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Munderkingens Polizist Lorenz Ruf vor Gericht wegen kontroverser Äußerung über Gewalt gegen Kinder

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Brisante mündliche Verhandlung gegen Munderkingens Polizist Lorenz Ruf am 9. Mai 2023: Hat er dem Freifam-Chefredakteur fälschlich vorgeworfen, er schädige seine Kinder, anstatt die tatsächlichen Gewalttäterinnen zu verfolgen?

Am Dienstag, dem 9. Mai 2023, 14 Uhr, wird am Verwaltungsgericht Sigmaringen die mündliche Verhandlung in einem brisanten Verfahren gegen den Munderkinger Polizisten Lorenz Ruf unter dem Aktenzeichen 14 K 643/21 stattfinden. Als Zeugen wurden die Leiterin der Grundschule Munderkingen, Jutta Braisch, sowie deren Stellvertreter und eine ehemals dort tätige Lehrerin zum Termin geladen. Die Klage wird beim Verwaltungsgericht bereits seit über zwei Jahren bearbeitet, sie ging am 14. März 2021 an das Gericht.

Der Fall dreht sich um die Klage des Chefredakteurs von Freifam, Sandro Groganz, gegen Lorenz Ruf. Der Kläger wirft Ruf vor, sich in Bezug auf ihn wörtlich oder sinngemäß vor mehreren Jahren, und zwar am 13.09.2018 wie folgt geäußert zu haben:

„Was Sie da machen, das geht auf das Psychische mit den Kindern. Das ist wie schonmal. Das, was ich jetzt gerade gesehen habe, da haben Sie das Kind bearbeitet.”

Das Polizeipräsidium Ulm bestreitet, dass diese Äußerung überhaupt gefallen ist. Laut deren Erwiderungsschrift können sich Polizist Ruf und sein Kollege angeblich nicht mehr daran erinnern, dass die Äußerung gefallen sei. Unser Chefredakteur hat im Gegenteil eidesstattlich versichert, dass diese Äußerung so gefallen ist und fordert, dass Ruf diese Behauptung unterlässt und schriftlich widerruft.

Selbst wenn die Äußerung so gefallen sein sollte, dann, so argumentiert das Polizeipräsidium Ulm, sei sie von der Meinungsfreiheit gedeckt. Unser Chefredakteur dagegen äußerte sich zum Verhalten des Polizisten Ruf aktuell wie folgt:

“Der Polizist Lorenz Ruf hat in den letzten Jahren den Gewalttäterinnen gegen meine Kinder geglaubt und nicht mir. Auch objektive Befunde von Fachleuten konnten seine Meinung nicht ändern. Aus diesen Gutachten geht hervor, dass ich meine Kinder schütze und gewaltfrei erziehe. Wer so borniert die Augen vor der offensichtlichen körperlichen und seelischen Gewalt gegen meine Kinder verschließt und stattdessen mich beschuldigt, der hat seinen Beruf verfehlt. Meine Kinder leiden seit Jahren auch wegen der unqualifizierten Äußerung des Polizisten. Es handelt sich nicht um eine Meinung, sondern um haltlose gefährliche Küchenpsychologie, mit der er Täter-Opfer-Umkehr betreibt.”

Unser Chefredakteur schrieb auch schon folgenden Meinungsartikel mit seiner Einschätzung: Polizist Lorenz Ruf beteiligte sich in Munderkingen an Hetzjagd gegen Kinder und Vater.

Die rechtlichen Gründe für die Klage liegen in der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Im Rahmen des Verfahrens wird es darum gehen, ob Ruf gegen das Sachlichkeitsgebot verstoßen hat und ob die Äußerungen geeignet sind, den Ruf und die Ehre unseres Chefredakteurs zu schädigen. Die Äußerungen von Ruf sollen gemäß Antrag unseres Chefredakteurs aufgrund ihres sachfremden Charakters als unzulässige Beeinträchtigung der Rechte Dritter eingestuft werden. Dabei wird darauf hingewiesen, dass Ruf bislang keine Beweise für seine Behauptungen vorgelegt hat und der Kläger seinerseits mehrere fachliche Befunde eines Sachverständigen vorweisen kann, die die Anschuldigungen, er habe die Kinder geschädigt, entkräften.

Sollte das Gericht der Klage unseres Chefredakteur beipflichten und Ruf der Unterlassung und dem Widerruf nicht nachkommen, könnte ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten drohen.

Die Frage, ob die Äußerungen von Ruf tatsächlich unbegründet und ehrverletzend sind, bleibt Gegenstand der Untersuchung und der gerichtlichen Auseinandersetzung beim Verhandlungstermin am 9. Mai 2023. Dieses Verfahren dürfte auch insofern von besonderem Interesse sein, als es möglicherweise Auswirkungen auf das Verhalten von Polizeibeamten in ähnlichen Situationen haben könnte. Wir werden weiterhin über den Fall berichten und den Gerichtstermin im Auge behalten.

Direkt nach dem Ereignis am 13.09.2018 verfasste unser Chefredakteur noch am selben Tag dieses Video, in welchem er von den Vorgängen berichtet.

Im Video wurde seitens des Chefredakteurs auch das Protokoll des Polizeieinsatzes thematisiert. Es wird sich herausstellen, ob der Polizist das entsprechend protokolliert hat.

Das in diesem Zusammenhang von der Schulleiterin Braisch in Munderkingen gegen unseren Chefredakteur damals verhängte Hausverbot musste sie ein halbes Jahr später zurück nehmen, da es unbegründet war. Auch hierüber wurde zeitnah berichtet.

 

Bildnachweis: Screenshot von https://www.swp.de/suedwesten/staedte/ehingen/neuen-polizeiposten-in-munderkingen-eingeweiht-23262347.html

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Autor

  • Klaus Fiegl

    Ich bin der Vater hinter dem BGH Wechselmodell-Beschluss aus 2017 (XII ZB 601/15), sowie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Durch das deutsche Familienrecht wurde ich an meine Grenzen geführt, weil ich um den Kontakt zu meinen Kindern kämpfen musste. Heute kämpfe ich für andere.

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