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Ist Ronjas Vater bindungsintolerant oder hat er ihre Persönlichkeit gestärkt?

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Anfang März 2018 wurde die achtjährige Ronja mit Polizeigewalt aus ihrer Schule geholt, um sie vom Vater zur Mutter zu bringen. Alles auf Basis eines Gerichtsbeschluss, der nach meinen Informationen konstatierte, dass die Mutter die Paarebene besser von der Elternebene trennen könne. Daraus schlossen manche Beobachter, der Vater sei bindungsintolerant.

Bindungsintolerant heißt, der Vater habe verhindert, dass Ronja mit ihrer Mutter zusammen leben könne. Man nennt dies auch Umgangsboykott und wenn er länger andauert, Kindesentzug. War es wirklich so? Die Situation könnte man genau anders bewerten, nämlich dass Ronjas Vater die Persönlichkeit seiner Tochter gestärkt hat und dies ihm und seinem Kind zum Verhängnis wurde.

Zunächst der Hergang gemäß meiner Recherchen:

  1. Der Vater hat Ronja immer wieder angeboten, dass er sie zur Mutter bringen könne, wenn Ronja dies wünsche. Dies habe das Mädchen jedoch immer abgelehnt. Hierin zeigt sich die Bindungstoleranz des Vaters.
  2. Weiterhin hat er, nachdem er gemerkt hat, dass sich Ronja nicht von ihrem Willen abbringen lässt (dass sie beim Vater bleiben und nicht zur Mutter gehen will), Hilfe gesucht. Unter anderem bot sich über die Caritas ein Pfarrer für ein Gespräch beim Jugendamt an, wo er als Mediator zwischen Vater und Mutter fungieren könne. Der Vater kontaktierte das Jugendamt und teilte diesen Vorschlag mit. Das Jugendamt antwortete wohl, dass die Beratungs- und Vermittlungskapazitäten im Fall Ronja ausgeschöpft seien.
  3. Ronjas Vater versuchte dann noch einen Weg, bei dem eine Fachkraft ihm in mehreren Sitzungen, auch gemeinsam mit Ronja helfen sollte, dass diese freiwillig zur Mutter geht. Ronja weigerte sich standhaft. Sie ließ sich durch nichts umstimmen.

Wie schrieb Schopenhauer:

Man kann nicht wollen, was man will.

…und Ronja wollte beim Vater bleiben und nicht zur Mutter.

Mit seinem Verhalten hat der Vater nicht nur seine Bindungstoleranz unter Beweis gestellt, sondern auch seine Bindungsfürsorge. Die Fürsorge zeigt sich darin, dass er seiner rechtlichen Pflicht nachkam, die Bindung Ronjas zur Mutter zu fördern. Bindungstoleranz ist nur die passive Akzeptanz der Bindung zum anderen Elternteil, Bindungsförderung die aktive Unterstützung der Bindung zum anderen Elternteil.

Ronja wollte aber nicht. Was nun? Der Vater konnte nichts machen.

Das Gericht schien Ronjas standhaften Willen als Beleg dafür zu sehen, dass der Vater bindungsintolerant sei. Daraufhin erging der Gerichtsbeschluss, das Mädchen mit Gewalt zu holen – wobei nach meinen Informationsquellen die Schule im Beschluss nicht genannt war.

Im Grunde hat das Gericht den wiederholt erklärten Willen des Kindes, sowohl vor Gericht wie auch während der Gewaltaktion in der Schule, mißachtet. Ich würde sogar so weit gehen zu sagen, er wurde durch die Polizeiaktion in der Schule gebrochen. Ronja wurde ihre starke Persönlichkeit zum Verhängnis, die sie beim Vater entwickeln konnte.

Vor diesem Hintergrund ist zu Fragen, ob Artikel 1 des Grundgesetzes (“Die Würde des Menschen ist unantastbar”) gewahrt wurde? Es geht leider in der Geschichte weiter mit der Würdelosigkeit: Das (restliche) Vertrauen des Vaters in die Institutionen wurde vor der Polizeiaktion ausgenutzt.

Bevor Ronja aus der Schule geholt werden sollte, ging der Vater zu Gerichtsvollzieher und zur Schule, um sich über das Vorgehen zu erkundigen. Der Gerichtsvollzieher hatte zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal das entsprechende Schreiben vom Gericht erhalten. Alle versicherten dem Vater, es werde keine Gewalt gegen Ronja ausgeübt.

Im Vertrauen auf diese Aussagen, schickte der Vater seine Tochter in die Schule mit den Worten, dass sie nichts zu befürchten habe und keine Gewalt gegen sie angewandt werden würde. Heute steht der Vater gegenüber Ronja als Lügner da.

Dieses Verhalten der Behörden ist umso bedenklicher, da im psychologischen Gutachten, das die Basis für den Gerichtsbeschluss war, angeblich stand: Beim Wechsel in den Haushalt der Mutter sei eine schwere Deformation von Ronjas Psyche zu erwarten. Umso unverständlicher ist es, dass dieser Wechsel über zwei Stunden mit Polizeigewalt durchgeführte wurde und das Mädchen non-stop verzweifelt schrie.

Anstatt von Deformation ist nun zurecht von einer seelischen Hinrichtung eines Kindes zu sprechen.

Für geschiedene Väter in Deutschland bedeutet all dies nichts Gutes:

  • Falls ihr vorhabt, eure Kinder zu starken Persönlichkeiten zu erziehen, die ihren Willen gegen alle Widerstände kundtun, dann müsst ihr damit rechnen, dass euch dieses Kind von staatlichen Behörden weggenommen wird.
  • Zusätzlich müsst ihr damit rechnen, dass euch von den Behörden die Schuld dafür gegeben wird.
  • Die Behörden werden euch hinters Licht führen, so dass ihr gegenüber eurem Kind als Lügner dasteht und ihr auch vor dem eigenen Kind als Schuldiger dasteht.

Denkt man dies zu Ende, dann steht dahinter die Ansicht, dass es nicht sein kann, dass ein Kind nur beim Vater sein will und dort eine gesunde, starke Persönlichkeit entwickelt. Ronja war ein sehr starkes Mädchen. Laut beteiligten Personen ist sie jetzt nur noch ein schwaches Abbild ihrer selbst.

Es drängt sich der folgende Eindruck auf: Im Fall Ronja hat ein deutsches Familiengericht Bindungsintoleranz attestiert, wo ein Vater seinem Kind zu einer starken Persönlichkeit verholfen hat. Der Wille des Mädchens wurde mit polizeilich-körperlicher Gewalt gebrochen, das Kindeswohl durch die Judikative brutal gefährdet, der Vater zum Buhmann gemacht.

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