Angesichts der psychischen Folter, die Familienrichter Dr. Markus Bühler seit Jahren gegen vier Kinder ausübt, stellt sich die Frage, ob und in welcher Form er einer psychischen Erkrankung unterliegt.
Aus der Stellungnahme eines promovierten Psychotherapeuten und den gerichtlichen Beschlüssen des Dr. Bühler lassen sich folgende Einschätzungen gewinnen.
Der promovierte Psychotherapeut äußert sich über die Beschlüsse des Familienrichter und Mediator Dr. Markus Bühler folgendermaßen:
“Ich kann nur hoffen, dass das Gericht eine Lösung findet, die die Eltern veranlasst, sich kindeswohlmäßig zu verhalten, ohne in gute Mama und böser Papa zu spalten. Weder [der Vater], noch die Mutter [der] Kinder sind Monster, sondern normale Eltern mit Fehler und Schwächen.”
Mit den Worten “spalten” sowie “gut” und “böse” deutet der Psychotherapeut an, dass Richter Dr. Markus Bühler einem Schwarz-Weiß-Denken verfallen ist, das ihn zwingt, die Eltern in Gut und Böse zu unterteilen. Solche sogenannten “dichotome Denkmuster” sind charakteristisch für Betroffene einer Borderline Persönlichkeitsstörung (BPS).
Möglicherweise sah sich Richter Dr. Markus Bühler in seiner Kindheit im Angesicht elterlicher Gewalt gegen ihn gezwungen, seine Mutter zu idealisieren und den Vater herabzuwerten. Damit geht auch eine primärprozesshafte, also primitive Denkweise einher. Dieser vermutlich während seiner magischen Kindeheitsphase (nicht umsonst verwendet der Psychotherapeut das Wort “Monster”) aufgetretene spaltende und primitive Denkvorgang beeinflusst vermutlich noch heute die Beschlüsse des erwachsenen Familienrichter Dr. Markus Bühler.
Nach dem psychologischen Grundprinzip des Wiederholungszwangs wird Dr. Bühler seine eigene mutmaßliche psychische Störung vermutlich so lange auf andere übertragen, bis er sich darüber bewusst ist und etwas dagegen tut. Für Richter mit BPS ist das Familiengericht aufgrund der nicht-öffentlichen Verhandlungen wie eine Wiederholung der Kindheit, in der das Leiden des Richter als Kind ebenfalls außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung geschah. Dies würde erklären, warum Dr. Bühler als Richter willkürlich und verfassungswidrig den vier Kindern ihren Vater nimmt: Der Richter fügt den Kindern in seinen vier Wänden des Familiengerichts den Schmerz zu, den er als Kind erlebt hat.
Das Unterbewusste von Familienrichter Dr. Markus Bühler arbeitet nämlich wahrscheinlich darauf hin, dass ihm jemand, der seinen Schmerz spürt, weil er ihm diesen Schmerz als Richter zugefügt hat, den Spiegel vorhält und ihm zeigt, worin die schmerzvolle Kindheitsprägung des Dr. Bühler besteht.
Eine Borderline Persönlichkeitsstörung zeigt sich nicht nur an Menschen, die sich ritzen. Es gibt auch die sogenannten “hochfunktionalen” BPS-Betroffenen, die sich beruflich und sozial extrem gut integrieren, jedoch im privaten, vor allem im familiären Bereich früher oder später Probleme bekommen.
Vermutlich hat Dr. Markus Bühler keine umfassend und ausgeprägte Borderline-Persönlichkeitsstörung, sondern eher Anteile in seiner Persönlichkeit, die in BPS-Denkweisen verhaftet sind. Sollte dies so sein, dann würde es seiner Heilung zugute kommen, wenn er die Spaltung getrennt lebender Eltern in gute Mutter und bösen Vater zukünftig in seinen Gerichtsbeschlüssen unterließe. Die Gleichberechtigung getrennt lebender Eltern und die Erziehung ihrer Kinder in Gleichberechtigung trägt nämlich wesentlich dazu bei, dass spaltende Coping-Mechanismen, wie sie Richter Dr. Markus Bühler vermutlich in seiner Kindheit anwenden musste, verhindert oder zumindest nicht noch begünstigt oder verstärkt werden durch Familienrichter.
In Ermangelung öffentlich verwendbarer Fotos von Richtern verwenden wir Tierfotos. Ähnlichkeiten zwischen Tier und Richter sind rein zufällig. Liegen Fotos von Richtern vor, so ist deren Verwendung nicht als Beleidigung der diesen ähnlichen Tieren beabsichtigt.