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Twitter bestätigt Richtigkeit von Freifam-Berichterstattung über Richter Dr. Markus Bühler

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Am 29.04.2020 erhielt die Freifam-Redaktion per Email eine Anfrage von Twitter. Es habe sich jemand über diesen Tweet beschwert:

Twitter verlangte von Freifam, dass wir die Richtigkeit des Tweets innerhalb von 24 Stunden nachweisen, da er sonst gelöscht werden könnte. Nichts leichter als das! Wir schickten Twitter noch am selben Tag den Nachweis und am 07.05.2020 teilte uns Twitter mit, dass keine Verstöße gegen deutsche Gesetze oder die Twitter-Regeln erkennbar seien. Entsprechend blieb der Tweet online.

Wir danken Twitter für die faire Möglichkeit, den Wahrheitsgehalt unserer Berichterstattung erfolgreich belegen zu können!

Als Nachweis zum Wahrheitsgehalt der im beanstandeten Tweet enthaltenen Aussage, der Familienrichter Dr. Markus Bühler habe eine „kinderschädigende Persönlichkeitsstruktur”, wurde Twitter ein Scan des relevanten Ausschnitt aus der diesbezüglichen schriftlichen Einschätzung eines promovierten Psychotherapeuten und Mediziner vorgelegt.

Hier die weiterführende Erklärung in unserer anonymisierten Antwort an Twitter:

Daraus geht auf Seite 2 hervor, dass die bisherigen Beschlüsse des Familienrichter Dr. Markus Bühler aus psychologischer Sicht die betroffenen Kinder nach wie vor schädigen. Der promovierte Psychologe empfiehlt das Wechselmodell, d.h. dass beide Eltern die Kinder gleich oft betreuen sollen, während der Richter willkürlich beschlossen hat, dass 3 Kinder nur bei der Mutter und ein Kind nur beim Vater leben sollen.

Weiterhin geht daraus hervor, dass der Familienrichter eine dichotome Denkweise hat. Mit der Stellungnahme des promovierten Psychotherapeuten im Hinblick auf eine mögliche Persönlichkeitsstörung des Richters, hat sich dieser Artikel im Detail auseinandergesetzt: https://freifam.de/2020/04/03/die-kinderschaedigende-psychische-stoerung-des-familienrichter-dr-markus-buehler/. Auf diesen Artikel wird übrigens in dem Artikel verlinkt, auf den der beanstandete Tweet verlinkt. Es ist daher unschwer möglich, sich öffentlich über das oben gesagte zu versichern.

Sie werden verstehen, dass persönliche Daten im o.g. Nachweis geschwärzt wurden. Ich versichere daher an Eides statt, dass sich die Stellungnahme des Dr. med. [ANONYMISIERT] auf die vier Kinder bezieht, die auch von den Beschlüssen des Familienrichter Dr. Bühler betroffen sind.

Es stehen mehrere gerichtliche Entscheidungen an, in denen über die von Familienrichter Dr. Markus Bühler ausgehende Kindeswohlgefährdung gemäß § 1666 Abs. 4 BGB befunden wird, und zwar u.a. auf Grundlage der o.g. Stellungnahme von Dr. med. [ANONYMISIERT]. Eine Bearbeitung durch das Amtsgericht Ulm steht leider – trotz mehrerer Monate Bearbeitungszeit – aus.

Was die namentliche Nennung des Familienrichter Dr. Markus Bühler angeht, verweise ich auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerfG-Beschluss vom 24.07.2013, Az.: 1 BvR 444/13 und 1 BvR 527/13), wonach bei der Beurteilung von Kritik an öffentlichen Stellen zu berücksichtigen ist, dass das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, zum Kernbereich der Meinungsfreiheit gehört. Dieser Aspekt ist bei der gebotenen Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht deshalb besonders hoch zu veranschlagen. Die Persönlichkeitsrechte von Personen, die nicht der öffentlichen Gewalt zuzuordnen sind, werden auf allen Veröffentlichungen und Kanälen von Freifam gewahrt und deren Namen grundsätzlich anonymisiert.

Obgleich Twitter in seinen Emails nicht explizit darauf hinwies, gehen wir davon aus, dass deren Anfrage im Rahmen von § 3 Abs. 6 NetzDG erfolgte.

Der Artikel, auf den im beanstandeten Tweet verlinkt wird, hat übrigens zum jetzigen Stand schon über 5000 Leser.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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