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Familienrichter Dr. Markus Bühler foltert vier Kinder psychisch

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Der Familienrichter und Mediator Dr. Markus Bühler begeht am Amtsgericht Ulm durch ungerechtfertigte Gerichtsbeschlüsse eine anhaltende psychische Folter an vier minderjährigen Kindern.

Die Antifolterkonvention (CAT) der Vereinten Nationen definiert in Artikel 1 Folter als die Zufügung großer körperlicher oder seelischer Schmerzen, die von einem Amtsträger selbst, auf dessen Veranlassung oder mit dessen ausdrücklichem oder stillschweigenden Einverständnis verursacht wurden. Die in Artikel 1 CAT genannten Zwecke der Leidenszufügung (z.B. Einschüchterung und Nötigung) haben nur beispielhaften Charakter.

Diese Definition von Folter trifft auf die Beschlüsse des Familienrichter Dr. Markus Bühler zu:

  1. Wie groß seelische Schmerzen sind, hängt vom inneren Empfinden ab. Unstrittig ist, dass für Kinder der Verlust eines Elternteils und der Geschwister als der schlimmste seelisch belastende Verlust gilt. Der Richter Dr. Bühler hat willkürlich die Kinder vom Vater getrennt (unter dem verfassungswidrigen Vorwand, der Vater würde seine Kinder schädigen, wenn er mit ihnen über das Wechselmodell, also die Erziehung in Gleichberechtigung durch getrennt lebende Eltern redet) und willkürlich die Geschwister voneinander getrennt (einzig und alleine auf der inhaltsleeren Begründung, es sei im Sinne des Kindeswohls).
  2. Herr Dr. Bühler hat seine Beschlüsse als Einzelrichter, also als Amtsträger, selbst erlassen.
  3. Der Zweck der psychischen Folter: die vier betroffenen Kinder sollen durch Staatsgewalt eingeschüchtert werden, damit ihr Wille gebrochen wird, bei beiden getrennten Eltern leben zu wollen.

Vermutlich liegt dem kinderschädigenden Verhalten des Familienrichter Dr. Markus Bühler eine psychische Störung zugrunde, die ihn zu seinen sadistischen Entscheidungen veranlasste, die schon ein Kind in Suizidgedanken trieben. Hieraus erklärt sich auch, warum Richter Dr. Bühler andere Täter psychischer Folter schützt, die genauso wie er die Kinder einschüchtern und nötigen.

Die psychische Folter übt Richter Dr. Markus Bühler am Amtsgericht Ulm seit Mai 2017 in folgenden Verfahren aus: 1 F 319/17, 1 F 320/17, 1 F 564/18, 1 F 1274/18, 1 F 1301/18, sowie im aktuell gültigen Umgangsbeschluss vom 07.08.2019 im Verfahren 1 F 894/19, in welchem er die Geschwistertrennung anordnete.

 

In Ermangelung öffentlich verwendbarer Fotos von Richtern verwenden wir Tierfotos. Ähnlichkeiten zwischen Tier und Richter sind rein zufällig. Liegen Fotos von Richtern vor, so ist deren Verwendung nicht als Beleidigung der diesen ähnlichen Tieren beabsichtigt.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

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