gesellschaft untergraben. Die Landesregierung setzt damit ein gefährliches Signal: Gewalt von Beamten im Land gegen ihre eigenen Kinder, wenn sie damit im Trennungsfall die plurale Erziehung verhindern, wird toleriert, solange sie den politischen Zielen dient.

Das Sachverständigengutachten, das die psychische Gewalt der Lehrerin gegen ihre eigenen Kinder belegt, wurde von der Landesregierung vollständig ignoriert. Anstatt auf den Schutz der Kinder zu achten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, wurde die Lehrerin weiterhin in ihrer Position gestärkt und geschützt. Ein klarer Beweis dafür, dass in Baden-Württemberg politische Interessen über dem Kindeswohl stehen.

Diese Haltung der Landesregierung hat gravierende Folgen für die betroffenen Kinder. Sie werden nicht nur ihrer Rechte auf plurale Erziehung durch beide Eltern und Meinungsfreiheit beraubt, sondern auch ihrer emotionalen und körperlichen Sicherheit. Die Botschaft ist klar: Die Wünsche und Bedürfnisse von Kindern sind zweitrangig, solange die politischen Ziele der Landesregierung erfüllt werden.

In diesem Kontext stellt sich die Frage, wie tief die politische Einflussnahme auf die Familiengerichtsbarkeit und andere staatliche Institutionen reicht. Es ist offensichtlich, dass die Landesregierung Baden-Württemberg bereit ist, weit zu gehen, um ihre autoritäre pädagogische Agenda durchzusetzen, selbst wenn dies auf Kosten des Wohlbefindens und der Rechte von Kindern geht.

Lehrerin als Vollstreckerin des politischen Verbrechens

Die Lehrerin am JVG in Ehingen, teilt ausweislich ihrer Schriftsätze vor Gericht die problematische Haltung der Landesregierung Baden-Württemberg gegenüber dem Wechselmodell. Ihre Geschichte zeigt, wie tiefgreifend die politische Einflussnahme in das Leben von Trennungsfamilien reicht und welche verheerenden Auswirkungen dies auf die betroffenen Kinder haben kann.

Seit Jahren übt die Lehrerin psychische Gewalt gegen ihre eigenen Kinder aus, um deren Wunsch nach einem Wechselmodell zu unterdrücken. Dieser Wunsch der Kinder, bei beiden Elternteilen gleichermaßen Zeit zu verbringen, wurde durch die Handlungen der Lehrerin systematisch bekämpft und unterdrückt. Anstatt die Bedürfnisse ihrer Kinder zu respektieren und zu unterstützen, setzte die Lehrerin auf Kontrolle, Manipulation und Einschüchterung.

Aus Tagebucheinträgen der betroffenen Kinder geht deutlich hervor, dass die Kinder nach der Trennung der Eltern ein Wechselmodell bevorzugten. Allerdings zeichnet sich in den Aufzeichnungen ein beunruhigendes Bild: Die Mutter und ihre Familie schufen eine Atmosphäre, die den Kindern Angst einflößte. Im Jahr 2019 haben alle betroffenen Kinder zum Beispiel in einem Tagebucheintrag schriftlich um das Ende der Gewalt im Umfeld ihrer Mutter gefleht:

„Wir wollen, dass es aufhört, dass immer wenn wir zu Papa wollen, dass wir Angst haben müssen: geschlagen zu werden, unter Druck gesetzt zu werden, angelogen zu werden und erpresst zu werden.“

Die im Tagebucheintrag spürbare Angst war so prägnant, dass die Kinder, trotz ihres ursprünglichen Wunsches, sich nicht mehr trauten, das von ihnen gewünschte Wechselmodell vor Gericht einzufordern.

Dr. Stefan Rücker, ein renommierter Kinderpsychotherapeut, der auch an der vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebenen Studie “Kindeswohl und Umgangsrecht” federführend mitgearbeitet hat, bezeichnet solche Handlungen allgemein als “emotionale Vergewaltigung” der Kinder.

Ein unabhängiges Sachverständigengutachten zur Trennungsfamilie der Lehrerin, das der Landtags-Petition beilag, zu der sich die Landesregierung äußerte, belegt die von der Lehrerin verübte emotionale Vergewaltigung eindeutig und ihren Effekt auf die Kinder. Der Gutachter, ein erfahrener Mediziner sowie Kinder- und Erwachsenenpsychotherapeut, hat festgestellt, dass die Vorwürfe gegen den Vater der Kinder, er würde diese schädigen, indem er mit ihnen über das Wechselmodell spricht, unbegründet sind. Vielmehr sind es die Handlungen der Lehrerin und die Entscheidungen der Gerichte, die den Kindern Schaden zufügen.

Trotz dieser klaren fachlichen Einschätzung und der darin enthaltenen Beweise hat die Landesregierung nicht reagiert. Anstatt die Kinder zu schützen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, macht sich die Regierung BaWü mit der falschen Einschätzung der Justiz gemein, die Kinder würden das Wechselmodell nicht wollen.. In der Antwort zur Petition heißt es hierzu:

“Plausibel dargelegt ist insbesondere der in mehreren familienrichterlichen Anhörungen geäußerte Wille der bei der Mutter wohnhaften Kinder, nicht im Rahmen des Wechselmodells bei dem Petenten leben zu wollen.”

Im Gegensatz dazu stellt der Gutachter im Zusammenhang mit der psychischen und physischen Nötigung der Kinder im Umfeld der Lehrerin fest:

“Die mir vorliegenden Daten und Unterlagen zeugen erneut von einer unveränderten Bindungsintoleranz seitens [der Lehrerin], die weiterhin in dem [Vater der gemeinsamen Kinder] einen zu bekämpfenden Feind sieht. […] Die familiäre Ruhe durch Unterwerfung bei Tabuisierung des Vater ist wichtiger, als die einer individuellen seelischen Entwicklung und Reife der Kinder und damit dem einzelnen Kindeswohl abträglich.”

Dies zeigt, wie tief die politische Übereinstimmung zwischen Landesregierung und Familiengerichtsbarkeit reicht. Die fachlich festgestellte Gewalt gegen Kinder, mit der ihr Wille zum Wechselmodell gebrochen wird, wird von Richtern und Regierung bewusst ignoriert und der Schutz der Kinder nicht nur vernachlässigt, sondern der staatliche Kinderschutz auch für politische Zwecke missbraucht und pervertiert.

Die Landesregierung sieht bewusst weg, wenn Familienrichter die Gewalt der Lehrerin gegen ihre Kinder vertuschen, um das Wechselmodell zu verhindern. Es ist ein alarmierendes Zeichen für die Prioritäten der Landesregierung und die Rolle, die das Kindeswohl als vorgeschobenes Argument in ihrer politischen Agenda spielt, um das Wechselmodell zu verhindern, indem der Wille von Kindern gebrochen wird.

Die Ignoranz der Regierung BaWü: Politik über Kindeswohl

Die Landesregierung Baden-Württemberg spielt ein doppeltes Spiel: Einerseits proklamiert sie den Schutz und das Wohl des Kindes als oberste Priorität, andererseits ignoriert sie konkrete Beweise für psychische Gewalt gegen Kinder, wenn diese ihrer politischen Agenda dienen. Trotz des vorliegenden Sachverständigengutachtens, das die psychische Gewalt der Lehrerin gegen ihre eigenen Kinder belegt, hat die Regierung nicht angemessen reagiert.

Die Begründung der Landesregierung für diese Untätigkeit ist ebenso beunruhigend wie aufschlussreich. Anstatt das Wohl der Kinder in den Vordergrund zu stellen, argumentiert die Regierung, dass die Eltern nicht konsensfähig seien. In der Antwort zur Petition liest sich dies folgendermaßen:

“Ebenso plausibel ist dargelegt, dass die Voraussetzungen für einen Umgang nach dem Wechselmodell nicht vorliegen, weil die Kindeseltern – auch der Petent – nicht konsensfähig sind.”

Diese Argumentation ist nicht nur zynisch, sondern auch gefährlich. Denn sie öffnet Tür und Tor für emotionale Erpressung von Kindern und Eltern, die das Wechselmodell wollen. Wer verlangt, dass Eltern nach der Trennung konsensfähig sind, macht einen Elternteil erpressbar durch den anderen Elternteil, der das Wechselmodell ablehnt. Die Familiengerichte sind dann nach herrschender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet, das Wechselmodell zu verhindern und stattdessen dem Elternteil die Kinder zuzusprechen, der gegen das Wechselmodell ist.

Im Gegensatz zur Auffassung der Landesregierung erklärt das der Petition beigelegte Gutachten anhand psychoanalytischer Konzepte, dass Kinder von Geburt an beide Eltern benötigen, um sich zu einer eigenständigen Persönlichkeit zu entwickeln. Im Wechselspiel der unterschiedlichen Meinungen und Verhaltensweisen der Eltern kann das Kind die verschiedenen Sichtweisen in sich aufnehmen und mit zunehmendem Alter seine eigene herausbilden. Aus dem Gutachten lässt sich also ableiten, dass das von der Landesregierung als absolut gesetzte Erfordernis, Trennungseltern müssten konsensfähig sein, der gesunden Entwicklung eines Kindes entgegensteht. Vielmehr sollen Kinder auch erleben dürfen, dass Eltern im Konflikt zueinander stehen, denn sonst gibt es keine unterschiedlichen Sichtweisen, die bei der eigenen Persönlichkeitsentwicklung behilflich sind.

Bei der geforderten Konsensfähigkeit der Landesregierung handelt es sich folglich um eine politische Doktrin, sozusagen einen pädagogischen Glaubenssatz, der für alle Trennungseltern gelten soll. Auch hier ignoriert die Regierung BaWü wieder das Gutachten, um ihren Standpunkt totalitär als allgemein gültige Gewissheit den Bürgern im Einklang mit der Justiz aufzuzwingen. Es geht der Landesregierung nicht um das fachliche Kindeswohl, wie es das Gutachten darlegt, sondern um das politische Kindeswohl, also ein Kindeswohl im Sinne der Erziehungsideale der herrschenden Politik. Damit ist das Kindeswohl, wie es die Regierung BaWü auslegt und anwendet, weder fachlich fundiert, noch steht es auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Die Zuschauer-Rolle des Regierungspräsidiums Tübingen

Das Regierungspräsidium Tübingen, als übergeordnete Behörde der Schule der Lehrerin, spielt eine zentrale Rolle, wenn es um die politisch motivierte Begünstigung der häuslichen Gewalt gegen die betroffenen Kinder geht.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wurde gegen die Lehrerin eingereicht, in der argumentiert wurde, dass die psychische Gewalt, die sie gegen ihre eigenen Kinder ausübt, dem Ansehen des Lehrerberufs und ihrer Schule in Ehingen schadet. Der Hintergrund dieses Vorwurfs ist:

  • Die Lehrerin ist als Beamtinnen im öffentlichen Dienst tätig und unterliegt damit besonderen gesetzlichen Regelungen und Pflichten. Sie muss sich an das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und das jeweilige Landesbeamtengesetz halten. In Deutschland sind Beamtinnen und Beamte verpflichtet, sich in ihrem Amt und im Privatleben so zu verhalten, dass das Ansehen des Berufsstandes nicht beeinträchtigt wird (§ 34 BeamtStG). Dies bedeutet, dass sie besonders hohen ethischen und moralischen Standards gerecht werden müssen.
  • Als Beamtinnen hat die Lehrerin bei ihrer Vereidigung einen Amtseid abgelegt, der auch die Wahrung der Kinderrechte umfasst. Zu den Kinderrechten gehören unter anderem das Recht auf Schutz vor Gewalt, Misshandlung und Diskriminierung, sowie das Recht, von beiden Eltern erzogen zu werden. Gegen alle diese Rechte hat sie verstoßen.

Trotz dieses schwerwiegenden Vorwurfs und des belastenden Sachverständigengutachtens in der Petition, welches die psychische Gewalt der Lehrerin gegen ihre eigenen Kinder belegt, hat das Regierungspräsidium bis heute keine dienstrechtlichen Schritte eingeleitet.

Der Grund des Regierungspräsidiums für diese Untätigkeit geht aus dessen Antwort an die Landtags-Petition hervor. Darin sind sich das Regierungspräsidium einig, dass getrennt lebende Eltern konsensfähig sein müssen und dass die betroffenen Kinder das Wechselmodell nicht wollen.Diese Haltung zeigt, dass sowohl das Regierungspräsidium als auch die Landesregierung eine gemeinsame politische Linie verfolgen, die das Wechselmodell ablehnt, autoritäre Erziehungsmodelle bevorzugt und deshalb blind gegen häusliche Gewalt an Kindern ist. Es ist evident, dass das Regierungspräsidium Tübingen nicht nur Kenntnis von der häuslichen Gewalt der Lehrerin gegen ihre Kinder hatte, sondern diese auch stillschweigend gebilligt hat.

Politisch motivierte Ignoranz der Beweise gegen die gewalttätige Lehrerin

Es gibt eine Vielzahl an Beweismitteln gegen die Lehrerin, die ihre häusliche Gewalt gegen ihre eigenen Kinder belegen. Eine besonders brisante Rolle spielt hierbei eine heimlich aufgenommene Audiodatei. Diese Datei, die von einem der betroffenen Kinder angefertigt wurde, zeigt eindrücklich die psychische Gewalt, der die Kinder in ihrem eigenen Zuhause ausgesetzt sind. Das Sachverständigengutachten, das der Petition beilag, stützt sich unter anderem auf diese Aufnahme und bestätigt deren Authentizität und Aussagekraft.

Zusätzlich zu dieser psychischen Gewalt gibt es Berichte über körperliche Übergriffe durch die Großmutter mütterlicherseits auf eines der Kinder. Das Kind wurde geschlagen, weil es mehr Zeit mit dem Vater verbringen wollte. Anstatt diese Vorwürfe ernst zu nehmen und zum Schutz der Kinder zu handeln, leugnet die Lehrerin diese Übergriffe nach wie vor vehement und schützt damit die Täterin.

Trotz dieser klaren Beweislage haben die zuständigen Gerichte die Audiodatei und die damit verbundenen fachlichen Feststellungen häuslicher Gewalt seit Jahren ignoriert. Diese Ignoranz der Justiz begünstigt nicht nur die anhaltende Gewalt gegen die Kinder, sondern dient auch der politischen Agenda der Landesregierung, die plurale Erziehung durch gleichberechtigte Trennungseltern im Wechselmodell zu verhindern. Es zeigt sich, dass die Gerichte durch politische Interessen beeinflusst sind und tatsächlich nicht im besten Interesse der Kinder handeln.

Konsenszwang für Eltern ist schädlich für die Entwicklung der Kinder

Dr. med. Wolfgang Gans, der das Gutachten verfasst hat, welches Teil der Landtags-Petition ist und welches die Landesregierung ignorierte, kommentiert das Vorgehen der Landesregierung aus einer fachlichen Perspektive:

“Die vereinfachende Forderung der Landesregierung auf Konsensfähigkeit der Trennungseltern ignoriert und übersieht wichtige familiendynamische Prozesse. Zum Beispiel die bei der Lehrerin lebenden Kinder, deren Diktat, der Vater muss ignoriert und verdrängt werden, sie unterworfen sind, können sich dem Vater nicht frei zuwenden mit ihren liebevollen aber auch ärgerlichen Emotionen, um diese mit ihm zu klären. Das ist wider dem Kindeswohl im Sinne einer gesunden, emotionalen und reifenden Entwicklung. Es ist Machtmissbrauch durch die Lehrerin mit der Folge einer – abhängig vom Kindesalter – strukturellen Störung mit früher Bindung an die Mutter.

Durch den Fokus auf die Konsensfähigkeit versäumt es die Landesregierung wie auch das Familiengericht, sich mit psychodynamischen-, analytischen und entwicklungspsychologischen Erkenntnissen auseinander zu setzen. Ich sehe nicht nur unter kinderpsychotherapeutischen Gesichtspunkten in diesem Fall und auch zahlreichen anderen, ähnlich gelagerten Fällen, dass keine Konsensfähigkeit der Eltern nötig ist, um gemeinsames Sorgerecht im Sinne des gleichberechtigten Wechselmodells auszuüben.

In dem Fall der Lehrerin zeigen sich politische und sozialdynamische Zusammenhänge von allgemeiner Bedeutung, die einer Korrektur bedürfen.”

Vor dem Hintergrund der scharfen Kritik von Dr. Gans an der Handlungsweise der Landesregierung gewinnt ein weiterer Aspekt des Gutachtens an besonderer Bedeutung. Das Gutachten, welches von der Regierung sträflich ignoriert wurde, legt nämlich explizit nahe, die bei der Lehrerin lebenden Kinder unverzüglich in die Obhut des Vaters zu übergeben. Es empfiehlt zudem, dem Vater das alleinige Aufenthaltsrecht für die Kinder zuzusprechen. Die Begründung hierfür ist klar und unmissverständlich: Der Vater ist in der Lage, die Kinder vor weiteren Übergriffen der Lehrerin zu schützen und das bereits erlittene Leid zu lindern. Darüber hinaus kann er sicherstellen, dass die Kinder ungehinderten und gleichwertigen Zugang zu beiden Elternteilen haben.

Dies ist ein weiterer Anhaltspunkt dafür, dass die Landesregierung die seelische und körperliche Gewalt der Lehrerin bewusst und gezielt in Kauf nimmt, um das Wechselmodell zu verhindern. Anstatt die Empfehlung des Gutachters zum Anlass zu nehmen, um eine gründliche Untersuchung der Vorgänge zu diesem Fall vorzunehmen, stellt die Regierung ihre politisch-subjektiven Erziehungsvorstellungen über das fachlich objektive Wohl der betroffenen Kinder.

Die autoritäre pädagogische Doktrin der Regierung in Baden-Württemberg

Es ist bemerkenswert und zugleich besorgniserregend, dass die Landesregierung, trotz der offensichtlichen Diskrepanzen zwischen den Stellungnahmen des Landratsamtes und des Regierungspräsidiums im Vergleich zum vorliegenden Gutachten, keine weiterführenden Untersuchungen in Erwägung gezogen hat. Anstatt eine gründliche und objektive Prüfung der Sachlage vorzunehmen, hat sie sich vorschnell auf die Richtigkeit der behördlichen Stellungnahmen festgelegt. Dies geschah nicht aufgrund überzeugender fachlicher Argumente, sondern vielmehr aufgrund einer fest verankerten Doktrin. Ideologische Grundsätze und vorgefasste Meinungen wiegen für die Landesregierung schwerer als das fachlich fundierte Wohl der betroffenen Kinder und die objektive Wahrheit.

Wie kann das sein?

Der deutsche Staat und die Landesregierung Baden-Württemberg verfolgen seit Jahren eine klare pädagogische Linie, die sich gegen die plurale Erziehung durch gleichberechtigte Trennungseltern im Wechselmodell richtet und Kinder ohnmächtig einem Elternteil unterstellt. Diese Haltung basiert auf einer autoritären Erziehungsphilosophie, die den Wunsch und das Wohl der Kinder nach beidseitiger elterlicher Betreuung und Erziehung nach einer Trennung ignoriert.

Die autoritäre Pädagogik wird deutlich in der anti-demokratischen Stigmatisierung von Streit zwischen Trennungseltern als eine für das Kindeswohl schlechte Verhaltensweise, wie es in der Zielsetzung der Kindschaftsrechtsreform von 1998 und im BGH-Beschluss zum Wechselmodell von 2017 zum Ausdruck kommt. Die Reform hatte zum Ziel die Stärkung konfliktvermeidender sowie konfliktlösender Elemente. Der BGH entschied, dass im Falle eines Elternkonflikts das Wechselmodell nicht angeordnet werden kann.

Im Gegensatz zu der vom Staat durchgesetzten autoritären Pädagogik mit ihre Streitphobie, steht das Wechselmodell, bei dem Kinder nach einer Trennung gleichberechtigt von beiden Elternteilen erzogen werden, im Einklang mit demokratischen Werten und Prinzipien. Es fördert die Autonomie, Selbstbestimmung und das Wohl der Kinder, weil es Streit akzeptiert und damit wie im Gutachten der Petition dargelegt, die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten Persönlichkeit fördert. Doch die Landesregierung BaWü setzt alles daran, dieses Modell zu verhindern und stattdessen eine Erziehung zu fördern, die von einem Elternteil dominiert wird.

Die Unterstützung der Lehrerin, die ihre eigenen Kinder psychisch und physisch misshandeln und auch andere in ihrem familiären Umfeld diese häusliche Gewalt ausüben lässt, um den Wunsch der Kinder nach dem Wechselmodell zu unterdrücken, zeigt, wie weit die Landesregierung bereit zu gehen ist, um ihre autoritäre pädagogische Agenda durchzusetzen. Es ist alarmierend, dass eine demokratisch gewählte Regierung bereit ist, die Rechte und das Wohl von Kindern zu opfern, um eine veraltete und schädliche Erziehungsphilosophie zu fördern.

Verstöße gegen die Kinderrechtskonvention durch die Regierung Baden-Württemberg

Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen legt klare Standards fest, um die Rechte und das Wohlergehen von Kindern weltweit zu schützen. Die Handlungen und Unterlassungen der Regierung Baden-Württemberg im Zusammenhang mit der Gewalt einer Lehrerin gegen ihre eigenen Kinder werfen ernsthafte Fragen bezüglich der Einhaltung dieser Konvention auf.

  • Artikel 18 Absatz 1: Dieser Artikel betont die gemeinsame Verantwortung beider Elternteile für die Erziehung und Entwicklung des Kindes. Indem die Regierung Baden-Württemberg den Konsenszwang betont und dabei die psychische Gewalt einer Mutter gegen ihre Kinder ignoriert, wird das Recht der Kinder auf Erziehung und Fürsorge durch beide Elternteile untergraben. Dies steht im klaren Widerspruch zum Geist und Buchstaben des Artikels 18.
  • Artikel 4: Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die in der Konvention anerkannten Rechte zu verwirklichen. Die Tatsache, dass die Regierung Baden-Württemberg nicht eingegriffen hat, obwohl sie von der Situation Kenntnis hatte, zeigt, dass sie ihrer Verpflichtung aus Artikel 4 nicht nachgekommen ist.
  • Artikel 19 Absatz 1: Dieser Artikel verpflichtet die Vertragsstaaten, Kinder vor jeder Form von Gewalt zu schützen. Die psychische Gewalt, die die Kinder durch die Lehrerin erfahren haben, stellt einen klaren Verstoß gegen diesen Artikel dar. Die Regierung Baden-Württemberg hat es versäumt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Kinder vor dieser Gewalt zu schützen, obwohl sie durch verschiedene Quellen darüber informiert wurde.

Zum Vorteil der Landesregierung Baden-Württemberg könnte man argumentieren, dass eine Privatperson, selbst wenn sie Kinder schädigt, nicht direkt an die Kinderrechte gebunden ist. Dieser juristische Kniff ermöglicht es dem Staat, sich auf konforme Trennungseltern zu verlassen, die eine Neigung zur absolutistischen Kontrolle über ihre Kinder haben. Es ist ein System, das auf der Annahme basiert, dass der Staat nicht direkt für das Verhalten von Privatpersonen verantwortlich gemacht werden kann.

Doch diese Argumentation gerät ins Wanken, wenn die betreffende Privatperson, wie im vorliegenden Fall, eine Beamtin und Lehrerin ist. Ihr Eid auf die Verfassung verpflichtet sie nicht nur zu professionellem Verhalten im Dienst, sondern auch zu verantwortungsvollem und rechtskonformem Handeln in ihrem Privatleben, insbesondere in Bezug auf ihre Familie und ihre eigenen Kinder. Wenn das Land Baden-Württemberg, repräsentiert durch die Regierung und das Regierungspräsidium, die offensichtlich verfassungswidrige Gewalt einer Lehrerin ignoriert, bewegen wir uns wieder auf der staatlichen Ebene, wo die Kinderrechte unmittelbar greifen sollten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Regierung Baden-Württemberg durch ihre Handlungen und Unterlassungen in diesem Fall gegen mehrere zentrale Bestimmungen der Kinderrechtskonvention verstoßen hat.

Das autoritäre Zusammenspiel von Politik, Justiz und kinderschädigenden Eltern

Die bisherige Analyse zeigt ein beunruhigendes Bild: Ein Zusammenspiel zwischen politischer Macht, einem konformen Elternteil und einer politikhörigen Justiz, die sich nicht an ihren eigentlichen Auftrag hält, nämlich den Schutz des Kindeswohls im Sinne der Kinderrechte.

Die Landesregierung Baden-Württemberg verfolgt eine klare politische Linie gegen das Wechselmodell. Doch um diese Agenda durchzusetzen, benötigt sie Handlanger. Hier tritt der konforme Elternteil auf den Plan, der bereit ist, Gewalt gegen seine eigenen Kinder anzuwenden, um die politisch-pädagogischen Ziele der Landesregierung zu unterstützen. Die Lehrerin des JVG Ehingen teilt dieselbe autoritäre pädagogische Gesinnung wie die Landesregierung. Es ist ein Zusammenspiel von politischer und pädagogischer Macht auf staatlicher, beruflicher und familiärer Ebene, das auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird.

Doch dieser Elternteil ist nicht nur Handlanger, sondern auch Nutznießer. Durch die Unterstützung der Regierung erhält die Lehrerin nicht nur die Bestätigung ihrer autoritären Erziehungsmethoden, sondern profitiert auch emotional und finanziell. Die emotionale Nähe zu den Kindern, die durch die Unterdrückung des Wechselmodells erzwungen wird, und die finanziellen Vorteile durch Kindesunterhaltszahlungen sind klare Anreize für diesen Elternteil.

Die Justiz, die eigentlich als unabhängige Instanz den Schutz des Kindeswohls gewährleisten sollte, spielt in diesem Zusammenspiel eine rechtsbeugende Rolle. Statt die Kinder vor Gewalt und Misshandlung zu schützen, unterstützt sie in vorauseilendem Gehorsam die politische Agenda der Landesregierung und den autoritären Elternteil. Beweise, wie die Audiodatei, die die Gewalt der Lehrerin belegt, werden ignoriert. Die Justiz wird so zum Komplizen in einer Allianz gegen das Wechselmodell und die Kinderrechte. Die Folge: der Staat lässt Kinder bewusst leiden, um seine politisch-pädagogischen Ziele zu erreichen.

Dieses Zusammenspiel von Politik, Justiz und autoritären Eltern in der strittigen Trennungsfamilie der Lehrerin ist ein Alarmsignal für unsere Gesellschaft. Es zeigt, wie leicht es ist, die Rechte von Kindern und die Grundprinzipien einer Demokratie zu untergraben, wenn politische Macht, autoritäre Doktrin, persönliche Interessen und eine politisch konforme, aber nicht verfassungskonforme Justiz zusammentreffen.

Dieses politische Verbrechen gegen eine demokratische Erziehungskultur hat gravierende Auswirkungen auf das Leben von Trennungsfamilien in Baden-Württemberg. Es fördert ein Klima der Angst, der pädagogischen Gesinnungs-Kontrolle und der Wahrheits-Manipulation durch politisch motivierte Eingriffe in das Familienleben. Kinder werden zu Spielbällen politischer Interessen und politisch legitime Opfer häuslicher Gewalt. Es ist der politische Wille der Landesregierung, den Willen andersdenkender Kinder brechen zu lassen.

 

Bildnachweis: Staatsministerium Baden-Württemberg

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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6 comments

  1. Johannes 12 September, 2023 at 12:55 Reply

    Ist die Audiodatei denn authentisch bzw. spiegelt sie wider, was im Artikel steht?
    Wo findet man sie?
    Wieso wurde sie dann ignoriert, wenn sie öffentlich zugänglich ist?

  2. Johannes 12 September, 2023 at 21:53 Reply

    Danke, so lange lese ich hier noch nicht mit, hätte mir aber gern ein obejektives Bild der Lage gemacht. Die Verkettung “pädagogische Fachkraft” und Kindesmissbrauch ist immer sehr verdächtig.

  3. Klaus Fiegl 13 September, 2023 at 16:07 Reply

    Zur Verwendung von Audiodateien haben wir hier bereits einen Artikel veröffentlicht:

    https://freifam.de/2023/03/29/erlaubnis-fuer-audiomitschnitte-in-familienrechtlichen-faellen-wenn-aussage-gegen-aussage-steht/

    Das Verbot der Audioaufzeichnung als Schutz des vertraulich gesprochenen Wortes geht auf einen Entwurf aus 1967 zurück und wurde 1974 als 201 ins StGB aufgenommen.

    In 1972/74 war dann die Watergate-Affäre von Präsident Nixon in den USA . Dass auch die deutsche Politik Angst vorm Abhören hatte und hat – ist auch klar.

    Korruption und „Geschäfte machen“ war damals sehr beliebt und derartige Aufnahmen wären gefährlich geworden.

    Damals verfügte nur der Geheimdienst und einige Journalisten über derartige Technik.

    Heute werden im Straßenverkehr Dashcams im Dauerbetrieb eingesetzt, Alexa und Siri hören 24 Stunden zu, Smartphones und Smartwatches sind immer an der Person. Sprachnachrichten sind selbstverständlich.

    Damit wird die Aufzeichen-Möglichkeit zur Jedermann-Technik. Es gibt keine Spaltung der Gesellschaft mehr in Leute die nicht aufzeichnen können und Leute die aufzeichnen können.

    Die letzte Änderung des 201 erfolgte 1990, gut möglich, dass die Politik hier Angst vor den Stasi-Protokollen hatte:

    https://dserver.bundestag.de/btd/11/067/1106714.pdf

    Ein dauerhaftes Verbot der Verwendung derartiger Aufzeichnungen wird sich nicht mehr lange durchhalten lassen, dazu sind Geräte zu leistungsfähig und werden zu häufig eingesetzt.

    Ich habe von Hörensagen mitbekommen, dass eine Reihe von Kindesanhörungen bei Gericht erfolgten, wo Richterinnen die Aussagen der Kinder sehr frei – um nicht zu sagen – gegensätzlich – protokollierten.

    Die Kinder hatten ein Aufzeichnungsgerät dabei. In diesen Fällen leben die Kinder jetzt dort, wo sie hin wollten. Die Justiz hat sich auf keine Grundsatzurteile eingelassen und still und leise die eigenen Fehler korrigiert.

    Auch hier wird sich die normative Kraft des Faktischen durchsetzen.

    Gut möglich dass da erst noch eine Reihe von Audiodateien veröffentlicht werden (müssen) und wie immer ein Grundsatzurteil benötigt wird.

    Die Wahrheit wird sich auf Dauer durchsetzen!

    @Sandro: viel Kraft

  4. C.S. 29 September, 2023 at 18:26 Reply

    Wenn sie hier im Artikel aber schreiben:
    “Vielmehr sollen Kinder auch erleben dürfen, dass Eltern im Konflikt zueinander stehen, denn sonst gibt es keine unterschiedlichen Sichtweisen, die bei der eigenen Persönlichkeitsentwicklung behilflich sind.”
    Es ist wohl kaum der persönlichen Entwicklung von Kleinkindern zuträglich, wenn sie die getrennt lebenden Eltern immer wieder, sozusagen Dauerhaft, streiten sehen.
    Bei jedem im Wechselmodell erzwungenen Treffen z.B. bei Übergabe der Kinder usw.
    Beim Wechselmodell müssen Absprachen zwischen den getrennt lebenden Eltern stattfinden können, ansonsten würden Erziehungsmaßnahmen vollkommen ins Leere laufen.
    Wenn dies nicht möglich ist, weil die Eltern immer noch im Konflikt miteinander sind,
    dann kann auch kein Wechselmodell stattfinden.
    Liebe Grüße

  5. C.S. 29 September, 2023 at 18:48 Reply

    OMG, hier in diesem Artikel wird mittlerweile der Kindsmutter schon physische Gewaltanwendung an den eigenen Kindern unterstellt. Ohne irgendwelche Belege oder sonstigen Beweise.
    Genauso wie psychische Gewalt, unter der angeblich alle Kinder zu leiden hätten.
    Das ganze wird dabei heruntergebeten wie ein Mantra und immer wieder, in jedem Artikel hier, wiederholt.
    Sorry, aber nur weil man etwas immer wieder schreibt wird es dadurch nicht plötzlich wahr.
    Auch ihr Wohnort und ihre Arbeitsstelle sind hier veröffentlicht.
    Würde eine Frau so etwas mit einem Mann abziehen, wäre der Teufel los.
    Und dann besteht dieser Mann auch noch auf dem Wechselmodell, nachdem er diese ganzen
    Sche..ß ins Internet gestellt hat und seinen privaten Rosenkrieg überall ausgebreitet hat.
    Ich denke kaum, dass irgend ein Gericht in Deutschland das Wechselmodell hier befürworten würde.
    Die Kindsmutter hat ja alle Karten in der Hand, sie muss beim Jugendamt oder vor Gericht nur auf diese Seite hier verweisen.

    Liebe Grüße

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Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

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