Seit dem 11.10.2018 gilt ein Vater, der seine Kinder demokratisch erziehen will, vor dem Amtsgericht Ulm als eine Gefahr für seine Kinder – und zwar, weil er sie demokratisch erziehen will.
Was findet das Amtsgericht Ulm nach wie vor so verwerflich an der demokratischen Erziehung des Vaters? Es ist schwer zu glauben: Der Vater soll laut Gericht seine Kinder schädigen, weil er mit ihnen darüber redet, dass sie das Recht haben, von beiden getrennt lebenden Eltern gleichberechtigt erzogen zu werden. Das ist das sogenannte Wechselmodell.
Am Amtsgericht Ulm wird Gleichberechtigung als Gefahr für Kinder angesehen und nicht als schützenswerter Bestandteil einer demokratischen Erziehung.
In den zurückliegenden 2,5 Jahren verbot das Amtsgericht deshalb den uneingeschränkten Kontakt des Vaters zu seinen Kindern. Es ordnete an, dass er seine Kinder nur 2 Stunden alle 2 Wochen sehen darf und nur unter Beobachtung von zwei Frauen. Das älteste Kind floh vor einem Jahr von der Mutter zum Vater, weil es Angst hatte, seinen Vater nie wieder sehen zu können. Daraufhin entschied das Amtsgericht Ulm, dass das geflohene Kind seine Geschwister nur noch 3 Stunden pro Woche sehen darf – obwohl sich die vier Kinder zuvor täglich sahen.
Ein promovierter Psychotherapeut und Mediziner sprach im September 2019 mit dem geflohenen Kind und stellte fest:
„Da sie [Anm.: das geflohene Kind] das mütterliche Zuhause als beängstigend, gewalttätig (Schläge) und nötigend erlebt und das Leiden der jüngeren Schwester […] miterlebt, sehe ich keine Manipulation Ihrerseits [Anm.: d.h. des Vaters]. Aus meiner Sicht leisten Sie [Anm.: d.h. der Vater] [dem ältesten Kind] Hilfestellung, vermitteln ihr demokratische Werte und zeigen, wie man sich entsprechend wehren kann. Sie erlösen sie aus der Hilflosigkeit der Mutter und dem Gericht gegenüber, von denen sie sich nicht verstanden fühlt.”
Das Amtsgericht Ulm lag also mit allen seinen familiengerichtlichen Entscheidungen vollkommen falsch. Anstatt eine demokratische Erziehung zu schützen, behauptete das Amtsgericht irrwitzigerweise, damit würden Kinder geschädigt. Natürlich hat das Amtsgericht Ulm keine Beweise für seine Behauptung – wie auch?
Auf Basis einer durchschaubaren Lüge, ohne Beweise, gegen die Grundwerte unserer Gesellschaft, schränkt das Amtsgericht Ulm bis heute nach wie vor den Kontakt von 3 der 4 Kinder zum demokratisch erziehenden Vater und des zu diesem Vater geflohenen Kindes zu den Geschwistern massiv ein.
Als der Vater auf Basis der psychologischen Einschätzung im Januar 2020 begann, am Amtsgericht Ulm gegen den dort zuständigen Richter Dr. Markus Bühler wegen psychischer Kindesmisshandlung vorzugehen, sprang der Direktor des Amtsgericht Ulm, Josef Lehleiter, seinem Kollegen zur Seite und vereitelt seitdem, dass der gegen eine demokratische Erziehung gerichtete Missbrauch des Richteramts durch Dr. Bühler gerichtlich festgestellt wird. Das Amtsgericht Ulm verhindert insgesamt seit Januar mit Justizverweigerung die Bearbeitung mehrerer Anträge in dieser Sache.
Väter, die ihre Kinder demokratisch im Sinne der Gleichberechtigung erziehen wollen, verlieren ihre Kinder wegen ihrer demokratischen Erziehung am Amtsgericht Ulm. Aus der Perspektive der Kinder, die ihren geliebten Vater aufgrund gerichtlicher Willkür und Demokratiefeindlichkeit nur unter Bewachung sehen dürfen, stellt sich die Frage: Wie sollen diese Kinder jemals an demokratische Prinzipien wie die Gleichberechtigung glauben können? Vom fehlenden Vertrauen in den Rechtsstaat ganz zu schweigen.
Gute und gut nachvollziehbare Zusammenfassung, was genau problematisch ist im Familienrecht und welchen Herausforderungen man sich als Trennungsvater plötzlich ausgesetzt sieht.