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Systematische seelische Folter durch Jugendämter und Familiengerichte?

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Wenn Jugendämter und Familiengerichte untätig zuschauen, wie ein Elternteil verhindert, dass die gemeinsamen Kinder auch den anderen Elternteil sehen, dann ist dies staatliche geduldete seelische Folter an Kind und Elternteil, oder?

Wenn das Jugendamt sogar zu einem letztlich unbegründetem Elternteil- und Kindesentzug rät, dann kann es sich nur um staatlich legitimierte seelische Folter handeln, oder?

Ich kenne mittlerweile viele Väter, Mütter und auch Kinder, die das Vorgehen von Jugendämtern und Familiengerichten als seelische Folter empfinden. Wird im Namen des Kindeswohl von deutschen Behörden psychische Gewalt an Kindern und Eltern verübt?

Eventuell handelt es sich sogar um systematische seelischer Folter, denn das Vorgehen vieler Jugendämter und Familiengerichte ähnelt sich über ganz Deutschland hinweg. Gibt es interne Schulungsunterlagen, die Mitarbeiter dahingehend anleiten? Gibt es entsprechende Zusammenarbeits-Richtlinien zwischen den Behörden? Werden Mitarbeiter von ihren Vorgesetzten per Vermerk zur seelischen Folter gegen Eltern und Schutzbefohlene angehalten, die dem Kindeswohl entgegen stehen?

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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4 comments

  1. Nina 12 Juli, 2018 at 07:42 Reply

    Auf meiner FB Seite Nina Müller Homburg kann ein jeder nachlesen dass es zusammen Arbeit sehr wohl gibt.
    Dass dann alles unternommen wird damit eine zu viel wissende entsorgt wird unter sehr dubiosen Handlungen unter den Helfershelfer aus den eigenen Reihen.
    Ein Mitarbeiter der aus dem Nähkästchen plauderte wurde Zwangsversetz.
    Ich wurde für mein Wissen Entmuttert und meines Sorgerechtes entledigt und damit Ruhe herrscht das Kind um das es geht ins Ausland zu einem bereits in der Ehemaligen Ehe und in unsere Beziehung Gewaltausübenden zugesprochen.

  2. Progressive Meyer 12 Juli, 2018 at 12:27 Reply

    richitg normalerweise wäre es in verpflichtung des Staatlichen wächteramts umgangsverweigerungen zu unterbinden.

    In Umgangssachen geht es um die Perspektive des Staates und seines Wächteramtes nach Art 6 II GG. Es geht um die Pflicht des Staates, das Kind bei der Durchsetzung seines ureigenen Rechts auf Umgang mit dem familienfernen Elternteil zu stärken, weil ein regelmäßiger Umgang nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers dem Wohl eines Kindes dient und nach Prüfung des Gerichts auch im jeweiligen konkreten Fall dem Kindeswohl nicht schadet. Wenn der erziehende Elternteil sich dieser Wertung des Gesetzgebers in ihrer Ausprägung durch die konkrete gerichtliche Entscheidung widersetzt und seine Durchsetzung im Wege der Selbstjustiz – mit welchen Mitteln auch immer, mittelbar oder subtil – torpediert, so verkürzt er damit grundrechtlich geschützte Rechte des Kindes und schadet dessen Wohl. Es gehört zu dem Kreis der Kernaufgaben des staatlichen Wächteramtes aus Art. 6 II GG, dieses titulierte Recht des Kindes auch gegen den Willen des Sorgeberechtigten wirksam werden zu lassen. Die Bestellung des Umgangspflegers gibt dem Gericht ein Instrument an die Hand, dem Kind bei der Durchsetzung dieses Rechtes mit der gebotenen Behutsamkeit zur Seite zu stehen.

    Quelle Google Books:
    Reform des familiengerichtlichen Verfahrens, Band 1 Seite 23
    https://books.google.de/books?id=EJ8oP_npl3sC&lpg=PA23&ots=eJ-fQ7kyVl&dq=Es%20geh%C3%B6rt%20zu%20dem%20Kreis%20der%20Kernaufgaben%20des%20staatlichen%20W%C3%A4chteramtes%20aus%20Art.%206%20II%20GG%2C%20dieses%20titulierte%20recht%20des%20kindes%20auch%20gegen%20den%20willen%20des%20sorgeberechtigten%20wirksam%20werden%20zu%20lassen&hl=de&pg=PA23#v=onepage&q=Es%20geh%C3%B6rt%20zu%20dem%20Kreis%20der%20Kernaufgaben%20des%20staatlichen%20W%C3%A4chteramtes%20aus%20Art.%206%20II%20GG,%20dieses%20titulierte%20recht%20des%20kindes%20auch%20gegen%20den%20willen%20des%20sorgeberechtigten%20wirksam%20werden%20zu%20lassen&f=false

    https://books.google.de/books?id=EJ8oP_npl3sC&lpg=PA23&ots=eJ-fQ7kyVl&dq=Es%20geh%C3%B6rt%20zu%20dem%20Kreis%20der%20Kernaufgaben%20des%20staatlichen%20W%C3%A4chteramtes%20aus%20Art.%206%20II%20GG%2C%20dieses%20titulierte%20recht%20des%20kindes%20auch%20gegen%20den%20willen%20des%20sorgeberechtigten%20wirksam%20werden%20zu%20lassen&hl=de&pg=PA23&output=embed

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