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Sind Kinderrechte und das Wechselmodell eine Gefahr für Kinder laut Amtsgericht Ulm?

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UPDATE 01.11.2018: Unser Fall liegt jetzt dem Ausschuss der Rechte des Kindes der Vereinten Nationen vor.

Anscheinend weil ich unsere Kinder über das paritätische Wechselmodell aufgeklärt habe, sowie ihrem damit verbundenen Kinderrecht auf Erziehung durch beide Eltern nach der Trennung, haben wir einen begleiteten Umgang aufgebrummt bekommen. Begleiteter Umgang heißt, dass zwei Frauen unsere Kinder und mich beobachten während wir zusammen sind.

Das Amtsgericht Ulm ordnete am 11.10.2018 einen begleiteten Umgang gegen unsere Kinder und mich an. Das Gericht wirft mir etwas vor, was offenkundig nicht zu beanstanden ist und zusätzlich paradox ist: Angeblich gefährde ich laut Gericht unsere Kinder, weil ich sie über ihr Recht aufkläre, von beiden Eltern nach deren Trennung erzogen und umsorgt zu werden. Im Wortlaut des Beschluss des Amtsgericht wurde dies wie folgt formuliert:

„Das Gericht sieht derzeit einen unbegleiteten Umgang aufgrund der Mitteilung des Kindsvaters, dass er bei Durchführung eines unbegleiteten Umgangs mit seinen Kindern das Wechselmodell mit diesen weiterhin besprechen wird und für das Wechselmodell aktiv eintreten wird – auch durch seine Internetpräsenz – einen unbegleiteten Umgang aufgrund der seelischen Belastungen der Kinder als nicht kindeswohlverträglich an […]”

Vom Amtsgericht Ulm wird angenommen, ich hätte unsere Kinder gegen ihre Mutter beeinflusst, indem ich mit ihnen über das Wechselmodell redete. Das Wechselmodell ist die gleichberechtigte Elternschaft, auch paritätische Doppelresidenz genannt und Teil der Resolution 2079 des Europarats, in der dieses Betreuungsmodell allen EU-Staaten empfohlen wird.

Was also könnte man mir vorwerfen? Das Amtsgericht begründet seine Entscheidung, mich beim Zusammensein mit unseren Kindern überwachen lassen zu müssen, so:

„Es soll dadurch ein belastungsfreier Umgang der Kinder mit dem Antragsteller als Umgangsberechtigten gesichert werden und eine Beeinflussung der Kinder gegen den betreuenden Elternteil vermieden und eine Gefährdung der körperlichen und seelischen Entwicklung der Kinder ausgeschlossen werden (vgl. BVerfG, FamRZ 2010, 1622). Die Kinder werden schließlich durch die ständige Konfrontation mit dem elterlichen Konfliktthema Wechselmodell erheblich belastet.”

Wieso soll mein erzieherische Handeln einen psychologischen Konflikt unserer Kinder hervorrufen? Ein erzieherisches Gespräch mit unseren Kindern über das Wechselmodell beeinträchtigt diese nach meiner Einschätzung nicht. Im Beschluss behauptet das Amtsgericht, meine Aufklärung der Kinder über das Wechselmodell schade ihnen.

Das wird vom Gericht offenkundig jedoch nicht bewiesen und das kann es auch nicht: Kinder nach der Trennung der Eltern im Rahmen von Gesprächen über Betreuungsmodelle über ihre Rechte aufzuklären, dürfte in Deutschland weder verfassungsfeindlich, noch strafbar, noch eine Kindeswohlgefährdung sein – insbesondere nicht, da das fragliche Betreuungsmodell, nämlich das Wechselmodell, seit 2015 vom Europarat allen Mitgliedstaaten der EU empfohlen wird.

Nachdem mein Zusammenleben mit unseren Kindern während der Ehe und nach der Trennung konstant sehr stabil, intensiv und gut war, wurde vom Amtsgericht ein begleiteter Umgang angeordnet. Dauer: 22,5 min je Kind und Woche, und zwar unter Bewachung von zwei Frauen vom Kinderschutzbund.

Der begleitete Umgang ist nach meiner Einschätzung unnötig, denn ich begleite unsere Kinder mit Gesprächen über das Wechselmodell lediglich ins Leben – im Sinne des Grundgesetz und rechtskonform. Es sind keine  Sachverhalte vorhanden, die einen begleiteten Umgang im Ansatz rechtfertigen würden. Mir ist nicht ersichtlich, was an gemeinsamen Gesprächen mit den Kindern über das Wechselmodell und in diesem Zusammenhang über ihre Interessen, Wünsche und Kinderrechte, schädlich sein könne? Was daran ergibt für das Gericht die angenommene Kindeswohlgefährdung, so dass man mich durch Umgangsbegleiter überwachen lassen müsste?

Ich begleite unsere Kinder lediglich ins Leben – warum bekommen wir deshalb einen begleiteten Umgang aufgebrummt?

Die Begründung des Beschlusses legt nahe, dass das Amtsgericht Ulm eine inszenierte Hochstrittigkeit der Eltern aufgrund der Uneinigkeit über das Wechselmodell konstruiert und dokumentiert, um so unseren Kindern und mir das Wechselmodell zu verwehren. Überdies erscheint es als angestrebtes Ergebnis, mein aufrechtes und faires Verhalten, nämlich den Kindern beide Eltern zu erhalten, zu pathologisieren bzw. als dysfunktional hinzustellen.

Auf diese Art will das Amtsgericht wahrscheinlich meine angebliche Uneinsichtigkeit dann folgerichtig durch eine „Verschärfung” der Umgangsbedingungen ahnden. Immerhin bezeichnete mich das Jugendamt in der mündlichen Verhandlung am 05.10.2018 als „besessen von der fixen Idee des Wechselmodells”.

Wer nach meiner Einschätzung unsere Kinder gefährdet, ist das Amtsgericht Ulm. Es zersetzt offenbar mutwillig die Bindung unserer Kinder zu mir, weil es gegen das Wechselmodell ist.

Das Amtsgericht verstößt voraussichtlich gegen das Grundgesetz, sowie Mensch- und Kinderrechte, und verhindert die Aufklärung unserer Kinder über ihre Rechte durch mich. Offenbar verwehrt es unseren Kindern nach der Scheidung ihrer Eltern die Chance auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, Bildung, Wahrung ihrer Rechte und die Erfahrung einer demokratischen Grundordnung per Wechselmodell.

Weiterhin sanktioniert das Amtsgericht in einer wahrscheinlich unzutreffenden Art und Weise meine freie Meinungsäußerung, indem es die von mir gegründete Website Freifam voraussichtlich ohne konkreten Verdacht als kindeswohlgefährdend einstuft. Auf unserer Website kläre ich in über 200 Online-Artikeln und 50 Videos die Öffentlichkeit über das Wechselmodell auf.

Ich sehe mich aufgrund des Beschluss des Amtsgericht Ulm gezwungen, mich selbst zu zensieren und meine Meinung weder öffentlich noch gegenüber unseren Kindern frei zu äußern, weil ich unsere Kinder und mich ansonsten der Gefahr aussetze, noch radikalere Einschränkungen im Umgang erdulden zu müssen, z.B. ein totales Kontaktverbot.

Bei mir entsteht durch den Beschluss des Amtsgericht Ulm der Eindruck, dass das Gericht gegen unsere Kinder und gleichzeitig parteiisch im Sinne ihrer Mutter Unrecht gesprochen hat. Das Amtsgericht Ulm hat sehr wahrscheinlich unseren Kindern sowie mir seine eigene politische Vorstellung vom Leben einer Familie nach der Trennung aufgezwungen, die anscheinend mit der der Mutter weitestgehend übereinstimmt.

In diesem Lichte erscheint mir der begleitete Umgang wie eine gerichtliche Bestrafung und wie eine Überwachungsmaßnahme für meine Meinung, die im Konflikt zu der des Amtsgericht Ulm steht, was nacheheliche Betreuungsmodelle angeht.

Außerdem liegt es nahe, den Beschluss des Amtsgericht Ulm als gerichtliche Zwangsmaßnahme zu verstehen, mit der mir das Zugeständnis abgerungen werden soll, mich mit weniger Betreuungszeit zufrieden zu geben, als im Wechselmodell. Noch schlimmer: Offenbar sollen sich auch unsere Kinder per gerichtlichem Druck mit weniger gemeinsamer Zeit mit ihrem Papa zufrieden geben, als sie sich wünschen und ihnen gesetzlich zusteht.

Weiterhin frage ich mich, ob das Amtsgericht Ulm den Konflikt zwischen den Eltern mit seinem Beschluss absichtlich schürt, um unter dem Vorwand einer zunehmenden, tatsächlich durch das Amtsgericht verursachten angeblichen Hochstrittigkeit das Wechselmodell sicher ausschließen zu können?

Noch schlimmer wiegt für mich, dass ein deutsches Staatsorgan einen Beschluss fasst, mit dem mir verboten wird, unsere Kinder über die demokratische Grundordnung aufzuklären (z.B. Gleichberechtigung, Elternrechte und -pflichten, Kinderrechte). Hierzu gehört insbesondere das Recht unserer Kinder, nach der Trennung bei beiden Eltern zu leben. Weiterhin drängt sich mir die Vermutung auf, dass das Amtsgericht das Kindeswohl als Vorwand missbrauchte, um mich zukünftig davon abzuhalten, mich öffentlich für das Wechselmodell einzusetzen.

Insgesamt empfinde ich daher den begleiteten Umgang als Demütigung unserer Kinder und mir. Darüber hinausgehend sehe ich im Beschluss eine Demütigung des Europarats, weil das Amtsgericht Ulm offenbar neben der freien Persönlichkeitsentwicklung unserer Kinder auch die freie gesellschaftliche Entwicklung hin zur gleichberechtigten Elternschaft im Sinne der Resolution 2079 unterdrücken will.

Das Amtsgericht Ulm hat mutmaßlich seine Unparteilichkeit und Neutralität nicht gewahrt und eine Reihe von Verstößen gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, den Vertrag über die Europäische Union, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die Europäische Menschenrechtskonvention, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen, sowie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte begangen.

Diese Verstöße gegen Grundrechte beging das Amtsgericht Ulm, indem es unseren Kindern und mir Zeit miteinander stiehlt und uns unter Bewachung stellt, weil wir uns in Bezug auf das Wechselmodell über eben diese Grundrechte unterhielten – so meine Interpretation der Gerichtsentscheidung. Selbstverständlich bin ich von diesen Grundrechten persönlich überzeugt und deshalb vertrat ich sie vor Gericht.

Würde solch ein gerichtlicher Beschluss wie in unserem Fall rechtswirksam bleiben, dann habe ich große Sorge um unsere demokratische Grundordnung: Heute lebende und zukünftige Generationen von Eltern müssten nach der Scheidung vor einem Familiengericht befürchten, dass sie schon alleine deshalb ihre Kinder verlieren könnten, weil sie mit ihnen über ihre Interessen, Wünsche und Rechte sprechen. Die freie gesellschaftliche Entwicklung hin zu zeitgemäßen Betreuungsmodellen nach der Trennung von Eltern würde offenkundig unterdrückt werden.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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