Ein Kind in Munderkingen bei Ulm wurde von der Oma ins Gesicht geschlagen. Nach Anzeigeerstattung sagte der Polizist Lorenz Ruf einem Familienrichter, er glaube nicht, dass sich der Sachverhalt so zugetragen habe – eine durch nichts gerechtfertigte Fehleinschätzung zum Nachteil des Kindes.
Freifam liegen mittlerweile alle nötigen Informationen vor, um das persönliche Fehlverhalten des Polizeikommissars Lorenz Ruf vom Polizeiposten Munderkingen im Kinderschutz nachzuzeichnen:
Im März 2017 wurde ein damals neunjähriges Mädchen von der Oma mütterlicherseits ins Gesicht geschlagen, weil das Kind äußerte, dass es auch Zeit mit dem von der Mutter getrennt lebenden Vater verbringen will. Im April 2017 erzählte das geschlagene Kind seinem Vater von der Gewalt der Oma und auch, dass ihr die Mutter dies nicht glaube. Wenig später entschied sich das Kind deshalb, zum Vater zu fliehen und zunächst bei ihm zu leben.
Im Mai 2017 hat der Polizist im Rahmen einer Strafanzeige durch den Vater des geschlagenen Kindes, Kenntnis von körperlicher Gewalt im Umfeld der in Munderkingen wohnhaften Mutter erhalten. Hierzu äußerte sich der Polizist im Rahmen einer Kindschaftssache am Amtsgericht Ulm kurz darauf dem zuständigen Amtsrichter gegenüber dergestalt, dass der Polizist nicht glaube, dass es sich so zugetragen habe, wie es zur Anzeige gebracht wurde.
Diese falsche Einschätzung des Polizisten Lorenz Ruf wurde von dem betroffenen Kind gegenüber der vom Gericht bestellten Verfahrensbeiständin wenige Tage nach Anzeigeerstattung widerlegt. Das betroffene Kind sagte am 18.05.2017 aktenkundig aus, dass es von der gewalttätigen Person im Umfeld der Mutter absichtlich geschlagen wurde. Die Verfahrensbeiständin zitiert das betroffene Kind wie folgt:
„Daraufhin ging die Oma dazwischen und habe [das Kind] mit Absicht ins Gesicht geschlagen. Mama glaube ihr nicht, dass es Absicht gewesen sei. Das fände sie sehr gemein. Oma habe sich auch nicht entschuldigt. Sie wünsche sich eine Entschuldigung und dass ihr Mama glaubt. Während [das Kind] dies erzählt, wirkt [es] extrem traurig, wütend und hilflos.”
Die gerichtsbekannte Aussage des geschlagenen Kindes stimmt vollständig mit dem von dessen Vater zur Anzeige gebrachten Sachverhalt überein, wodurch die o.g. Falschaussage des o.g. Polizisten Herr Ruf widerlegt ist. Die Gewalttat hat sich tatsächlich wie vom Vater geschildert zugetragen.
Das geschlagene Kind wurde vom Familienrichter in Ulm zurück zur Mutter geschickt, vermutlich weil der Vater aufgrund der Aussage des Polizisten als unglaubwürdig eingeschätzt wurde. Das Kind hat in der Folge Suizidgedanken geäußert und musste bei einer Klinik vorstellig werden. Im Mai 2019 ist das Kind ein zweites Mal vor der anhaltenden Gewalt im Umfeld der Mutter aus Munderkingen geflohen und lebt inzwischen bei dem vorbildlichen Vater in Ehingen, wo sie jetzt in einem positiven Umfeld optimal betreut wird.
Der Polizist Lorenz Ruf ließ sich zu seiner wahrheitswidrigen Einschätzung hinreissen, nachdem er die gewalttätige Oma als Beschuldigte vernommen hatte. Offenbar glaubte er eher den emotionalen Unschuldsbeteuerungen der Gewalttäterin als den vom Vater vorgetragenen und vom Kind bestätigten Fakten. War es Naivität, Gutgläubigkeit, persönliche Bekanntschaft, oder der Einfluss eines ebenfalls gegen das Kind gewalttätigen Stadtrats in Munderkingen, was den Polizisten dazu verleitete, den das Kind schützenden Vater als unglaubwürdig darzustellen?
Obgleich das Motiv des Polizisten unbekannt ist, so ist doch sein Versagen im Kinderschutz evident, den er bewusst und gezielt unterlaufen hat, indem er ohne objektive Gründe der Gewalttäterin glaubte.
In den folgenden 2,5 Jahren nach der körperlichen Gewalt gegen das Kind ermittelte der Polizeiposten Munderkingen einseitig auf Basis haltloser Vorwürfe immer nur gegen den Vater und missachtet bis heute jegliche neuen und fundierten Hinweise auf psychische und physische Gewalt gegen das geschlagene Kind und dessen drei Geschwister. Es stellt sich daher die Frage, ob der Polizeiposten Munderkingen insgesamt blind ist, was die Gewalt von Frauen gegen Kinder angeht, oder ob er die Fehler des Herrn Lorenz Ruf vertuschen wollte, indem er die Glaubwürdigkeit des Vaters weiter herabsetzt, z.B. durch die Befragung ehemaliger Nachbarn zu aberwitzigen Stalking-Vorwürfen.
Das in 2017 von der Oma geschlagene Kind lebt seit Mai 2019 beim Vater, nachdem es zum zweiten Mal vor der Gewalt im Umfeld der Mutter in Munderkingen zum Vater nach Ehingen floh. Hätte der Polizist das Kind nicht hintergangen, indem er der Gewalttäterin glaubte, wäre dem Kind ein zwei Jahre währendes Martyrium körperlicher und seelischer Gewalt von März 2017 bis Mai 2019 vermutlich erspart geblieben. Die Munderkinger Gewaltäterinnen haben sich offenbar durch Herrn Lorenz Ruf ermutigt gefühlt, weiterhin mit Gewalt gegen den Wunsch der Kinder vorzugehen, bei beiden Eltern zu leben.
Die Gewalt gegen die Kinder setzt sich bis heute fort, denn die Mutter lässt die beim Vater lebende älteste Tochter nicht mehr ihre Geschwister sehen. Obwohl dem Polizeiposten Munderkingen alle diesbezüglichen Beweise bekannt sind, unter anderem eine heimliche aufgenommene Audiodatei der Gewalt, sowie die Stellungnahme eines promovierten Psychotherapeuten, sind die drei noch isoliert bei der Mutter in Munderkingen lebenden Kinder der dortigen Gewalt weiterhin ohnmächtig ausgesetzt.
Eventuell besteht beim Polizisten Lorenz Ruf und seinen Kollegen in Munderkingen ein eigenes transgenerationales Gewaltproblem aus deren Kindheit in den eigenen Familien, welches therapeutisch aufzuarbeiten ist, damit die Polizisten für Gewalt gegen Kinder nach Trennung der Eltern sensibilisiert werden und Kinderschutzgesetze auch gegenüber Frauen vertreten.
Der Vater bat am 16.06.2019 im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde darum, dass sich der Polizist Lorenz Ruf bei dem geschlagenen Kind entschuldigt. Doch der Polizist nahm die Chance nicht wahr, den auch von ihm als erstem zerstörten Glauben des Kindes daran, dass es von Polizisten vor Gewalt geschützt wird, wiederherzustellen.