Ein Familienrichter am Amtsgericht Ulm entwürdigt bis heute Kinder. Daher wurde gegen ihn eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Präsident des Landgericht Ulm, Lutz-Rüdiger von Au, eingereicht. Der Landgerichtspräsident antwortete darauf am 28.05.2020:
“Ich sehe keinen Anlass zu Maßnahmen der Dienstaufsicht. Dass Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind ist Ihnen hinlänglich bekannt.”
Indem der Landgerichtspräsident die Entwürdigung von Kindern mit der Unabhängigkeit des Richters rechtfertigt, gleichzeitig unbeachtet lässt, dass Richter laut Gesetz die Würde von Kindern zu schützen haben, präsentiert er sich selbst als Richter, der außerhalb der Werteordnung der BRD steht. Die richterliche Unabhängigkeit hat sich nämlich laut Bundesverfassungsgericht innerhalb unseres Wertesystems zu bewegen:
„Auch in diesem Zusammenhang enthält das objektive Willkürverbot für den Richter das Gebot sachgerechter Entscheidung im Rahmen der Gesetze unter dem Blickpunkt materieller, wertorientierter Gerechtigkeit.” (BVerfGE 42, 64, 78)
Demzufolge ist die richterliche Unabhängigkeit laut Bundesverfassungsgericht kein wertneutrales Prinzip, welches den Familienrichter in Ulm dazu berechtigt hätte, im Rahmen seiner Rechtsprechung das Wertesystem der BRD als Schädigung von Kindern zu pervertieren, sondern sie ist vielmehr zwingend an den Grundwerten der Verfassung orientiert und durch sie begrenzt.
Der Landgerichtspräsident Lutz-Rüdiger von Au wurde somit seiner Aufgabe nicht gerecht, unser Wertesystem zu schützen – im vorliegenden Fall speziell für Kinder. Vielmehr offenbarte er mit seiner Antwort auf die Dienstaufsichtsbeschwerde einmal mehr, dass er bereit ist, die Würde von Kindern zu opfern, um einen Kollegen zu schützen.
Dies ist überraschend, denn Lutz-Rüdiger von Au engagierte sich im Oktober 2019 für einen Informations- und Gedenkort für die Opfer von NS-Zwangssterilisationen und “Euthanasie”-Morden. Wie passt dieses Gedenken an die Entwürdigung von Menschen in der Vergangenheit mit der Gedankenlosigkeit des Landgerichtspräsident bezüglich der Entwürdigung von Kindern in der Gegenwart zusammen?
Es passt nicht zusammen: Einerseits verhält sich der Landgerichtspräsident systemkonform in der Verurteilung von Nazi-Verbrechen, andererseits zeigt er sich unfähig, die Werte der BRD zum Schutz von Kindern im Hier und Jetzt zu verteidigen.
Somit offenbart das Schreiben des Landgerichtspräsidenten vom 28.05.2020 dessen fehlende Integrität und Treue zum Grundgesetz, und zwar zum Nachteil von Kindern. Indem er die Unabhängigkeit des Richters bemüht, gleichzeitig jedoch nicht beachtet, dass Richter auch dem Grundgesetz unterworfen sind, rechtfertigt er die offensichtlich verfassungswidrige und kinderrechtefeindliche Rechtsprechung eines Kollegen und verrät die Grundwerte unserer Gesellschaft, weshalb Kinder weiter unter staatlicher psychischer Folter leiden müssen.
Wird sich der Nachfolger des Landgerichtspräsident Lutz-Rüdiger von Au für eine Erinnerungsstätte einsetzen, die an die gegenwärtige Entwürdigung von Kindern durch Richter in Ulm erinnert?
Bildnachweis: http://www.ulmer-denkanstoesse.de/ruediger-von-au/