Am Mittwoch, 17.02.2021 ist es so weit. Dann findet um 13:30 Uhr die Verhandlung vor dem Amtsgericht Ehingen gegen den Chefredakteur von Freifam statt. Es geht um das Thema Wechselmodell und angebliche Richterbeleidigung.
Die Anklage lautet im Wesentlichen, dass er angeblich den in seinem Fall zuständigen Familienrichter in einem YouTube-Video öffentlich beleidigt hätte. In dem Video stellt der Chefredakteur die Frage, ob dieser Richter aufgrund seiner Kindheitsprägung den Kindern und ihm als Vater willkürlich das Wechselmodell verweigerte. Das Video und die Vertextung findet man hier: https://freifam.de/2020/02/06/die-psychische-stoerung-des-familienrichter-dr-markus-buehler-in-ulm/
Die Verteidigerin und der Chefredakteur werden in der Verhandlung darlegen, dass seine Kinder und er von diesem Familienrichter entwürdigt wurden, weil man sie dafür bestrafte, dass der Chefredakteur seine Kinder über ihr Recht aufklärte, nach der Trennung von beiden Eltern betreut zu werden (sogenanntes Wechselmodell). Die Sanktion lautet bis heute begleiteter Umgang, d.h. unser Chefredakteur darf sie nur alle 2 Wochen für 2 Stunden unter Bewachung von 2 Frauen sehen.
Laut zuständigen Strafrichter haben sich bislang 3 Pressevertreter angemeldet, um über die Strafverhandlung zu berichten. Die Pressekollegen und -kolleginnen können sich über info@freifam.de gerne an unseren Chefredakteur wenden.
Unsere bisherige Berichterstattung zum Strafverfahren mit Hintergründen:
- Staatsanwaltschaft Ulm erhebt Anklage gegen Freifam-Chefredakteur
- Sinnlose Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Ulm gegen Freifam-Chefredakteur
- Unfaire Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Ulm gegen Freifam-Chefredakteur
- Ehinger Polizistin Viola Betz verfälschte Video-Inhalt zum Nachteil von Freifam-Chefredakteur
- Wird Strafrichter Wolfgang Lampa die psychische Kindesmisshandlung in Munderkingen anzeigen?
Wer will, kann über den diesbezüglichen Facebook-Event auf dem Laufenden bleiben unter https://fb.me/e/2ZguY9tas.
schade, dass die Justiz nicht in der Lage ist, eine öffentliche Verhandlung auch tatsächlich der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen: Einlass wegen Überfüllung nicht mehr möglich!