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Präsident des Landgericht Ulm schadet Kindern und Ruf des Gerichts mit Strafantrag

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Der Präsident des Landgericht Ulm hat Strafantrag gegen unseren Chefredakteur Sandro Groganz gestellt, allem Anschein nach weil die öffentliche Kritik von Freifam an einem kinderschädigenden Familienrichter des Amtsgericht Ulm Rufschädigung sei.

Damit offenbart der Präsident Lutz-Rüdiger von Au seine verfassungswidrigen Erziehungsvorstellungen: Der Familienrichter Dr. Markus Bühler wird nämlich auf Freifam kritisiert, weil er die Aufklärung von vier Kindern über ihre Grundrechte durch deren Vater für eine Gefährdung der Kinder hält. Der betroffene Vater hatte seinen leiblichen vier Kindern nach der Trennung der Eltern gesagt, dass sie das Recht haben, bei beiden Eltern gleich oft zu leben, wenn sie sich das wünschen. Weil der Vater mit seinen Kindern über diese gleichberechtigte nacheheliche Betreuungsform (das sogenannte Wechselmodell) redete, durften ihn zuerst alle vier Kinder und bis heute noch drei seiner Kinder nur noch wenige Stunden pro Woche sehen und auch nur unter Bewachung.

Die offensichtlich verfassungswidrige Rechtsprechung des Richter Dr. Markus Bühler pervertiert das Grundgesetz sowie Kinderrechte zu einer Gefahr für Kinder und bestraft einen Vater für dessen verfassungskonforme Erziehung sowie Aufklärung über Kinderrechte.

Der Präsident des Landgerichts Ulm, Herr Lutz-Rüdiger von Au, scheint die kinderschädigende und verfassungswidrige Erziehungsvorstellung des Familienrichter Dr. Bühler zu teilen. Wieso sonst stellt er Strafantrag? Würde der Landgerichtspräsident die öffentliche Kritik auf dem Boden des Grundgesetz für berechtigt halten, dann hätte er keinen Strafantrag gestellt. Was aber soll nicht berechtigt sein an der Kritik wegen einer gleichberechtigungsfeindlichen und kinderentwürdigenden Rechtsprechung?

Da der Landgerichtspräsident von Au über den Strafantrag in seiner Rolle als Präsident informierte, dürfte er damit die offizielle Haltung des gesamten Landgericht Ulm widerspiegeln. Folglich haben Eltern im Einzugsbereich des Landgericht Ulm zu befürchten, dass sie nach der Trennung ihre Kinder verlieren, wenn sie diese verfassungskonform im Sinne der Gleichberechtigung erziehen wollen. Anstatt Kinder zu schützen, scheint der Landgerichtspräsident Richter zu schützen, die Kindern verfassungswidrig einen Elternteil nehmen, indem sie eine verfassungskonforme Erziehung als Kindeswohlgefährdung konstruieren. Es bestehen daher Zweifel, ob die Richter und Justizangestellten am Landgericht Ulm einer Meinung mit ihrem Präsidenten sind.

Der Wortlaut der Mitteilung des Landgerichtspräsidenten vom 28.05.2020 über den Strafantrag lautet:

“Ich habe Strafantrag gegen Sie wegen Ihres auf Rufschädigung abzielenden Verhaltens gegenüber Richter am Amtsgericht Dr. Bühler gestellt.”

Sollte die Staatsanwaltschaft Ulm einen Strafbefehl ausstellen, so wird diese Angelegenheit vor Gericht ausgetragen werden müssen. Öffentliche Kritik an Richtern, die wie Dr. Markus Bühler in ihrem Amt verfassungswidrige Erziehungsvorstellungen zum Maßstab ihrer Rechtsprechung machen, ist keine Rufschädigung, sondern der notwendige Schutz von Kindern durch die Öffentlichkeit vor staatlicher Kindeswohlgefährdung.

Der Präsident des Landgericht Ulm, Lutz-Rüdiger von Au, scheint dies nicht zu erkennen und schadet somit nicht nur dem Ruf des Landgerichts, sondern auch Kindern.

 

Bildnachweis: http://www.ulmer-denkanstoesse.de/ruediger-von-au/

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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1 comment

  1. Eva Martin 20 Juni, 2020 at 08:51 Reply

    Falls es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte, sag bitte Bescheid. Ich würde das Verfahren gerne mit einer Aktion zur ASPERGER-JUSTIZ begleiten. Die Ausstellung #DieseAufschriftistAusdruckzivilenWiderstands würde gut passen.
    Da ich aber ungefähr weiß, was du geschrieben hast, gehe ich davon aus, dass das Verfahren eingestellt wird. Allerdings womöglich leider – wie bei der ASPERGER-JUSTIZ nicht anders zu erwarten – nur wegen Geringfügigkeit.

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