Wie berichtet, hatte ein damals elfjähriges Mädchen am 23.07.2019 einen heimlichen Audiomitschnitt im Haushalt der Mutter aufgenommen. Dies Audiodatei dokumentiert die psychische Gewalt, der das Mädchen und ihre drei Geschwister im Umfeld der Mutter in Munderkingen ausgesetzt sind, was ein promovierter Psychologe in seiner Diagnose vom 27.09.2019 bestätigte.
Seitdem wurde die psychologische Einschätzung mehreren Behörden und Gerichten zur Verfügung gestellt und die Audiodatei als Beweis angeboten, doch bislang wurde keiner der nachfolgend gelisteten Verantwortlichen tätig, um die Kinder zu schützen.
- Jugendamt Alb-Donau-Kreis:
- Jugendhilfeausschuss
- Herr Landrat Heiner Scheffold
- Herr stellvertretender Landrat Markus Möller
- Herr Dezernatsleiter Josef Barabeisch
- Frau Jugendamtsleiterin Sabine-Blessing
- Frau Teamleiterin Kim Anja Stark
- Frau Sachbearbeiterin Nadine Licht
- Frau Sachbearbeiterin Helen Müller
- Frau Sachbearbeiterin Simone Neumann
- Polizei Munderkingen:
- Herr Dienststellenleiter Ulrich Wohlleb
- Regierungspräsidium Tübingen
- Herr Referatsleiter Martin Frank
- Staatsanwaltschaft Ulm:
- Herr Leitender Oberstaatsanwalt Christof Lehr
- Herr Oberstaatsanwalt Peter Staudenmaier
- Frau Staatsanwältin Jessica Granat
- Amtsgericht Ulm:
- Herr Direktor des Amtsgericht Josef Lehleiter
- Herr stellvertretender Amtsgerichtsdirektor Hans Lohrmann
- Herr Richter Dr. Markus Bühler
- Herr Richter Wittuschek
- Frau Verfahrensbeiständin Virginia Kapteina-Walther
- Landgericht Ulm:
- Herr Präsident Lutz-Rüdiger von Au
- Oberlandesgericht Stuttgart:
- Frau Präsidentin Cornelia Horz
- Herr Vorsitzender Richter Viertel
- Herr Richter Maier
- Frau Richterin Schönlaub
- Frau Richterin Helbing
- Frau Richterin Berning
- Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg
- Herr Präsident Prof. Dr. Malte Graßhof
- Herr Richter Dr. Mattes
- Herr Richter Gneiting
- Bundesverfassungsgericht
- Herr Präsident Prof. Dr. Stephan Harbarth
- Herr Richterin Prof. Dr. Britz
- Herr Richter Prof. Dr. Radtke
Stattdessen belassen diese Personen die betroffenen Kinder in ihrer schädigenden Situation, in die sie aufgrund von ungerechtfertigten Gerichtsentscheidungen gebracht wurden. Es wurde nämlich entschieden, dass drei der vier Kinder ihren Vater nur 2 Stunden alle 2 Wochen unter Bewachung sehen dürfen, weil er sie über ihr Kinderrecht auf beide Eltern aufklärt (sogenanntes Wechselmodell).
Behörden und Justiz verschließen die Augen vor der nachgewiesenen Gewalt einer wechselmodellfeindlichen Mutter gegen ihre Kinder, um weiterhin das Wechselmodell mit konstruierten und kinderrechtefeindlichen Gerichtsentscheidungen zu verhindern.
Die vorliegend dokumentierte anhaltende staatliche Untätigkeit unter mehrfacher Missachtung der Garantenpflicht mit dem wahrscheinlichen Ziel, die Ermittlung des Versagens der Verwaltung und Justiz im Schutz der Kinder in Munderkingen und Ehingen zu verhindern, dürfte das überragende öffentliche Interesse (§ 201 Abs. 2 Satz 3 StGB) an der vollständigen Veröffentlichung der Audiodatei vom 23.07.2019 rechtfertigen, um der Öffentlichkeit die psychische Folter zum Zwecke des narzisstischen Missbrauch von Kindern vor Augen zu führen, die die Verwaltung und Justiz wohl vorsätzlich toleriert.
UPDATE 19.10.2020: Staatsanwältin Jessica Granat wurde hinzugefügt.