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Staatsanwaltschaft ermittelt: Dürfen Kinder geschlagen werden, die für das Wechselmodell sind?

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Mindestens eines unserer Kinder wurde im familiären Umfeld seiner Mutter geschlagen. Der Wunsch dieses Kindes nach einer “halbe halbe” Betreuung durch beide getrennt lebenden Eltern (sogenanntes “Wechselmodell” bzw. “Doppelresidenz“) sollte offenkundig mit Gewalt unterdrückt werden.

Dem Jugendamt, Familiengericht und der Verfahrensbeiständin ist die Gewalttat seit über 1,5 Jahren bekannt – doch sie wird nicht aufgeklärt und das Kind wird nicht geschützt. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Ulm in dieser Angelegenheit.

Die Gewalt geschah am 27.03.2017. In der Stellungnahme der vom Gericht bestellten Verfahrensbeiständin (die sogenannte “Anwältin der Kinder”), schildert das betroffene Kind die Gewalttat ein paar Wochen später folgendermaßen:

„Daraufhin ging die [gewalttätige Person] dazwischen und habe [das betroffene Kind] mit Absicht ins Gesicht geschlagen. Mama glaube ihr nicht, dass es Absicht gewesen sei. Das fände sie sehr gemein. [Gewalttätige Person] habe sich auch nicht entschuldigt. [Das betroffene Kind] wünsche sich eine Entschuldigung und dass ihr Mama glaubt. Während [das betroffene Kind] dies erzählt, wirkt [es] extrem traurig, wütend und hilflos.“

Die körperliche Gewalt nahm ihren ersten Anfang, als das Kind bei seiner Mutter auf dem iPad ein Foto mit mir und seinen Geschwistern und meiner damaligen Partnerin ansah. Das betroffene Kind floh zwei Wochen nach dem Schlag ins Gesicht zu mir und wohnte im April/Mai 2017 für über 4 Wochen bei mir.

Die oben genannte Aussage des im Umfeld seiner Mutter geschlagenen Kindes, sowie eine Strafanzeige gegen die Person im Umfeld der Mutter, sowie auch die polizeiliche Vernehmung der gewalttätigen Person liegen dem Familiengericht Ulm seit Mai 2017 vor.

Mein damaliger Anwalt beantragte im Mai 2017 schriftlich, dass das geschlagene Kind vor der mündlichen Verhandlung am 30.05.2017 durch das Gericht angehört wird, weil das Kind dies ausdrücklich wünschte. Das Gericht hörte das Kind jedoch nicht an – stattdessen musste es leider gegen seinen Willen zurück zur Mutter, in deren Umfeld es der Gewalt ausgesetzt war.

Als das Kind am 30.05.2017 von mir erfuhr, dass es zurück zur Mutter müsse, brach es zusammen und äußerte Selbstmordgedanken. Am Tag darauf gingen wir zur KJP Ulm und der zuständige Psychologe empfahl ausdrücklich, dass das Kind unbedingt bei mir bleiben soll. Sowohl die Mutter, wie auch das Jugendamt Alb-Donau-Kreis ignorierten die Empfehlung des Psychologen.

Die vom Gericht bestellte Verfahrensbeiständin bezeugte zwei Tage sogar nach der Gerichtsverhandlung eine Entschuldigung und somit wohl ein Schuldeingeständnis der gewalttätigen, weiblichen Person und teilte dies dem zuständigen Richter am 01.6.2017 mit. Trotzdem wurde dieser Sachverhalt und diese Kindeswohlgefährdung offenbar vom Jugendamt Alb-Donau-Kreis und Amtsgericht Ulm seitdem nicht einmal geprüft.

Schlußendlich musste das Kind am 09.06.2017 gegen seinen Willen zurück zur Mutter in das gewalttätige Umfeld.

Nach nun über 1,5 Jahren war es leider erforderlich, dass ich die Staatsanwaltschaft einschalte. Seit jetzt zwei Wochen läuft ein Ermittlungsverfahren gegen die Verfahrensbeiständin u.a. wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (§ 171 StGB). Gegen Mitarbeiter des Jugendamt Alb-Donau-Kreis habe ich Strafanzeige gestellt.

Wird in Deutschland Gewalt gegen Kinder geduldet, wenn Kinder das Wechselmodell bzw. Doppelresidenz wollen? Schaut der Staat weg, wenn Kinder geschlagen werden, weil sie nach der Trennung der Eltern mehr Zeit mit Papa verbringen wollen, als es die Mutter zulässt?

Wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat, möge diese gerne in einem Kommentar beschreiben.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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