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Polizeipräsidium Ulm lässt Kinder misshandeln um Wechselmodell zu verhindern

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Das Polizeipräsidium Ulm leugnet und unterstützt seit Jahren häusliche Gewalt einer Lehrerin gegen ihre Kinder. Ziel dieser Gewalt: Die Kinder sollen nicht bei beiden getrennten Eltern im sogenannten Wechselmodell leben.

Wie reagiert eine Gesellschaft, wenn diejenigen, die zum Schutz von Kindern berufen sind, stattdessen Kindesmisshandlung unterstützen oder leugnen? Diese Frage stellt sich im Kontext des Polizeipräsidiums Ulm. Die Ulmer Strafverfolgungsbehörde schaut seit Jahren weg, wenn Kinder von ihrer Mutter – einer Lehrerin am Johann-Vanotti-Gymnasium in Ehingen bei Ulm – sowohl seelisch als auch körperlich misshandelt werden. Ziel dieser Misshandlungen: Die Kinder sollen nach der Trennung der Eltern nicht im Wechselmodell bei beiden Eltern leben.

Es handelt sich dabei um dieselbe Lehrerin, deren häusliche Gewalt gegen ihre vier Kinder, mit der ihr Wille zum Wechselmodell gebrochen werden soll, von der Landesregierung Baden-Württemberg ignoriert und geduldet wird. Freifam hat darüber kürzlich in der Veröffentlichung “Regierung BaWü lässt Lehrerin den Willen ihrer Kinder zum Wechselmodell brechen” berichtet. In den nun folgenden Abschnitten wird aufgezeigt, dass das Polizeipräsidium Ulm, genau wie die Landesregierung, die Lehrerin seit Jahren die häusliche Gewalt gegen die minderjährigen Kinder begehen lässt. Somit agiert das Präsidium zum Schaden der Kinder als Handlanger der herrschenden Politik in Baden-Württemberg, um das Wechselmodell zu vereiteln.

2017: Munderkingens Polizist leugnet körperliche Gewalt gegen Kind

Im Jahr 2017, ein Jahr nach der Trennung der Eltern, kam es zu einem Vorfall, der zum ersten Prüfstein für das Verhalten des Polizeipräsidiums Ulm wurde. Das älteste der betroffenen Kinder aus Munderkingen bei Ulm wurde von seiner Großmutter ins Gesicht geschlagen. Der Grund? Das Kind hatte ein Foto seines Vaters betrachtet und geäußert, dass es mehr Zeit mit ihm verbringen möchte.

Der Vater, alarmiert und besorgt, erstattete Anzeige bei der Polizei. Er informierte den Polizisten Lorenz Ruf über den Vorfall und betonte die Verbindung zwischen dem gewalttätigen Verhalten und dem Wunsch des Kindes, mehr Zeit mit dem Vater zu verbringen. Einer vom Familiengericht bestellten Verfahrensbeiständin schilderte das geschlagene Kind selbst den Vorfall.

Anstatt den Vorfall objektiv zu untersuchen, handelte der Polizist Ruf voreingenommen. Er äußerte gegenüber einem Familienrichter, dass er nicht glaube, dass sich die Sache so zugetragen habe. Diese Fehleinschätzung hatte weitreichende Folgen. Das Kind, das bereits körperliche Gewalt erlebt hatte, fühlte sich von den Behörden im Stich gelassen. Es wurde gegen seinen Willen in das gewalttätige Umfeld der Mutter zurückgeschickt, obwohl es klare Anzeichen von körperlicher Misshandlung gab. Das Vertrauen des Kindes in die Institutionen, die es schützen sollten, war tief erschüttert.

Dieses Verhalten des Polizisten Ruf ist kein Einzelfall, wie dieser Artikel zeigen wird, sondern ist symptomatisch für eine tief verwurzelte pädagogische Gesinnung innerhalb des gesamten Polizeipräsidiums Ulm. Anstatt den berechtigten Sorgen eines Vaters Gehör zu schenken, der den von den Kindern gewünschten gleichwertigen Kontakt seiner Kinder zu beiden Elternteilen nach der Trennung im sogenannten Wechselmodell sicherstellen wollte, vertritt das Präsidium eine eigene, autoritäre pädagogische Auffassung, wonach es besser ist, wenn Kinder nach der Trennung bei einem Elternteil leben.

Diese Haltung des Polizeipräsidiums Ulm gegen das Wechselmodell, manifestierte sich schon in Rufs erster Handlung. Das Ergebnis ist eine Polizeibehörde, die nicht nur bis heute den Vater und dessen pädagogische Überzeugung ablehnt, sondern durch ihr Verhalten auch anhaltend den Kindern schadet, indem sie deren Recht auf den Kontakt zu beiden Elternteilen untergrub.

Weitere Informationen zu diesem konkreten Vorfall bietet unser Artikel “Polizist Lorenz Ruf verriet geschlagenes Kind in Munderkingen”.

2018: Polizist unterstützt psychische Gewalt gegen Kind in Grundschule Munderkingen

Ein Jahr später, am 13.09.2018 kam es zu einem weiteren Vorfall, der das Verhalten des Polizeipräsidiums Ulm in ein kritisches Licht rückt. Wieder war der Polizist Lorenz Ruf im Zentrum des Geschehens, und wieder ging es um den Schutz eines Kindes – diesmal das zweitälteste der Familie.

An diesem Tag wollte das Kind von seinem Vater von der Grundschule in Munderkingen abgeholt werden. Der Grund: Es wünschte sich das Wechselmodell, um bei beiden Elternteilen leben zu können. Diesen Wunsch vereitelte jedoch die Schulleitung gemeinsam mit dem Polizisten Ruf, den sie zur Durchsetzung eines unbegründet dem Vater erteilten Hausverbots herbeigerufen hatte.

Der Vater teilte Polizist Ruf noch in der Grundschule den Wunsch des Kindes mit und zeigte ihm ein Video, das aufzeigte, wie die damalige Klassenlehrerin ihre Autorität missbrauchte, um das Kind zu manipulieren, sodass es zu seiner Mutter ging. Anstatt den tatsächlichen Vorgang zu beachten, behauptete Ruf, das Video zeige, wie der Vater dem Kind psychisch schade. Tatsächlich aber ist der Vater auf dem Video nicht zu sehen, weil er die Szene mit der von sich abgewandten Handy-Kamera aufnahm.

Trotz mehrerer Sachverständigengutachten, die nach diesem Vorfall dem Polizeipräsidium Ulm vorgelegt wurden und die Behauptung des Polizisten als falsch entlarvten, hat Ruf sich nie entschuldigt oder seine Aussage korrigiert, wie vom Vater gefordert.

Durch sein Eingreifen verhinderte Ruf, dass der Vater seine Tochter wie von ihr gewünscht von der Schule abholen und sie vor der manipulierenden Klassenlehrerin und gewalttätigen Mutter (die wie erwähnt selbst Lehrerin in Ehingen ist) schützen konnte. Indem der Polizist dies tat, beteiligte er sich an der psychischen Gewalt gegen das Kind. Das Ziel dieser Gewalt: den Willen des Kindes zum Wechselmodell zu brechen und es vom Vater fernzuhalten. Ruf nahm dem Kind nicht nur den erhofften Schutz vor der gewalttätigen Mutter, sondern auch den Kontakt zum Vater, zu dem das Kind eigentlich wollte.

Damit hatte das Polizeipräsidium Ulm in Person des Polizisten Ruf die Grenze vom untätigen Zuschauer zum involvierten Akteur überschritten. Durch das Handeln des Polizisten Ruf hat das Präsidium die psychische Gewalt gegen die Kinder nicht nur geduldet, sondern aktiv unterstützt, insbesondere durch den Entzug des schützenden Vaters. Die schützende Rolle des Vaters gegen die gewalttätige Mutter geht ohne Zweifel aus den dem Polizeipräsidium vorliegenden Sachverständigengutachten hervor.

Auch dieses Verhalten des Polizisten wird aus der Gesamtschau verständlich: Der Polizist Ruf hält die Erziehungsansichten des Vaters pauschal für schädlich, dass Kinder nach der Trennung beide Eltern behalten sollen, selbst wenn die Eltern sich streiten. Dies erklärt, warum der Polizist die Manipulation der Klassenlehrerin und die Gewalt der Mutter – die ebenfalls Lehrerin ist – nicht als Gefahr erkennt. Stattdessen interpretiert er diese Handlungen aus einer autoritären Gesinnung heraus als richtiges pädagogisches Verhalten, das des Vaters als falsch, was die Situation für die betroffenen Kinder noch gefährlicher macht.

Besonders kritisch ist noch hervorzuheben, dass der Polizist Ruf im Polizeiposten Munderkingen als Jugendsachbearbeiter tätig ist. In dieser Funktion gehe er auch in Schulen und kläre Kinder über körperliche und auch psychische Gewalt auf, ließ er als Zeuge in einem Gerichtsverfahren wissen.

Weitere Informationen zu diesem konkreten Vorfall bieten unsere Artikel “Polizist Lorenz Ruf beteiligte sich in Munderkingen an Hetzjagd gegen Kinder und Vater”, sowie “Munderkingens Polizist Lorenz Ruf vor Gericht wegen kontroverser Äußerung über Gewalt gegen Kinder”.

2019: Leiter des Polizeiposten Munderkingen schlägt haltlos Hausdurchsuchung vor

Im Jahr 2019 erhielt die Polizei Munderkingen eine Strafanzeige von der Mutter. Sie behauptete, dass das älteste Kind sie heimlich aufgenommen haben könnte und dass der Vater das Kind dazu angestiftet haben soll. Außerdem soll sich der Vater laut Mutter unerlaubt Zugriff auf die Google-Konten der Mutter verschafft haben und würde den Aufenthaltsort der Mutter ausspionieren.

Anstatt die Hintergründe dieser Anschuldigung zu hinterfragen und zu prüfen, ob das Kind möglicherweise einen triftigen Grund für eine solche Aufnahme gehabt haben könnte und ob die Mutter möglicherweise unter Verfolgungswahn leidet, bat der Leiter des Polizeipostens Munderkingen, Herr Wohlleb, die Staatsanwaltschaft zu prüfen, ob die internetfähigen Kommunikationsmittel des Vaters im Rahmen einer Wohnungs- und Personendurchsuchung als potentielle Beweismittel beschlagnahmt werden sollen.

Die Staatsanwaltschaft sah keine Notwendigkeit, dem Vorschlag des Polizeipostenleiters zu folgen und stellte das Ermittlungsverfahren ein.

Die Polizei hat es versäumt, sich die entscheidende Frage zu stellen: Warum könnte ein Kind versuchen, das Verhalten seiner Mutter heimlich aufzunehmen? Gibt es möglicherweise Audioaufnahmen, die das Verhalten der Mutter in einem belastenden Licht darstellen? Warum fühlt sich die Mutter und Lehrerin verfolgt – weil sie ein schlechtes Gewissen hat? Anstatt diese Fragen zu stellen, wurde dem Vater vorschnell eine mögliche Straftat unterstellt. Die Polizei nahm sogar in Kauf, dass eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden könnte und damit massiv in die Privatsphäre des Vaters eingegriffen worden wäre, sowie die des ältesten Kindes, das zu dieser Zeit schon bei ihm lebte.

Anstelle des harten Beweises einer möglichen Audioaufnahme, konzentrierte sich die Polizei auf eine sinnlose Befragung von Nachbarn der Mutter und Lehrerin, um zu den angeblichen Nachstellungen des Vaters gegenüber seine Ex-Frau zu ermitteln. Es kam dabei natürlich nichts heraus, außer dass der Vater damit durch die Polizei bei seinen ehemaligen Nachbarn in ein schlechtes Licht gerückt wurde.

Dieser Vorfall unterstreicht in der Gesamtschau erneut die einseitige Sichtweise des Polizeipräsidium Ulm, ausgehend vom Polizeiposten Munderkingen, in Bezug auf diese Trennungsfamilie. Es ist nicht nur der Polizist Ruf, der eine voreingenommene Perspektive zeigt, sondern auch der Leiter des Polizeipostens.

Weitere Informationen zu diesem konkreten Vorfall bietet unser Artikel “Schützt Polizei Munderkingen Gewalttäterin gegen Kinder durch einseitige Ermittlungen?”.

2019: Polizei Ehingen unterlässt Kindesbefragung trotz Hinweisen auf Gewalt

In einem kritischen Vorfall, der sich am 15.06.2019 ereignete, haben Beamte des Polizeireviers in Ehingen es versäumt, mit den drei Kindern zu sprechen die sich gegen ihren Willen in der Gewalt ihrer Mutter, also der Lehrerin befanden, obwohl die Polizei Hinweise auf mögliche häusliche Gewalt durch die Mutter erhielten. Die entsprechenden Unterlagen liegen Freifam vor.

Während dieses Einsatzes informierte das älteste Kind einen der Polizisten persönlich darüber, dass ihre Mutter am Vortag psychische und physische Gewalt gegen ihre Geschwister angewendet hatte, um den gerichtlich angeordneten Umgang der Kinder mit ihrem Vater zu verhindern. Die Mutter hatte alle drei Kinder, die eigentlich vom Vater wie in einem Gerichtsbeschluss vorgesehen hätten abgeholte werden sollen, gegen ihren Willen im Haus der Mutter eingesperrt und sogar alle Rolläden geschlossen. Aus dem Haus drangen Schreie von der jüngeren Tochter bis auf die Straße. Trotz dieser ernsthaften Anschuldigung und der Tatsache, haben die Beamten nicht mit Nachdruck dafür gesorgt, mit den drei eingeschlossenen und hermetisch abgeschirmten Kindern sprechen zu können.

Ein Vorkommnisbericht des Polizeireviers Ehingen vom selben Tag zeigt, dass die Mutter, als sie von den Beamten gefragt wurde, ob sie mit den Kindern sprechen dürften, dies ablehnte, “um die Kinder nicht unnötig zu belasten”. Dies wirft ernsthafte Fragen auf: Was könnte belastender für die Kinder sein als die mögliche Gewalt, die sie zu Hause erleben? Warum hat sich die Polizei Ehingen, trotz der Hinweise auf Gewalt von der Mutter und Lehrerin mit dem Argument einer unnötigen Belastung abspeisen lassen?

Die Entscheidung der Polizei, die Befragung der Kinder wegen dieser einzigen Begründung zu unterlassen, deutet darauf hin, dass das Polizeipräsidium Ulm systematisch die Belange und Sicherheit von Kindern in strittigen Trennungsfamilien ignoriert. Die “Belastung” durch eine Befragung durch die Polizei wird von ihr als schwerwiegender angesehen als die potenzielle Gefahr, der die Kinder bei ihrer Mutter ausgesetzt sein könnten.

2020: Polizeipräsidium Ulm ignoriert Audiomitschnitt von Gewalt gegen Kinder

Am 20. August 2020 wurde eine E-Mail innerhalb des Polizeipräsidiums Ulm versendet, die Freifam vorliegt. In dieser E-Mail machte eine Mitarbeiterin der Öffentlichkeitsarbeit des Polizeipräsidiums ihre Kollegen in Ulm, Ehingen und Munderkingen auf mehrere Tweets des Vaters aufmerksam. In diesen Tweets beschuldigte der Vater die Mutter, die Kinder zu misshandeln. Weiterhin kritisierte er die Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Jugendamt für ihre Untätigkeit und warf ihnen vor, die Täterinnen zu schützen. Die E-Mail enthielt den Hinweis: “Angeblich soll ein Audiomitschnitt einer Misshandlung existieren.”

Dieser Audiomitschnitt, den das älteste Kind bereits im Jahr 2019 heimlich angefertigt hatte, dokumentiert massive psychische Gewalt gegen die Kinder. Ein Kinderpsychotherapeut, der die Aufnahme hörte, war so erschüttert, dass er in der Folge Schlafprobleme hatte. In seinem Gutachten bestätigte er die auf der Aufnahme zu hörende massive psychische Gewalt gegen die Kinder. Trotz des klaren Beweises und der Schwere der Vorwürfe entschied sich das Polizeipräsidium Ulm dazu, nicht auf die Tweets des Vaters zu reagieren. Die Begründung: Eine Reaktion würde nur zu mehr Aufmerksamkeit für die Tweets führen. In der Folge wurde auch die Audiodatei ignoriert, selbst trotz mehrfacher Aufforderung durch den Vater, sie anzuhören.

Damit wird das tiefgreifende, grundsätzliche Problem innerhalb des Polizeipräsidiums Ulm offensichtlich. Es ist nicht nur der Polizist Ruf und der Leiter seines Polizeipostens, die die Schädigung der Kinder leugnen oder in Kauf nehmen, weil ihnen die Erziehungsvorstellungen des Vaters nicht zusagen. Das gesamte Polizeipräsidium ist in dieser Hinsicht voreingenommen. Anstatt auf die schweren Vorwürfe und den klaren Beweis gegen die Mutter und Lehrerin zu reagieren, wählten sie erneut den Weg der Untätigkeit. Es herrscht hier offensichtlich eine Kultur des Wegschauens.

Hier die relevanten Stellen aus der Email des Polizeipräsidiums im Zitat:

“Er beschuldigt die Mutter die Kinder zu misshandeln. […] Zudem wirft er der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Jugendamt vor zu wenig bzw. nichts zu machen und so die ‘Täterinnen’ zu schützen. […] Wir haben uns entschieden, dem Mann nicht auf seinen Tweet und seine öffentlichen Anschuldigungen zu antworten. Nach unserer Einschätzung würde das lediglich zu noch mehr Aufmerksamkeit seines Tweets führen. […] Angeblich soll ein Audiomitschnitt einer Misshandlung existieren.”

2020: Polizei Ehingen verfälscht Video-Inhalt zum Nachteil von Freifam

Die Polizei Ehingen, die dem Polizeipräsidium Ulm untersteht, wurde im Jahr 2020 von der Staatsanwaltschaft mit der Transkription mehrerer Videos unseres Chefredakteurs beauftragt. Dabei ist ein gravierender Fehler in der Transkription eines Videos aufgetreten, der den Inhalt in sein genaues Gegenteil verkehrt. In dem Video mit dem Titel “Die psychische Störung des Familienrichter Dr. Markus Bühler in Ulm” äußert sich der Chefredakteur von Freifam zu einem Kind, das aus Angst vor der Mutter zum Vater geflohen ist. Die Transkription der Polizei Ehingen hat diese Aussage jedoch so wiedergegeben, als würde sich das Kind vor dem Vater fürchten.

Nachdem der Fehler bekannt wurde, hat die Polizei Ehingen diesen eingestanden und die korrekte Transkription des Inhalts bestätigt. Dieser Schritt ist zwar begrüßenswert, wirft jedoch weiterhin ernsthafte Fragen über die Objektivität und Unvoreingenommenheit der ursprünglichen Ermittlungen auf.

2021: Angriffe auf Pressefreiheit durch Polizeipräsidium Ulm und Polizeiposten Munderkingen

In einem Schriftsatz vom 13.04.2021, der Freifam vorliegt, versucht das Polizeipräsidium Ulm, sämtliche Berichte auf Freifam über die Vorfälle und das Verhalten der Polizei gegenüber der betroffenen Trennungsfamilie als bloße Diffamierung abzutun. Diese Reaktion zeigt deutlich, dass es dem Polizeipräsidium an der notwendigen Neutralität und Objektivität fehlt. Anstatt die ernsten Vorwürfe und die öffentliche Berichterstattung über die Kindesmisshandlung ernst zu nehmen, werden sie in Gänze als unwahr dargestellt.

Durch diese Haltung leugnet das Polizeipräsidium nicht nur die häusliche Gewalt der Mutter und Lehrerin, sondern lässt auch die vier betroffenen Kinder im Stich. Anstatt ihnen den dringend benötigten Schutz und Hilfe zu bieten, setzt das Polizeipräsidium auf die Taktik der Falschbeschuldigung. Ziel dieser Strategie ist es, die Glaubwürdigkeit der Berichte zu untergraben und somit den Vorwurf der Untätigkeit oder gar Unterstützung der psychischen Gewalt zu entkräften.

Die Verwendung von Falschbeschuldigungen als Taktik durch das Polizeipräsidium ist nicht nur unethisch, sondern auch gefährlich. Sie untergräbt das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Polizei und ermöglicht es den Tätern, weiterhin ungestraft zu handeln. Zudem verhindert sie, dass die Opfer die Hilfe und Unterstützung erhalten, die sie dringend benötigen.

Es ist bezeichnend, dass die Gewalttäterinnen diese Taktik ebenfalls anwenden. Sie versuchen, die Polizei von Ermittlungen gegen sie abzuhalten, indem sie haltlose Strafanzeigen gegen den Vater richten. Diese Anzeigen wurden inzwischen alle eingestellt, was die Grundlosigkeit dieser Beschuldigungen unterstreicht.

Der Polizeiposten Munderkingen hat seine feindliche Haltung gegenüber Freifam auch schon deutlich gemacht. In einer bemerkenswerten Äußerung warf der Posten laut einer Facebook-Nutzerin Freifam vor, gezielt Personen fertig zu machen, die sich gegen unsere Berichterstattung mit Strafanträgen zur Wehr setzen. Diese Vorwürfe wurden in unserem Artikel “Hat der Polizeiposten Munderkingen ein gestörtes Verhältnis zur Pressefreiheit und zu Kinderrechten?” ausführlich behandelt.

Die Selbstbeschreibung der Polizei in Baden-Württemberg, in der es heißt: “Vertrauen und Partnerschaft prägen unseren Umgang miteinander. Kritikfähigkeit und Zivilcourage gehören untrennbar dazu”, wirkt angesichts des Verhaltens des Polizeipräsidiums Ulm und des Polizeipostens Munderkingen zynisch. Die Rolle der Polizei sollte darin bestehen, die Wahrheit zu suchen und diejenigen zu schützen, die am meisten Schutz benötigen. Stattdessen solidarisiert sich das Polizeipräsidium Ulm mit jenen, die aus objektiver Sicht gegen das Wohl von Kindern handeln, und versucht Journalisten und minderjährige Opfer zu diskreditieren, die diese Handlungen ans Licht bringen.

2023: Polizeipräsidium Ulm ermittelt in eigener Sache zu Strafantrag gegen Freifam

Kürzlich hat der Polizist Lorenz Ruf einen Strafantrag gegen die Berichterstattung von Freifam gestellt. Er wirft dem Medium Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung vor. Interessanterweise wurde dieser Strafantrag bei seinen Kollegen in Ehingen eingereicht, und die Ermittlungen werden ebenfalls von seinen Kollegen in Ehingen durchgeführt.

Nicht zuletzt diese Konstellation wirft ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Objektivität und Unvoreingenommenheit des Polizeipräsidium Ulm auf, den es ermittelt hierbei quasi in eigener Sache, insbesondere im Hinblick auf die öffentliche Entlarvung eines ihrer Kollegen als jemanden, der den Kinderschutz verweigert.

Warum ist das problematisch? Erstens besteht ein offensichtlicher Interessenkonflikt, wenn eine Behörde in einer Angelegenheit ermittelt, die einen ihrer eigenen Mitarbeiter betrifft. Die Möglichkeit, dass die Ermittlungen durch persönliche oder berufliche Beziehungen beeinflusst werden könnten, ist gegeben. Zweitens könnte die Glaubwürdigkeit der Ermittlungsergebnisse in Frage gestellt werden, da das Polizeipräsidium ein offensichtliches Interesse daran hat, das Ansehen und die Integrität eines ihrer Mitarbeiter zu schützen und die kritische Presse zu verunglimpfen. Drittens könnte eine solche Vorgehensweise das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Integrität der Polizei untergraben.

Für eine funktionierende Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist es von entscheidender Bedeutung, dass Ermittlungen unparteiisch und ohne jeglichen Anschein von Befangenheit durchgeführt werden. Das aktuelle Vorgehen des Polizeipräsidiums Ulm in dieser Angelegenheit wirft ernsthafte Fragen über ihre Fähigkeit auf, dies zu gewährleisten.

Polizei als politisches Instrument gegen Kinderrechte und Anderserziehende

Die jede Neutralität vermissen lassende Vorgehensweise des Polizeipräsidiums Ulm steht im Einklang mit der Haltung der Landesregierung Baden-Württemberg bezüglich des selben Falles häuslicher Gewalt gegen Kinder. Wie bereits in unserem Bericht “Regierung BaWü lässt Lehrerin den Willen ihrer Kinder zum Wechselmodell brechen” dargelegt wurde, nimmt die Regierung von BaWü bewusst und gezielt die Gewalt derselben Lehrerin gegen ihre Kinder in Kauf, um das Wechselmodell nach strittigen Trennungen zu verhindern.

Die politischen Kräfteverhältnisse im Land und das geschilderte Verhalten der Polizei deuten darauf hin, dass das Polizeipräsidium Ulm und die Landesregierung von Baden-Württemberg dieselben autoritären Erziehungsideale verfolgen. Dies geschieht zum nachweisbaren Schaden von Kindern, die in der Folge sowohl physischer als auch psychischer Gewalt ausgesetzt bleiben.

Während Polizist Lorenz Ruf zum 30. September in den Ruhestand tritt, bleibt das grundlegende Problem bestehen: Das gesamte Polizeipräsidium Ulm ist bereit, die Schädigung von Kindern in Kauf zu nehmen, um Eltern mit abweichenden Erziehungsvorstellungen zu unterdrücken.

Das Polizeipräsidium stellt somit eine konkrete Gefahr für alle Kinder in strittigen Trennungsfamilien dar. Es wird nicht nur systematisch die gegen diese Kinder verübte psychische und körperliche Gewalt geleugnet, sondern diese auch geduldet und sogar unterstützt, sowie die kritische öffentliche Berichterstattung darüber mit strafrechtlichen Mitteln und Ermittlungen in eigener Sache angegriffen.

Die wiederholte und systematische Ignoranz und Untätigkeit des Polizeipräsidiums Ulm gegenüber den auf Freifam erhobenen schwerwiegenden Vorwürfen, sowie die autoritären Erziehungsvorstellungen der Landesregierung, lassen den Schluss zu, dass es hier nicht nur um einzelne Vorfälle geht. Vielmehr dürfte es sich um ein grundsätzliches Vorgehen gegen Eltern aufgrund derer pluralistischen Erziehungsideale zu handeln, die sich im Wechselmodell wiederfinden.

Das Polizeipräsidium Ulm ignoriert seit Jahren mehrere sachverständige Gutachten eines Kinderpsychotherapeuten, die ihm vom Vater vorgelegt wurden. Diese Gutachten beleuchten die psychische Belastung und das Leid der betroffenen Kinder. Durch diese Ignoranz zeigen sowohl das Polizeipräsidium als auch die Landesregierung, dass ihr Fokus nicht auf einem objektiven Kindeswohl liegt. Stattdessen steht ein politisch motiviertes Kindeswohl im Sinne einer autoritären Pädagogik im Vordergrund, das totalitär und ohne Rücksicht auf die pluralistische Struktur unserer Gesellschaft den betroffenen Familien aufgezwungen wird. Besonders alarmierend ist, dass diese Haltung selbst dann beibehalten wird, wenn sie mit häuslicher Gewalt gegen Kinder einhergeht.

Schaut man sich die demokratiefeindliche pädagogische Gesinnung der Landesregierung im Detail an, so kommt man zu dem Schluss, dass sie bewusst und gezielt politische Verbrechen in Justiz und Verwaltung toleriert und deckt oder geradezu motiviert. Dies hat Freifam im Artikel “Das politische Verbrechen der Regierung von BaWü gegen strittige Trennungsfamilien” entlarvt. Der Polizeiapparat ist wohl ebenso linientreu dem autoritären pädagogischen Ziel der Landesregierung verpflichtet.

Angesichts dieser Umstände muss man davon ausgehen, dass das Vorgehen des Polizeipräsidiums Ulm vom Innenministerium von Baden-Württemberg, also der allen Polizisten übergeordneten Behörde, so gewollt ist oder die Polizei zumindest in vorauseilendem Gehorsam der autoritären pädagogischen Gesinnung der Regierung durch Untätigkeit Geltung verschafft. Dies bedeutet, dass alle Kinder in BaWü, die in strittigen Trennungsfamilien leben und der häuslichen Gewalt eines Elternteils ausgesetzt sind, der das Wechselmodell ablehnt, in Gefahr sind.

In strittigen Trennungsfamilien, in denen das Wechselmodell und damit eine demokratische Erziehungsstruktur angestrebt wird, zeigt sich die im Ländle oft als “Freund und Helfer” beworbene Polizei in einem anderen Licht. Anstatt neutral und schützend zu agieren, fungiert sie eher als politisches Instrument. Unter dem Deckmantel von Recht und Ordnung unterstützt sie im Einklang mit den politischen Zielen der Landesregierung, eine autoritäre Pädagogik. Dabei wird häusliche Gewalt gegen Kinder und anderserziehende Eltern nicht nur in Kauf genommen, sondern auch geleugnet und unterstützt.

Auch der demokratische Rechtsstaat ist in Gefahr, wenn eine voreingenommene Polizeibehörde in eigener Sache gegen Journalisten ermittelt, die diese Behörde für ihren fehlenden Kinderschutz öffentlich kritisieren und deren Presseberichte die Strafverfolgungsbehörde pauschal als Diffamierung und Fertigmachen diskreditiert.

Der Korpsgeist des Polizeipräsidiums Ulm entlarvt sich durch eine beunruhigende Neigung, Kinderrechte zu übersehen und autoritäre Erziehungsideale zu schützen, wobei interne Solidarität und die politische Agenda gegen das Wechselmodell das objektive Kindeswohl übertrumpfen.

 

Bildbeschreibung: Bernhard Weber, Präsident des Polizeipräsidium Ulm

Bildnachweis: Screencapture von https://www.youtube.com/watch?v=WUiR1o3GCbw

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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