Am 23.07.2019 nahm die älteste Tochter von Sandro G. heimlich einen Streit mit ihrer Mutter, Tante und Oma mütterlicherseits auf. Im ca. 11-minütigen Audiomitschnitt wird die damals Elfjährige im Beisein ihrer 3 Geschwister durch diese 3 Frauen psychisch gefoltert.
Von dieser Audioaufnahme bzw. der psychischen Folter wissen:
- Dr. Markus Bühler, Richter am Amtsgericht Ulm
- Heiner Scheffold, Landrat des Alb-Donau-Kreis
- Kim Anja Stark, stellvertretende Leiterin des Jugendamt Alb-Donau-Kreis
- Nadine Licht, Sachbearbeiterin am Jugendamt Alb-Donau-Kreis, Außenstelle Ehingen
- Virginia Kapteina-Walther, Verfahrensbeiständin
- Manfred Oschwald, sozialpädagogische Familienhilfe
Die Untätigkeit der oben genannten Personen rechtfertigt den dringenden Verdacht einer gemeinschaftlichen Kindeswohlgefährdung und der Strafvereitelung im Amt. Außerdem beweist der Audiomitschnitt, dass das Amtsgericht Ulm mit Dr. Markus Bühler in seinen Beschlüssen log, um das von den Kindern gewünschte Wechselmodell zu verhindern.
Da der Staat in Bezug auf den Schutz der 4 Kinder von Sandro G. angesichts der psychischen Folter im Umfeld der Mutter bislang vollkommen versagt und stattdessen die Kinder weiterhin aktiv schädigt anstatt seine Fehler zu korrigieren, dürfte ein öffentliches Interesse am Inhalt der Audioaufnahme bestehen. Das öffentliche Interesse dürfte aufgrund der beruflichen Tätigkeit der Mutter und Tante der Kinder ebenfalls gegeben sein.
Die per Audioaufnahme dokumentierte psychische Folter stellt eine schlimme Form der Eltern-Kind-Entfremdung dar, wie sie die ARD im Spielfilm “Weil du mir gehörst” am 12.02.2020 in schwächerer Form zeigen wird.