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Staatsanwaltschaft Ulm erhebt Anklage gegen Freifam-Chefredakteur

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In dieser Hausmeldung berichten wir in eigener Sache:

Mit ihrer Anklageschrift vom 23.09.2020 erhob die Staatsanwaltschaft Ulm am Amtsgericht Ehingen Anklage gegen Freifam-Chefredakteur Sandro Groganz. Ihm wird vor allem die Beleidigung von Amtsträgern wie Familienrichter Dr. Markus Bühler am Amtsgericht Ulm vorgeworfen.

Weshalb die Staatsanwaltschaft Ulm mit selbem Datum, nämlich auch am 23.09.2020, die Ermittlungen bezüglich der gleich gelagerten angeblichen Beleidigung des Landrat Heiner Scheffold eingestellt hat, aber bezüglich des Richter Dr. Bühler stattdessen Anklage erhob, ist nicht ersichtlich.

Die Staatsanwaltschaft stört sich in Bezug auf die angebliche Beleidigung im Falle des Richters einzig und alleine daran, dass der Chefredakteur öffentlich der Frage nachgegangen ist, ob Richter Dr. Bühler von Sadismus geleitet wird, wenn er kinderrechtefeindliche Beschlüsse erlässt. Konkret nennt die Staatsanwaltschaft Ulm das YouTube-Video “Die psychische Störung des Familienrichter Dr. Markus Bühler in Ulm” und den Artikel “Familienrichter Dr. Markus Bühler misshandelt Kinder psychisch” und zitiert daraus lediglich die Passagen, die das Thema Sadismus ansprechen.

In ihrer Anklageschrift nimmt die Staatsanwaltschaft Ulm jedoch keinen Anstoß daran, dass der Freifam-Chefredakteur den Richter Dr. Bühler öffentlich als Kinderrechte-Schänder entlarvt, weil der Richter Kinder entwürdigt und einen Psychokrieg gegen Kinder führt. Angesichts dieses umfassenden und vollständigen Versagens des Familienrichters Dr. Bühler muss sich daher auch die Staatsanwaltschaft ernsthaft fragen: Wenn es nicht Sadismus ist, was dann? Es dürfte nur noch Inkompetenz übrig bleiben – was wiederum als unbewusster Sadismus angesehen werden könnte.

Freifam sieht der Klage gelassen entgegen, da die von der Staatsanwaltschaft beanstandeten Inhalte von der Meinungs- und Pressefreiheit abgedeckt sind. Wenn sich Amtsträger wie Dr. Bühler als Kinderrechte-Schänder betätigen, ist es ein legitimes Anliegen, die mögliche kindliche Prägung eines solchen Amtsträgers und daraus resultierende eventuelle psychische Störungen öffentlich zu thematisieren. Wer als Familienrichter entscheidet, sollte sich selbst darüber bewusst sein, wie sehr ihn seine eigene Familiengeschichte prägt und zu möglicherweise sadistischen Entscheidungen verleitet. Eigentlich sollten Familienrichter wie auch Psychotherapeuten regelmäßig eine Supervision durchlaufen, um über sich zu reflektieren und ihre negativen Persönlichkeitsanteile zu erkennen.

Der Chefredakteur hat gestern die Einstellung des Verfahrens beantragt. Darüber wird nun der Direktor des Amtsgericht Ehingen, Herr Wolfgang Lampa, entscheiden. Selbstverständlich wird Freifam öffentlich über den Fortgang des Strafverfahrens berichten.

 

Bild von Dr. Eugen Lehle – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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2 comments

  1. Jojo 20 Oktober, 2020 at 12:19 Reply

    Es wäre gut, wenn man die Anklageschrift digitalisieren würde. Ist die erstmal öffentlich, kann man auch öffentlich darüber diskutieren. Auch über das darin enthaltene Väterbild und die inhärente Sicht auf mündige Bürger (inkl. Meinungs- und Pressefreiheit). Das gilt auch für alle Beweise in der Familiensache. Es betrifft uns alle. Darum: alle – gerade auch ungerechtfertigte – Beschlüsse müssen an die Öffentlichkeit. Es braucht die Auseinandersetzung damit. Öffentlich, nicht heimlich unter Juristen. Darum bitte alles digitalisieren und zugängig machen. Danke.

    • Sandro Groganz 20 Oktober, 2020 at 12:34 Reply

      Aufgrund von § 353d Abs. 3 StGB können die Freifam vorliegenden Dokumente aus dem Strafverfahren noch nicht veröffentlicht werden. Dies erfolgt natürlich, sobald es das Gesetz zulässt – auch, um genau die Beantwortung deiner Fragen zu ermöglichen.

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