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Staatsanwaltschaft Ulm fällt auf falsche Stalking-Vorwürfe gewalttätiger Mutter in Munderkingen herein

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Die Staatsanwaltschaft Ulm ermittelt widersinnig gegen einen Vater in Ehingen wegen Stalking, weil dieser seine Tochter zur Mutter und deren Geschwister in Munderkingen ließ. Gleichzeitig ermittelt sie nicht gegen diese Mutter wegen ihrer von einem Sachverständigen diagnostizierten Gewalt gegen die gemeinsamen Kinder.

Freifam liegen die entsprechenden Kopien der Akte vor, woraus sich Folgendes rekonstruieren lässt:

Am 18.07.2019 stellte eine Mutter aus Munderkingen bei Ulm Strafanzeige gegen den Vater der gemeinsamen Kinder. Sie wirft ihm vor, er stelle ihr nach, und zwar unter dem Vorwand, die älteste Tochter zu ihr und den Geschwistern zu lassen. Die älteste Tochter war zwei Monate zuvor, im Mai 2019, vor der Gewalt der Mutter zum Vater geflüchtet und lebt seitdem bei diesem. Dem Polizeiposten Munderkingen teilte die Mutter mit, der Vater habe das Ziel, sie auf privater und beruflicher Ebene zu zerstören bzw. zu zermürben.

Nun könnte man bei einer rational vorgehenden Polizei und Staatsanwaltschaft annehmen, dass sie die falschen Verdächtigungen der gewalttätigen Mutter wegen dieser Sachlage durchschaut:

  • Immerhin ist kurz zuvor eines der Kinder der Anzeigestellerin zum Vater geflohen. Das hätte die Strafverfolgungsbehörden stutzig werden lassen müssen.
  • Außerdem ist es völlig normal, dass das Kind nach seiner Flucht zum Vater weiterhin zumindest seine drei Geschwister sehen will, die seitdem bis heute ohne Kontakt zum Vater bei der gewalttätigen Mutter leben müssen.
  • Die Anzeige stellende Mutter hat das Kind auch immer wieder zu sich ins Haus gelassen, wenn auch manchmal widerwillig.

Was also wäre dem Vater vorzuwerfen? Dass es ihm wichtig war, dass seine Tochter den Kontakt zu ihren Geschwistern und der Mutter behält?

Anstatt das Verfahren wie zu erwarten nach vernünftiger Analyse der Fakten einzustellen, wies die Staatsanwaltschaft Ulm den Polizeiposten Munderkingen an, die Nachbarschaft der Mutter zu den Nachstellungs-Vorwürfen zu befragen. Diesen Zeugenbefragungen lassen sich natürlich keinerlei Hinweise auf ein Stalking der Mutter durch den Vater entnehmen.

Was erwartete die Staatsanwaltschaft? Dass die Nachbarn berichten, der Vater renne der Mutter mit der Tochter an der Hand auf der Straße hinterher, rufend: “Deine Tochter liebt dich und ihre Geschwister, lass sie euch sehen!” Selbst wenn, dann wäre dies immer noch kein Stalking, sondern Ausdruck der Fürsorge und Hilflosigkeit eines Vaters gegenüber der Mutter seiner Kinder.

Weiterhin findet sich in der Akte der Hinweis des Polizeiposten Munderkingen, man wolle den beschuldigten Vater nicht vernehmen. Der Grund hierfür dürfte der sein, dass man dem Vater verheimlichen wollte, dass man ermittelt. Vermutlich, damit er heimlich beobachtet werden kann. Mit dieser Geheimniskrämerei hat sich der Polizeiposten Munderkingen selbst ausgetrickst. Hätte er den Vater stattdessen zu den Fakten befragt, hätten sich die Vorwürfe schnell in Luft aufgelöst und die Zeugenbefragung mehrerer Nachbarn hätte man sich sparen können.

Die Anzeige der gewalttätigen Mutter entbehrt nämlich fast vollständig nachprüfbaren Zeit- und Ortsangaben und selbst zu diesen wurde bislang nicht ermittelt. Wäre diesbezüglich ermittelt worden, dann hätten die Strafverfolgungsbehörden erkannt, dass sich der Vater nur dann vor dem Haus der Mutter aufhielt, wenn er per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet war, zu diesen Zeiten bei der Mutter die Kinder abzuholen. Ansonsten war er nur ein einziges Mal vor dem Haus der Mutter, weil er mit Einverständnis der Mutter dort die Tochter abholen sollte. Die anderen Male tauchte der Vater überhaupt nicht vor dem Haus der Mutter auf, sondern ließ die Tochter schon weiter weg aus dem Auto steigen und zur Mutter laufen – eben weil er den Abstand zu der Mutter wahren wollte.

Offenbar ließen sich der Polizeiposten Munderkingen und die Staatsanwaltschaft Ulm von den haltlosen, irrationalen Vorwürfen der Mutter irreführen, anstatt die Fakten zu betrachten. Es ist daher unverständlich, dass dieses Ermittlungsverfahren nach wie vor nicht eingestellt wurde.

Die Staatsanwaltschaft Ulm glaubt in diesem Fall wohl lieber den Emotionen einer Mutter, als den Fakten, die der Vater vorlegt. Der Vater hat nämlich den Strafverfolgungsbehörden schon mehrmals die Stellungnahme eines promovierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten übergeben, die die psychische Gewalt der Mutter gegen ihre eigenen Kinder feststellt, doch die Staatsanwaltschaft bleibt seit mindestens Februar 2020 untätig. Sie hat bis heute nicht die Audiodatei angefragt, die die psychische Gewalt dieser Mutter dokumentiert.

Die Staatsanwaltschaft Ulm täte gut daran, Steuergelder und die Zeit von Beamten sinnvoll zum Schutz von Kindern vor einer gewalttätigen Mutter einzusetzen, anstatt sie für die Ablenkungsmanöver dieser Mutter zu verschwenden.

UPDATE 27.01.2021: Das Ermittlungsverfahren wurde am 25.01.2021 eingestellt.

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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3 comments

  1. Tata 14 Oktober, 2020 at 20:56 Reply

    Auch ich werde jahrelang, bei jedem Gerichtsverfahren, ob Umgang oder Sorgerecht, falsch Beschuldigt, die Kindsmutter und die Kinder zu Beobachten und zu verfolgen. Niemals werden Zeit, Datum oder Zeugen benannt. Damit ich Beweisen kann, das es absoluter Quatsch ist.

    Das geht seit Jahren so. Die befangene Richterin ignoriert das. Da es mir jetzt reicht und ich sehe das die Polizei hier auch noch “mitspielt” werde ich Anzeige erstatten, nach abgelaufener Frist um dies Aktenkundig zu machen und um mich zu schützen.

    Danke für Deine/Eure Arbeit!

  2. Michael M. 16 Oktober, 2020 at 14:08 Reply

    Lieber Tata,
    das mit den “Falschbeschuldigungen” kenne ich nur zu gut aus eigener leidvollen Erfahrung als Trennungsvater.
    Der Fehler liegt hier eindeutig im “System” aus Polizei und Staatsanwaltschaft und wenn zudem eine befangene “Richterin” mit dem Fall betraut ist hat man als Mann und Vater sehr schlechte Karten.
    Das gesamte “System” ist leider total “Mütterlastig” und zudem tut unser “Mütter schützendes” Familienrecht hier sein Übriges.
    Warum wohl gibt es immer mehr “Richterinnen” bei den Amtsgerichten oder Staatsanwaltschaften?
    Bestimmt nicht wegen der immer wieder geforderten “Frauenquote”.
    Ich möchte dir/ihnen nicht die Hoffnung bez. der Anzeige nehmen aber sehe hier wenn überhaupt nur einen mäßigen Erfolg damit…..leider.
    Gerechtigkeit kann man bei uns als Mann und Vater von diesem Rechtsstaat KEINE erwarten diese wird NUR einem Geschlecht zuteil und dies ist nicht das männliche.
    Ich wünsche trozdem alles Gute und viel Erfolg damit.

    Es grüßt
    Michael M.

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