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Unwürdiges Ehrenmitglied der Stiftung Erinnerung Ulm: Landgerichtspräsident Lutz-Rüdiger von Au

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Die Stiftung Erinnerung Ulm hat sich zum Ziel gesetzt, Projekte und Einrichtungen zu fördern,

“die sich kritisch mit der Geschichte des Nationalsozialismus in der Region Ulm/Neu-Ulm befassen, um daraus Lehren für die Gegenwart und Zukunft zu ziehen und die Bedeutung von Demokratie, Toleranz und Menschenwürde zu vermitteln.”

So steht es auf der Stiftungs-Website, wo auch steht, dass der Präsident des Landgericht Ulm, Herr Lutz-Rüdiger von Au, ein Ehrenmitglied der Stiftung ist. Dies ist verwunderlich, da Landgerichtspräsident von Au wie berichtet Kinder entwürdigt. Hat die Stiftung Erinnerung Ulm folglich ein würdeloses Ehrenmitglied in ihren Reihen?

Bevor diese Frage beantwortet wird, mehr zum Hintergrund des Vorgangs:

Herr von Au erfuhr im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde vom 02.02.2020, dass der Amtsrichter Dr. Markus Bühler Kinder entwürdigt, indem er ihnen den Kontakt zum Vater in der Gestalt einschränkt, dass die Kinder ihren Vater nur noch wenige Stunden pro Monat unter Bewachung sehen durfte.

Was hatte der Vater laut Gericht falsch gemacht?

Dem Vater wird vorgeworfen, dass er mit seinen Kindern über deren Recht auf beide Eltern gesprochen hat, das sogenannte Wechselmodell. Laut Amtsrichter Dr. Bühler schädigt der Vater damit seine Kinder.

Was ist am Wechselmodell für Kinder gefährlich?

Am Wechselmodell ist für Kinder nichts gefährlich, denn das Wechselmodell befindet sich im Einklang mit dem Grundgesetz, sowie den Menschen-, Kinder- und Grundrechten. Es ist schlicht das Recht der Kinder, dass sie auch nach Trennung der Eltern von beiden Eltern gleichberechtigt erzogen werden sollen.

Die Entscheidungen des Amtsrichter Dr. Bühler stellen folglich eine Pervertierung der Rechte von Kindern dar. Der Vater hat seine Kinder lediglich über ihre Rechte im Rahmen einer demokratischen Erziehung aufgeklärt und der Richter hätte die Kinder im Sinne dieser Rechte schützen und ihnen nach der Scheidung beide Eltern erhalten müssen. Stattdessen hat der Richter den gesetzlich garantierten Schutz unzulässig in eine Schädigung umgedeutet und den Kindern den freien Zugang zum Vater fast komplett genommen.

Auf diese Weise hat der Amtsrichter Dr. Bühler nicht nur den Vater, sondern auch dessen vier leiblichen Kinder entwürdigt sowie deren Grundrechte pervertiert und ausgehebelt.

Das älteste Kind floh im Mai 2019 deshalb aus der unwürdigen Situation bei seiner Mutter in Munderkingen zum Vater in Ehingen, wo es seitdem lebt. Das Kind hatte die berechtigte Angst, seinen Vater aufgrund der Gerichtsbeschlüsse nie wieder zu sehen – ein Schicksal, das seit der Flucht des Kindes bis heute seine drei Geschwister trifft.

Das geflohene Kind wollte ausserdem dem Richter im Juli 2019 die vom Kind heimlich aufgenommene psychische Gewalt im Umfeld der Mutter vorspielen, doch der Richter verweigerte überraschend die Beweisaufnahme und ermittelt die Gewalt der Mutter bis heute nicht.

Die Audioaufnahme hörte jedoch ein promovierter Psychotherapeut an und diagnostizierte psychische Folter und narzisstischen Missbrauch der Kinder durch die Mutter. Diese schriftliche psychologische Einschätzung vom 27.09.2019 liegt dem Ehrenmitglied der Stiftung Erinnerung Ulm, Lutz-Rüdiger von Au, seit 02.02.2020 vor.

Insgesamt verhält sich das Ehrenmitglied Lutz-Rüdiger von Au trotz besseren Wissens seit einem halben Jahr offensichtlich im Widerspruch zu den Zielen der Stiftung: Anstatt die vier Kinder vor der Entwürdigung durch den Amtsrichter Dr. Bühler zu schützen, zeigt der Landgerichtspräsident von Ulm den Vater wegen Rufschädigung an, weil der Vater den Amtsrichter Dr. Bühler für dessen kinderentwürdigende Rechtsprechung öffentlich kritisiert.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Amtsrichter Dr. Bühler kanzelt das Ehrenmitglied am 28.05.2020 mit wenigen Worten ab, diese sei

„pauschal, abstrus und abwegig”.

Damit scheint das Ehrenmitglied Herr von Au nichts aus der Geschichte des Nationalsozialismus gelernt zu haben. Anstatt sich dem Grundrecht von Kindern auf beide Eltern verpflichtet zu fühlen, ignoriert er mit obrigkeitsstaatlicher Arroganz die Entwürdigung der Kinder. Untätig schaut er zu, wie auf Basis der Pervertierung von Grundrechten Kinder am Amtsgericht Ulm ungerechtfertigt von einem Elternteil getrennt werden.

Ist also wie eingangs gefragt der Präsident des Landgericht Ulm, Herr Lutz-Rüdiger von Au, ein unwürdiges Ehrenmitglied der Stiftung Erinnerung Ulm? Hierauf kann angesichts seiner wohl unterlassenen Hilfe für vier schutzbedürftige Kinder, sowie seiner Verkennung von deren Grundrecht auf beide Eltern nur mit “Ja!” geantwortet werden.

Das Ehrenmitglied von Au scheint sich der Bedeutung einer demokratischen Erziehung in Menschenwürde durch gleichberechtigte Eltern nicht bewusst zu sein und schadet dadurch Kindern. Zudem zeigt er eine verstörende Auffassung von der Meinungsfreiheit, wenn er die berechtigte öffentliche Kritik an Amtsrichter Dr. Bühler als Rufschädigung begreift.

Derweil leiden die Kinder bis heute unter der Entwürdigung, die das Ehrenmitglied zulässt, weil sie vom Vater und die Geschwister untereinander bis heute annähernd getrennt werden.

Was würden die Geschwister Scholl zu einer derart zur Schau gestellten Willkür und Arroganz staatlicher Macht gegen minderjährige Kinder sagen und was gedenkt die Stiftung Erinnerung Ulm jetzt zu tun?

 

Bildnachweis (v.l.n.r.): http://stiftung-erinnerung-ulm.de/stiftungszweck.html, http://www.ulmer-denkanstoesse.de/ruediger-von-au/

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

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