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Direktor Josef Lehleiter des Amtsgericht Ulm unterstützt Kollege bei psychischer Folter gegen Kinder

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Der Familienrichter Dr. Markus Bühler begeht seit Jahren durch seine ungerechtfertigten Entscheidungen psychische Folter an vier Kindern. Unter anderem trieb er damit ein neunjähriges Kind in Suizidgedanken. Deshalb wurde gegen Dr. Bühler am 12.01.2020 ein Verfahren aufgrund einer durch ihn erfolgten Kindeswohlgefährdung angestrengt.

Der Direktor des Amtsgericht Ulm, Josef Lehleiter, mischte sich am 15.01.2020 unzulässig in diese Gerichtssache ein und behauptet nach wie vor, dass solch ein Verfahren nicht existiere. Für diese Behauptung gibt es keine gesetzliche Grundlage, denn auch für Richter gilt: vor dem Gesetz sind alle gleich. So steht es im Grundgesetz. Außerdem steht dort, dass sich niemand über den zuständigen Richter hinwegsetzen darf (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG).

Unzweifelhaft ist der Direktor nicht der zuständige Richter – wie er selbst in seinem Schreiben vom 15.01.2020 feststellt. Er hätte sich also nicht einmischen dürfen. Stattdessen fabuliert der Direktor Josef Lehleiter ohne Bezug auf ein Gesetz in einer dienstlichen Stellungnahme vom 09.03.2020 von einer “aktenordnungsmäßigen” Einordnung des Antrags vom 12.01.2020, die ihn zur Einmischung veranlasste.

Darin zeigt sich, dass sich der Direktor des Amtsgericht Ulm selbstherrlich als Leiter der Justizverwaltung über das Gesetz hinwegsetzte, um die Ermittlung der psychischen Folter seines Kollegen Dr. Markus Bühler an vier Kindern zu verhindern. Ist das das übliche freundschaftliche Entgegenkommen unter Kollegen am Amtsgericht Ulm? Wenn sich zwei Richter zusammentun, um außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ein zulässiges Verfahren zu verhindern, dann nennt man dies ein Ausnahmegericht – was natürlich verboten ist (Art. 101 Abs. 1 Satz 1 GG).

Derzeit ist der stellvertretende Direktor am Amtsgericht Ulm, Hans Lohrmann, berufen, die kinderschädigende Einmischung des Direktor Josef Lehleiter zu bewerten und darüber zu entscheiden. Ob Richter Lohrmann den Mut aufbringen wird, Kinder zu schützen, indem er sich gegen seinen Vorgesetzten Lehleiter und seinen Kollegen Dr. Bühler wendet, ist fraglich. Wie auch das diesbezügliche Versagen des Präsident des Landgericht Ulm, Lutz-Rüdiger von Au zeigt, scheint in Ulm der Richterschutz über dem Kinderschutz zu stehen.

Das Resultat: Seit 10 Wochen verweigert nun das Amtsgericht Ulm die Einleitung eines Verfahrens, mit dem die seit Mai 2017 anhaltende psychische Folter des Richter Dr. Markus Bühler gegen vier Kinder beendet werden könnte. Der Richter Dr. Bühler verrät dabei Kinder sowie das Grundgesetz und das Amtsgericht Ulm muss sich aufgrund des Verhaltens seines Direktors fragen, ob es selbst überhaupt noch auf dem Boden des Grundgesetz steht.

 

In Ermangelung öffentlich verwendbarer Fotos von Richtern verwenden wir Tierfotos. Ähnlichkeiten zwischen Tier und Richter sind rein zufällig. Liegen Fotos von Richtern vor, so ist deren Verwendung nicht als Beleidigung der diesen ähnlichen Tieren beabsichtigt.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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