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Hochstrittigkeit – Vorwand für Sadismus im Familiengericht gegen das Wechselmodell

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Hinterfragen wir das Konzept der Hochstrittigkeit im Familienrecht! Unser Artikel zeigt, wie es mit schwarzer Pädagogik das Wechselmodell als Standardlösung und als demokratische Erziehung nach Trennung verhindert.

Die Begründung des Bundesgerichtshofes (BGH) in seinem Beschluss vom 1. Februar 2017, das Wechselmodell als Standardlösung für getrennte Eltern abzulehnen, beruht auf dem Konzept der “Hochstrittigkeit”. Dieses Konzept bezeichnet das Spannungsfeld zwischen zerstrittenen Eltern nach einer Trennung und dient der Rationalisierung von autoritärem Sadismus im Familienrecht. Doch ist es wirklich gerechtfertigt, Kinder vor der Realität menschlicher Eltern “zu schützen” und ihnen dadurch das fundamentale Recht auf beide Eltern zu verwehren?

Hochstrittigkeit und autoritäre Erziehung

Die Vorstellung eines “Spannungsfelds” als Problem entspringt einer autoritären Erziehungsideologie. In einer demokratischen Erziehung sollen Kinder die Möglichkeit haben, die unterschiedlichen Perspektiven beider Elternteile kennenzulernen, auch wenn diese negativ sind. Bei einer Trennung werden zwangsläufig Schwächen und negative Seiten der Eltern sichtbar, die jedoch Teil der Realität sind.

Die Illusion der heilen Welt und der tyrannischen Harmonie

Der BGH setzt in seiner Entscheidung auf die Illusion einer heilen Welt, in der getrennte Eltern ihren Kindern ein idealisiertes Bild des anderen Elternteils präsentieren. Diese Vorstellung entspricht derjenigen von Eltern, die ohne wesentlichen Dissens in Personalunion die Herrscher über das Kind sind. Es handelt sich dabei um eine tyrannische Vorstellung von Harmonie, nach der alle Menschen grundsätzlich einer Meinung sein sollten. Diese Vorstellung mag in Diktaturen mit vergötterten Führern üblich sein, aber in einer Demokratie sollte im gemeinsamen Diskurs ein annähernd korrektes Bild der Realität entwickelt werden. Indem der BGH Kinder vor der Realität “schützt”, entzieht er ihnen nicht nur das Recht auf den Kontakt zu beiden Eltern, sondern verzerrt auch ihre Wahrnehmung von der Welt.

Loyalitätskonflikt und Wechselmodell

Ein Loyalitätskonflikt entsteht erst, wenn einem Kind der gleichberechtigte Zugang zu beiden Elternteilen verwehrt wird. Solange das Kind im 50/50-Wechselmodell bleibt, ist das “Spannungsfeld” kein Problem und hilft stattdessen, eine realistische Sicht auf die Eltern zu entwickeln. Die Entscheidung des BGH, einen dominierenden Elternteil auszuwählen, schafft hingegen einen Meinungsdiktator, der die Bildung eines ausgewogenen Bildes von beiden Elternteilen verhindern kann.

Die Rolle einiger vermeintlicher Wechselmodell-Befürworter

Selbst einige Personen, die vorgeben, für das Wechselmodell zu sein, durchschauen den autoritären Sadismus des BGH nicht. So zum Beispiel der ehemalige Bundesvorsitzende des VafK, Markus Witt, der die Website hochstrittigkeit.org betreibt. Auf dieser Seite gibt er Tipps, wie man mit der angeblichen Hochstrittigkeit umgehen soll. Damit widmet er einem Konzept Aufmerksamkeit, das in einer demokratischen Erziehung irrelevant ist. Dadurch verleiht Witt dem Konzept eine Daseinsberechtigung, die es nur in einer autoritären Pädagogik hat, die dem Wechselmodell fundamental entgegensteht. Anstatt das Wechselmodell bedingungslos zu unterstützen und die Hintergründe der “Hochstrittigkeit” zu hinterfragen, trägt Witt ungewollt zur Verfestigung des autoritären Denkens im Familienrecht und damit der Verhinderung einer demokratischen Erziehung im Wechselmodell bei.

Fazit: Demokratische Erziehung und das Recht auf beide Eltern im Fokus

Das Konzept der “Hochstrittigkeit” im Familienrecht dient der Rationalisierung von autoritärem Sadismus und steht dem Wechselmodell als Standardlösung nach einer Trennung entgegen. Anstatt Kinder vor der Realität ihrer Eltern zu “schützen” und einer tyrannischen Harmonie zu unterwerfen, sollte das Wechselmodell als Standardlösung nach einer Trennung angestrebt werden, um den Kindern eine realistische und demokratische Erziehung zu ermöglichen.

Die Rolle einiger vermeintlicher Wechselmodell-Befürworter, wie Markus Witt, zeigt die Notwendigkeit, die Hintergründe der “Hochstrittigkeit” kritisch zu hinterfragen und das Wechselmodell bedingungslos zu unterstützen. Nur durch das Durchschauen des autoritären Sadismus, der dem Konzept der Hochstrittigkeit zugrunde liegt, kann das Recht der Kinder auf beide Eltern und eine demokratische Erziehung gewährleistet werden. Es ist an der Zeit, die Illusion einer heilen Welt und tyrannischen Harmonie hinter uns zu lassen.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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5 comments

  1. Frani 19 Juni, 2023 at 10:27 Reply

    Wo darf ich unterschreiben?

    Ich wurde auch grad entsorgt und Residenzmodell gegen den Willen des Kindes rechtskräftig eingeführt. Erstinstanzlich, weil ich das Kind gegen den Willen der Mutter bei der Mutter habe anrufen lassen, weil die meinte, ein Kontaktverbot bestünde, was das erstinstanzliche Gericht dann einfach wider den Tatsachen für die Mutter so unterstellte, und weil mein Kind gemeint hat, dass ich mehr auf seinen Willen achte. Und ein weiterer willkürlicher Grund, der nichts mit dem Kind zu tun hatte. Kompletter Missbrauch der Bedürfnisse meines Kindes gegen das Kind selbst – durch das Gericht. Ich würde das entsprechend als Kindesmissbrauch bezeichnen.

    Zweitinstanzlich gemäss Verhandlung, weil ich eine engere emotionale Bindung zum Kind habe (“Fluch und Segen zugleich” musste ich mir anhören) und ich in der Verhandlung genau das gleiche gesagt hatte, wie mein Kind, das wieder mehr wie vorher (Wechselmodell) mit seinem gleichaltrigen Hausfreund spielen wolle. Weil ich das gleiche gesagt hatte, hat mich der OLG-Richter unterbrochen und gemeint, dass man daran, dass mein Kind das Gleiche wie ich bzgl Zeit mit seinem seit Kleinstkindzeiten, also vielen Jahren, besten Freund sagt, sieht, dass meine stärkere emotionale Bindung zum Kind dazu führt, dass ich den Willen meines Kindes manipuliere/induziere. Als ob ein Kind mit Freunden spielen will, weil die Eltern das sagen. Solche und ähnliche Gründe. Obwohl im Gutachten klar hervorkam, dass die Vorteile des (vom Kind gewünschten) Wechselmodells für das Kind in jedem Fall die Nachteile für jeden noch so schlimmsten Fall überwiegen und auch festgestellt war, dass der Wunsch nach Wechselmodell völlig unbeeinflusst und selbstbestimmter Wille sei.

    Der andere Elternteil ist hochbindungsintolerant, und gemäss Gutachten: pathologisiert mich, akzeptiert mich auch als Elternteil in keinster Form, verweigert Kommunikation, ist kompromissunfähig – in kurzen Worten: mindestens etwas erziehungsunfähiger als ich.

    Ich wills mal so ausdrücken: ohne gewisse Persönlichkeitsmerkmale der OLG Richter ist solche Rechtsprechung nicht möglich.

  2. stayfater 27 Juni, 2023 at 10:47 Reply

    Das Kind kann sich seine eigene Meinung bilden, indem es beide Eltern beobachtet.

    Man sollte aber nicht in Gegenwart des Kindes den anderen Elternteil schlecht machen, weil das Kind ja auch bei diesem lebt bzw Umgang hat. Ein Vergleich: jemand sagt dir jeden Tag dein Arbeitgeber ist Scheisse aus dem und dem Grund, wie gerne geht man dann auf Dauer noch zur Arbeit?

    Ich finde als Elternteil hat man eine Verantwortung gegenüber dem Kind, den anderen Elternteil in Gegenwart des Kindes zu respektieren und akzeptieren – egal wie verletzt man selbst ist.

    • Sandro Groganz 27 Juni, 2023 at 11:22 Reply

      Eltern sind dazu da, dem Kind den jeweils anderen Elternteil zu erklären. Dazu gehört auch, ein Verhalten des anderen Elternteils zu kritisieren. Menschen generell schlecht zu machen, ist generell nicht gut, aber konkrete Verhaltensweisen darf und soll man analysieren. Das hilft Kindern beim Reflektieren, Abgrenzen und Aufbau der eigenen Persönlichkeit.

      • Winfried Sobottka 11 Juli, 2023 at 18:14 Reply

        Absolut wahr, zu wem sollen Kinder denn sonst mit ihren Nöten und Wünschen hingehen, wenn nicht zu ihren Eltern? Wer sonst sollte in erster Linie dafür zuständig sein, Kindern alles Wichtige zu erklären, wenn nicht die Eltern? Diese Dinge gehören doch zu den elementaren Voraussetzungen dafür, dass sich Vertrauen bilden kann und dass ein Kind weiß, da ist jemand, der immer für mich da ist, egal, welches Problem ich habe.

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