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Richter Dr. Markus Bühler sadistisch gegen Kinder am Amtsgericht Ulm

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Am Amtsgericht Ulm geht der Familienrichter Dr. Markus Bühler wohl auf sadistische Art und Weise gegen vier minderjährige Kinder vor. Er nimmt ihnen willkürlich einen Elternteil und die Geschwister. Seine Gerichtsbeschlüsse haben den sadistischen Charakter schwarzer Pädagogik im Stil einer Johanna Haarer. Ein promovierter Psychologe attestierte Richter Dr. Bühler eine sogenannte dichotome, d.h. spalterische Denkweise.

Was genau tat und tut der Familienrichter den vier Kindern unter anderem an?

  1. Eines der Kinder floh mit neun Jahren zum Vater, nachdem es im Umfeld der Mutter ins Gesicht geschlagen wurde. Richter Dr. Bühler schickte es gegen seinen Willen zurück zur Mutter und verursachte bei dem Kind Suizidgedanken.
  2. Richter Dr. Bühler behauptete ohne stichhaltige Beweise, der Vater würde die vier Kinder schädigen, weil er mit ihnen darüber spricht, dass sie bei beiden getrennten Eltern leben dürfen, wenn sie das wollen. Obwohl der Vater damit aus Sicht der Psychologie und des Grundgesetz das Richtige tat und obwohl alle vier Kinder bei beiden Eltern leben wollen, bestrafte der Richter die Kinder und den Vater mit einem sogenannten “begleiteten Umgang” (u.a. mit Beschluss vom 11.10.2018). Die Kinder durften ihren Vater nur noch wenige Stunden pro Woche unter Bewachung sehen.
  3. Als das Kind, das als Neunjährige schon einmal zum Vater floh, zwei Jahre später wieder von der Mutter zum Vater floh, weil es Angst hatte, den Vater nicht mehr zu sehen, bestimmte  Richter Dr. Bühler, dass das Kind beim Vater leben darf. Gleichzeitig bestrafte er das Kind jedoch willkürlich damit, dass es seine Geschwister und Mutter nur noch 3 Stunden pro Woche sehen darf, obwohl sie sich vorher jeden Tag sahen.

Dies ist nur ein Ausschnitt der Fehlentscheidungen des Familienrichters Dr. Markus Bühler, doch allein schon in diesen offenbart sich womöglich dessen machtgetriebener Sadismus und eine ernsthafte psychische Störung.

Worin besteht der mutmaßliche Sadismus des Richters?

Der mutmaßliche Sadismus des Familienrichter Dr. Markus Bühler lässt sich am besten an der aktuellen Situation der vier betroffenen Kinder erkennen: Das Kind, welches zum Vater floh, hatte wegen der willkürlichen Beschlüsse Angst, seinen Vater zu verlieren. Aktuell muss es Angst haben, seine Geschwister zu verlieren – auch wieder wegen einer Entscheidung des Richters. Die drei Kinder, die aktuell nur bei der Mutter leben und den Vater seit Mai 2019 überhaupt nicht sehen, müssen Angst haben, dass es ihnen so ergeht, wie dem geflohenen Kind, wenn sie zum Vater gehen.

Der Familienrichter Dr. Markus Bühler zwingt die vier Geschwister in einen unlösbaren sogenannten Loyalitätskonflikt. Die Kinder müssen sich entscheiden: Entweder sie bleiben bei ihrer Mutter und bleiben so als Geschwister zusammen, verlieren jedoch ihren Vater – oder sie gehen zum Vater, verlieren dann jedoch ihre Geschwister. Die Kinder können nur verlieren und werden in jedem Fall leiden. Das ist Sadismus.

Die dahinter stehende emotionale Erpressung der vier Kinder per Doppelbindung, dichotome Denkweise und Autoritätsdominanz des Richters lässt sich unschwer erkennen. Beides ist ein typisches Merkmal schwarzer Pädagogik. Damit schädigt der Familienrichter Dr. Markus Bühler alle vier Kinder aller Voraussicht nach seelisch aber auch körperlich, da die Kinder wegen der Entscheidungen des Richters schon psychosomatische Beschwerden zeigen.

Richter Dr. Markus Bühler hätte das von ihm verursachte Martyrium der vier Kinder schon im Juli 2019 beenden müssen. Da lag ihm der eindeutige Beweis vor, dass seine Beschlüsse vollkommen falsch sind. Anstatt von Amts wegen sein umfassendes Versagen zu beenden, lässt er trotz einer eindeutigen psychologischen Stellungnahme die Kinder weiterhin ungerechtfertigt leiden. Darin zeigt sich allem Anschein nach ein ausgeprägter Sadismus und eine ernsthafte psychische Störung.

Der höchtswahrscheinlich sadistische Familienrichter Dr. Markus Bühler verhält sich grausam gegenüber Kindern und handelt gegen das Grundgesetz, welches laut Bundesverfassungsgericht verlangt, dass das Kind des Schutzes und der Hilfe bedarf, um sich zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft zu entwickeln, wie sie dem Menschenbilde des Grundgesetzes entspricht.

Der Familienrichter Dr. Markus Bühler will stattdessen vermutlich eingeschüchterte Kinder erschaffen, die sich einem psychisch folternden Richterstaat unterwerfen. Dabei wird er wohl vom Direktor des Amtsgericht Ulm, Josef Lehleiter, unterstützt, der möglicherweise für einen gegen Kinder agierenden sadistischen Kollegen sogar den Rechtsstaat aufs Spiel setzt.

Besser für alle Kinder im Gebiet des Amtsgericht Ulm wäre wahrscheinlich – und dies sollten ihm der Direktor und andere Kollegen raten, wenn sich Richter Dr. Bühler zurückzöge, bis er erfolgreich eine Psychotherapie durchlaufen hat. Vielleicht erkennt der kinderschädigende Richter Dr. Bühler, wie sehr er von der kinderverachtenden Erziehung á la Johanna Haarer geprägt ist, die ihm eine labile Persönlichkeit mit schwachem Selbstwertgefühl bescherte, die zu grausamem Handeln gegen Kinder fähig ist.

Es wäre Familienrichter Dr. Markus Bühler zu wünschen, dass er mit Hilfe einer Therapie Einfühlungsvermögen für Kinder entwickelt.

 

In Ermangelung öffentlich verwendbarer Fotos von Richtern verwenden wir Tierfotos. Ähnlichkeiten zwischen Tier und Richter sind rein zufällig. Liegen Fotos von Richtern vor, so ist deren Verwendung nicht als Beleidigung der diesen ähnlichen Tieren beabsichtigt.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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3 comments

  1. Emannzer 13 April, 2020 at 19:57 Reply

    Ich kann nur noch mal den Rat geben, sich im Forum dess TrennungsFAQ.com und dem dortigen Betreiber “p” einen schönen Gruß von mir auszurichten und ihn mal bitten, deinen Fall zu betrachten. Der dortige Vater hat noch wesentlich härteres hinter sich aber ist sicherlich nicht so(!) aufgetreten.

    Anstatt dir Verbündete bei der Juresprudenz oder im Jugendamt zu suchen, drischt du hier seit Jahren auf alles drauf, was aus dieser Ecke kommt. Ich sage nicht, dass das Verhalten dieser Personen in Ordnung ist aber ich befürchte, durch deine polemische Art der Bloßstellung machst du dir richtige Feinde bzw. alles noch schlimmer, als es ohnehin schon ist!

    Tut mir leid, wenn ich das so schreibe – aber es wirkt manisch und fällt schwer, von außen das Ganze zu verfolgen. Du lieferst jeden Tag dem “Gegner” aufs neue Munition und wunderst dich, dass sie diese dann einsetzen.

    Als Ex-Frau und Anwalt der Gegenseite würde ich mir auf die Schenkel klopfen; sorry aber ich klink mich hier jetzt aus. Dir dennoch alles Gute und natürlich viel Glück und Erfolg

  2. Georg Eberhardt 18 Juli, 2020 at 21:26 Reply

    Sehr geehrter Herr Groganz,
    meine Lebensgefährtin verließ mich auch. Das Jugendamt Ulm untersagte mir Besuche zu meinem Sohn, weil ich für ihn ein Baumhäuschen am Bahndamm in Beimerstetten erbauen wollte. Meine Ex marschierte zum Abteilungsleiter Jugendamt und malte den “Teufel an die Wand”. Ihre Befürchtung, ich möchte gemeinsam mit ihm Suizid auf den Gleisen praktizieren. Er war bei mir, wir bestiegen ein Baumhäuschen, welches Kinder vom Dorf an unserem Grundstück errichteten. Ihm gefiel dies. Ich sagte, dass er sich eben auch eines erbauen solle. Er hätte niemanden, so suchte ich in Dorfnähe Beimerstettens ein Plätzchen. Der Bahndamm direkt am Dorf erschien mir optimal. Als er ca 2 Wochen danch es seiner Mutter erzählte wir hatten mit dem Bau noch nicht begonnen)hatte das Jugendamt nur betreuten Umgang mit mir zugelassen, wo ich erwiderte , dass ich mich nicht wie ein Schwerverbrecher behandeln lasse. Die Betreuerin vom Jugendamt Frau Luise Möller erklärte mir, solange ein Kind sage, dass es nicht zum Vater möchte, hätte man keine Chance. Habe noch sechs Jahre lang relativ regelmäßig ihn zuhause unter der Tür besucht. nach wenigen Minuten musste ich wieder gehen, weil er nicht mit mir sprach. Als er 12 war klagte ich. Nun war er tatsächlich befugt zu sagen: ich mag nicht. Das Jugendamt hatte mich mit falschen Behauptungen ausgetrickst. Nun aber zu den Berichten mit Richter Dr. Bühler. Sind ihre Äußerungen gegenüber Dr. Bühler und dem Direktor des Amtsgerichts Ulm Herrn Lehleiter rechtssicher oder hat Herr Lehleiter gegen Sie ein Verfahren angestrengt? Warum frage ich dies? Herr Lehleiter hatte eine für mich befangene Richterin per Beschluss als nicht befangen erklärt.

  3. Winfried Sobottka 1 Februar, 2021 at 21:33 Reply

    Das System ist gut, nur die zahllosen schweren Fehler, die das System hat, sind leider nicht gut. Aber es sind natürlich immer nur Einzelfälle: Einzelfälle, dass in Kindschaftssachen faslch entschieden wird, dass anstelle des Kindeswohls die Kindesqual tritt, Einzelfälle, dass Gesunde in die Psychiatrie gesperrt und von der außenwelt abgeschnitten werden, Einzelfälle, dass Menschen unschuldig verurteilt werden, Einzelfälle, dass in Kinder- und Altenheimen geschlagen und gefoltert wird, Einzelfälle, dass Polizisten grundlos zuschlagen – ja, das ist System ist wirklich Klasse, wir müssen alle froh sein. Wenn da nur die vielen, vielen “Einzelfälle” nicht wären.

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