Im Fall Sandro G. bestrafte Familienrichter Dr. Markus Bühler am Amtsgericht Ulm die Kinder und den Vater, weil sie darüber redeten, dass die Kinder bei beiden getrennten Eltern leben wollen (das sogenannte Wechselmodell).
Wie lautete die Strafe dafür im Beschluss vom Oktober 2018? Alle 4 Kinder durften ihren Vater nur noch 3 Stunden pro Woche unter Bewachung von 2 Personen sehen. Im Mai 2019 floh das älteste Kind zum Vater, weil es Angst hatte, seinen Vater aufgrund der Gerichtsbeschlüsse nie mehr wieder zu sehen. Danach ließ der Ulmer Familienrichter zwar das geflohene Kind beim Vater leben. Die anderen 3 dürfen jedoch fortan ihren Vater gegen deren Willen noch weniger sehen: nur noch 2 Stunden alle 2 Wochen, wieder unter Bewachung.
Wie lauten also die Grundsätze des Amtsrichter?
- Wer als Kind mit dem verständigen Elternteil darüber redet, dass es gerne mit beiden getrennt lebenden Eltern gleich viel Zeit verbringen möchte, verliert beim Familienrichter Dr. Markus Bühler diesen Elternteil fast vollständig.
- Wer als Elternteil mit seinen Kindern über deren Wunsch redet, bei beiden getrennt lebenden Eltern leben zu dürfen, der wird vom Familienrichter Dr. Markus Bühler mit extremem Kontaktverlust zu seinen Kindern bestraft.
Es liegt auf der Hand, dass sich dieser Familienrichter weit außerhalb der Werte unserer Gesellschaft bewegt und mit seinen Beschlüssen Kinder schädigt. Er verrät ihr Grundrecht, nach einer Trennung bei beiden Eltern leben zu dürfen, indem er sie und den Elternteil dafür sanktioniert, gemeinsam mit einem Elternteil dafür vor Gericht einzutreten. Eines der Kinder trieb er damit in Suizidgedanken.
Das Bundesverfassungsgericht will, dass Kinder nach dem Menschenbilde des Grundgesetz erzogen werden. Hierzu gehört zweifellos die Erziehung von Kindern in Gleichberechtigung. Im Widerspruch dazu, bestraft Familienrichter Dr. Markus Bühler Kinder und einen Elternteil, die sich dem Menschenbild des Grundgesetz verpflichtet fühlen.
In der Begründung seiner Beschlüsse geht der Richter von der falschen Grundannahme aus, die betroffenen Kinder wollen nicht bei beiden Eltern leben. Darauf aufbauend unterstellt der Richter: Behauptet ein Elternteil, die Kinder würden bei beiden Eltern leben wollen, dann hat dieses Elternteil die Kinder negativ beeinflusst. Dabei ist es laut Grundgesetz die Pflicht eines jeden Elternteils, den Kindern nach der Trennung beide Eltern zu erhalten.
Den Verrat am Grundgesetz des Familienrichter Dr. Markus Bühler, zahlen die 4 betroffenen Kinder nach wie vor teuer. Drei von ihnen leben nur bei der Mutter und faktisch seit Mai 2019 überhaupt nicht mehr beim Vater. Die zum Vater geflohene Tochter sieht seit Mai 2019 ihre Geschwister fast nicht mehr.
In Ermangelung öffentlich verwendbarer Fotos von Richtern verwenden wir Tierfotos. Ähnlichkeiten zwischen Tier und Richter sind rein zufällig. Liegen Fotos von Richtern vor, so ist deren Verwendung nicht als Beleidigung der diesen ähnlichen Tieren beabsichtigt.