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Der Alltags-Sadismus von BGH, Jugendämtern und Familiengerichten gegen das Wechselmodell

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So manche Empfehlung eines Jugendamts oder Entscheidung eines Familiengerichts zum Wechselmodell dürfte aus psychologischer Sicht als Alltags-Sadismus eingestuft werden. Dieses Ergebnis legen jüngste Forschungsergebnisse zur sadistischen Persönlichkeitsstörung und dunklen Persönlichkeitseigenschaften und ein BGH-Beschluss nahe.

Ein Klassiker unter den sadistischen Denkmustern der vermeintlichen Kinderschutz-Behörden und -Gerichte, ist getrennten Eltern wohlbekannt: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Jahr 2017 (Az. XII ZB 601/15), dass es für Kinder in der Regel nicht gut sei, von beiden Eltern betreut zu werden, wenn die Eltern sich über die Betreuung nach der Trennung nicht einig sind. Damit vereitelt der BGH das sogenannte Wechselmodell, indem er das Kinderrecht auf beide Eltern mit Hilfe von Pseudo-Psychologie beugt. Nach dieser Rechtsprechung richten sich bundesweit Familiengerichte und auch Jugendämter.

Das Sadistische daran ist, dass der BGH damit legalisierte, dass Familienrichter bundesweit durch staatliche Macht Kindern unnötig Leid zufügen dürfen. Das Leid entsteht dadurch, dass Kinder nach der Trennung der Eltern vor allem Angst haben, einen Elternteil zu verlieren. Diese Verlustangst lässt der BGH höchstrichterlich für alle Kinder in Deutschland wahr werden, sobald ein Elternteil den Kindern den anderen nehmen will. Der Kontaktverlust zu einem lebenden Elternteil kann laut einer Studie für Kinder sogar emotional belastender sein, als der Tod dieses Elternteils  (Prinz, Gresser (2015): Macht Kontaktabbruch zu den leiblichen Eltern Kinder krank? Eine Analyse wissenschaftlicher Literatur, in Neue Zeitschrift für Familienrecht vom 06.11.2015).

Da die BGH-Richter dieses Leid im Rahmen ihrer staatlichen Machtausübung verursachen und ihre Entscheidung im Widerspruch mit dem Grundgesetz steht, kann man davon ausgehen, dass sie Kindern ihr Grundrecht auf beide Eltern allein aus einer inneren Freude an der Bestrafung von Kindern und Eltern sehen, die sich nicht konform zur herrschenden Familienpolitik des Residenzmodells verhalten.

Die jüngste internationale Forschung im Bereich der sadistischen Persönlichkeitsstörung spricht bei solchem staatlichen Handeln von “Enforcing Sadism”, was hier als staatlicher Sadismus übersetzt werden soll. Diesen Begriff prägte der amerikanische Psychiater Theodore Millon, der vor seinem Tod im Jahr 2014 emeritierter Professor an der angesehenen Harvard Medical School war. Millon definiert den staatlichen Sadismus als Feindseligkeit sublimiert im “öffentlichen Interesse” und nennt Polizisten, “herrische” Vorgesetzte, Dekane, oder Richter als ausführende Organe, die das “Recht” besitzen, erbarmungslos, gnadenlos, grob und barbarisch zu sein. Staatliche Sadisten missbrauchen ihre Aufgabe, zu kontrollieren und zu bestrafen, um ihnen widerstrebende Regelbrecher aufzuspüren und zu schaden

Im unter anderem von Theodore Millon verfassten Buch Personality Disorders in Modern Life aus dem Jahr 2004 heißt es auf Seite 535:

“[…] der staatliche Sadist ist das sadistische Über-Ich der Gesellschaft, das auf Bestrafung um ihrer selbst willen aus ist, unfähig, besänftigt zu werden. Militärische Unteroffiziere, bestimmte Polizisten, Universitätsdekane und der strenge Richter meinen, sie hätten das Recht, andere zu kontrollieren und zu bestrafen.”

In diesem Sinne hat der BGH in seiner Entscheidung vom Jahr 2017 einen Vater als Regelbrecher aufgespürt, der das Wechselmodell wollte. Der Vater wurde dafür bestraft, dass er sich nicht den familienpolitischen Vorstellungen der Richter unterwarf. Bestraft wurde der Vater, indem ihm der gleichberechtigte Kontakt zu seinem Sohn verwehrt wurde, und zwar auf Basis der oben genannten, rechtsbeugenden und pseudo-psychologischen Argumentation.

Diese Argumentation des BGH zum Wechselmodell, dass angeblich aus psychologischen Gründen es für Kinder zu belastend sei, von beiden Eltern gleichberechtigt betreut zu werden, wenn ein Elternteil gegen die gleichberechtigte Betreuung im Wechselmodell ist, lässt sich von ihrer Unmenschlichkeit her mit der einstigen psychologischen Begründung gleichsetzen, dass Homosexualität eine heilbare Krankheit sei (die sogenannte Konversionstherapie). Es fanden sich auf Basis dieser barbarischen Theorie bis in die 60er Jahre hinein Psychiater, die Homosexuelle mit Elektroschocks zu heilen vermeinten.

Es dürfte kein Zufall sein, dass eine der Wegbereiterinnen der Konversionstherapie, nämlich Anna Freud (die Tochter von Sigmund Freud), auch die intellektuelle Wegbereiterin für richterliche Entscheidungen wie die des BGH ist. In ihrem Buch “Jenseits des Kindeswohls” propagiert sie es nämlich als das “kleinste Übel”, das Kind bei Trennungs-Streitigkeiten der Eltern von einem Elternteil zu trennen. Heute finden sich genügend Psychologen, die diese barbarische Ansicht teilen, auch öffentlich – wie zum Beispiel Prof. Dr. Jörg Maywald.

Nimmt man noch die ebenfalls in jüngster Zeit entwickelte Forschung zum Alltags-Sadismus (“Everyday Sadism”) als dunkle Persönlichkeitseigenschaft hinzu, dann wird deutlich, dass die vom BGH vertretene, gegen Kinder und Eltern sadistische Rechtsauffassung ein Phänomen darstellt, das von Psychologen, Therapeuten und Psychiatern bislang nicht als klinisch relevant angesehen wird. Das heißt, dass der Alltags-Sadismus zwar nicht zwingend eine Therapie rechtfertigt, nichtsdestotrotz ist er gesellschaftlich relevant, wie Alexander Burkhard schreibt:

“Jahr für Jahr sehen sich Organisationen mit kontraproduktivem Arbeitsverhalten konfrontiert, welches von Absentismus über Mobbing und Machtmissbrauch bis hin zu Wirtschaftsdelikten im grossen Stil reicht. Um solch unerwünschtem Verhalten und den damit einhergehenden negativen Folgen für die Mitarbeitenden und die Organisation zu begegnen, bietet sich im Rahmen der Personaldiagnostik die Erfassung von sogenannt dunklen Persönlichkeitseigenschaften an.”

Daher ist es umso wichtiger, dass die Gesellschaft über den vom BGH legitimierten Alltags-Sadismus von Jugendämtern und Familiengerichten aufgeklärt wird. Die Öffentlichkeit muss quasi die Personaldiagnostik der Gerichte und Behörden durchführen, damit der dortige Alltags-Sadismus zum Wohl von Kindern und ausgegrenzten Eltern abgestellt wird. Dies lässt sich nur erreichen, wenn das Wechselmodell zum Standard-Betreuungsmodell nach einer Trennung wird. Nur so müssen Trennungsfamilien nicht mehr unter der Allmacht und dem Alltags-Sadismus des Staates leiden.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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