Sign in / Join

Neue Direktorin setzt kinderschädigende Rechtsprechung fort am Amtsgericht Ulm

Share:

Der Befund eines promovierten Psychotherapeuten entlarvt eindeutig die kinderschädigenden Fehler eines Familienrichters, doch die neue Direktorin des Amtsgericht Ulm verschweigt den Befund und will keine unsachliche Einstellung des Kollegen erkennen, geschweige denn die Kinder vor ihm schützen.

Seit November 2020 ist Frau Christine Werner die neue Amtsgerichtsdirektorin in Ulm und sie setzt die unter ihrem Vorgänger praktizierte kinderrechtefeindliche Rechtsprechung eigenhändig fort. Dies zeigt sich in einer aktuellen Entscheidung der neuen Direktorin vom 21.01.2021 über ihren Kollegen und Familienrichter Dr. Markus Bühler. Gegen diesen lag seit einem Jahr ein Antrag des betroffenen Vaters vom 06.02.2020 vor, in dem der Familienrichter wegen Befangenheit abgelehnt wurde.

Dieses Ablehnungsgesuch beruft sich auf den Befund eines promovierten Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenpsychotherapeuten vom 27.09.2019, dessen Empfehlungen in umfassendem Widerspruch zu den vorangegangenen Entscheidungen des Dr. Bühler stehen. Der Familienrichter nahm in mehreren Beschlüssen vom Oktober 2018 und zuletzt August 2019 den Kindern den Vater, weil der Vater angeblich seine Kinder schädigen würde, indem er mit diesen über deren Wunsch sprach, nach der Trennung von beiden Eltern gleichberechtigt erzogen zu werden (das sogenanntes Wechselmodell).

Im Gegensatz dazu stellte der Psychotherapeut fest, dass die Kinder bei der Mutter psychisch misshandelt werden und für die Gesundheit der Kinder das Wechselmodell am besten wäre, da die Erziehung des Vaters eine heilende Wirkung auf die Kinder hat. Hinzu kommt, dass sogar eines der betroffenen Kinder heimlich einen Audiomitschnitt aufnahm, der die psychische Gewalt der Mutter und deren engen weiblichen Verwandtschaft dokumentiert. Der Psychotherapeut hatte unter anderem diese Audioaufnahme in seinem Befund herangezogen. Freifam veröffentlichte schon Ausschnitte aus dem Befund.

Den ohne jegliche psychologische Grundlage getroffenen Entscheidungen des Dr. Bühler stehen also die fachkundigen Einschätzungen des Psychotherapeuten entgegen. Dabei ist die Audiodatei sozusagen die “Smoking Gun”, also der entscheidende Beweis, dass die Beschlüsse des Dr. Bühler inkompetent, willkürlich und kinderschädigend sind.

Die Konsequenzen aus den fehlerhaften Entscheidungen des Dr. Bühler waren drastisch und halten bis heute an: Drei der vier Kinder in Munderkingen dürfen den Vater nur wenige Stunden im Monat unter Bewachung von zwei Frauen sehen. Das älteste Kind floh im Mai 2019 von der Mutter zum Vater im sieben Kilometer entfernten Ehingen und sieht seitdem seine Geschwister nicht mehr. Freifam berichtete schon ausführlich über das Versagen des Familienrichters Dr. Bühler.

In ihrem aktuellen Beschluss vom 21.01.2021 verschweigt die neue Direktorin Frau Christine Werner überraschend sowohl den Befund des Psychotherapeuten wie auch die Audiodatei. Sie hat auch die Audiodatei beim Kind nicht angefragt, geschweige denn angehört. Stattdessen argumentiert die Direktorin wahrheitswidrig und ohne Bezug zur Sachlage in ihrer Entscheidung:

„Insoweit setzt der Beteiligte [Vater] lediglich seine eigene Wertung an die Stelle der von dem abgelehnten Richter vertretenen Auffassung.”

Diese Feststellung ist offensichtlich objektiv falsch, da sich der Vater auf die Befunde des Psychotherapeuten bezog. Die Direktorin hat den Befund und die Audiodatei in ihrem Beschluss vom 21.01.2021 vollständig verschwiegen. Hätte sie diese beiden eindeutigen Hinweise berücksichtigt, hätte sie Dr. Markus Bühler wegen Befangenheit ablehnen müssen, um die betroffenen Kinder zukünftig vor dessen schädigender Rechtsprechung zu schützen. Dies hat die neue Direktorin jedoch bewusst und gezielt unterlassen.

Damit ist klar: Das Amtsgericht Ulm setzt mit der neuen Direktorin Christine Werner an der Spitze seinen Kurs fort, unter absichtlicher Missachtung fachkundiger Einschätzungen und eindeutiger Beweise, Kindern willkürlich einen Elternteil zu nehmen. Damit wird auch die Tradition am Amtsgericht fortgeführt, kinderschädigende Richterkollegen anstelle der betroffenen Kindern zu schützen.

Das Familiengericht in Ulm stellt somit auch unter der neuen Direktorin Christine Werner weiterhin eine Gefahr für Kinder und deren Rechte dar.

 

Bild: Rechts die neue Direktorin Christine Werner

Bildnachweis: Screenshot von https://www.swp.de/suedwesten/staedte/ulm/justiz-ulm-frauenpower-fuer-das-amts-_-und-das-landgericht-53515889.html

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

    Alle Beiträge ansehen
Share:

Hinterlasse einen Kommentar