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Ist Familienrichter Alexander Damm in Ulm für oder gegen die politische Erpressung mit Kindern?

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Unser Chefredakteur zwingt den neu für seinen Fall zuständigen Richter mit einem Antrag dazu, sich zu der durch seinen Vorgänger Dr. Bühler begangenen politischen Erpressung mithilfe von psychischem Kindesmissbrauch zu positionieren.

Wie berichtet steht in wenigen Tagen am 17.02.2022 eine Verhandlung am Amtsgericht Ulm über die politische Erpressung unseres Chefreredakteurs mit dessen Kindern an. Nachdem der bislang zuständige Familienrichter Dr. Markus Bühler über Jahre hinweg eine psychische Kindesmisshandlung beging, um unseren Chefredakteur dazu zu zwingen, weder öffentlich noch mit seinen Kindern über das Wechselmodell zu reden, ist nun Richter Alexander Damm in Ulm am Zug, da sich Dr. Bühler aufgrund unserer Berichterstattung über ihn selbst abgelehnt hatte.

Der neu zuständige Richter Alexander Damm muss nun aufgrund eines gestern beim Amtsgericht eingegangen Antrags unseres Chefredakteurs bis Dienstag, zwölf Uhr mittags entscheiden, ob er den undemokratischen und rechtsstaatsfeindlichen Kurs seines Vorgängers weiter fährt oder ihn beendet. In diesem Antrag verlangt der Chefredakteur die sofortige Entpflichtung der Verfahrensbeiständin Gisela Mahle und die Beiziehung eines Beistands für den Chefredakteur.

Die in Ulm ansässige Verfahrensbeiständin Gisela Mahle hat es unserem Chefredakteur verboten, über sie in der Öffentlichkeit zu berichten. Angesichts der Tatsache, dass es im Verfahren des Chefredakteurs darum geht, dass er mit seinen Kindern erpresst wurde, um seine Meinung über das Wechselmodell zu unterdrücken, zeigt sich darin aus folgenden Gründen, dass die Verfahrensbeiständin für diesen Fall ungeeignet ist:

  • Die Verfahrensbeiständin ist als vom Gericht bestellte Person wie eine Amtsträgerin anzusehen, die laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter Namensnennung öffentlich kritisiert werden darf.
  • Sie schadet mit ihrer Auffassung, über sie solle öffentlich nicht berichtet werden, den Kindern des Chefredakteurs, denn seine Berichterstattung entlarvt die durch Richter Dr. Bühler begangene staatliche politische Erpressung. Die Berichterstattung ist angesichts der bislang dagegen untätigen Justiz die einzige Möglichkeit, diese durch öffentlichen Druck abzustellen. Es gibt Anhaltspunkte, dass die Verfahrensbeiständin Gisela Mahle psychische Beihilfe zur politischen Erpressung geleistet hat. Indem sie ein Verbot zu einer rechtmäßigen diesbezüglichen Berichterstattung unter Nennung ihres Namens ausspricht, verkennt sie die Notwendigkeit, die Kinder vor der politischen Erpressung, an der sie möglicherweise mitgewirkt hat, mit Hilfe der Öffentlichkeit zu schützen.

Da eine Verfahrensbeiständin die sogenannte “Anwältin der Kinder” ist, besteht in ihrem auf die Begrenzung der Meinungsfreiheit ausgerichtete Verhalten ein Interessenverrat ihrerseits am Schutzbedürfnis der Kinder. Das Schutzbedürfnis der Kinder erfüllt der Vater, also unser Chefredakteur, durch seine Berichterstattung über diejenigen Personen, die ihren staatlichen Schutzauftrag für die gegen ihn gerichtete politische Erpressung (möglicherweise) missbrauchen.

Wir hatten die Verfahrensbeiständin Gisela Mahle mehrmals zu den oben genannten Anhaltspunkten um Stellungnahme gebeten, sie gab uns jedoch keine Antwort, außer eben das Verbot, über sie zu berichten. Wir behalten uns selbstverständlich vor, über diese Anhaltspunkte in einem weiteren Artikel im Detail zu berichten.

Weiterhin verlangt unser Chefredakteur in seinem Antrag, dass es ihm erlaubt ist, einen Beistand zur Verhandlung mitzubringen und dass das Gericht noch vor der Verhandlung darüber entscheidet. Nicht nur verlangt dies die Notwendigkeit der Waffengleichheit gegenüber der Ex-Frau des Chefredakteurs, die mit ihrer Anwältin zur Verhandlung erscheinen wird, wobei der Chefredakteur ohne Anwalt kommen wird. Dies verlangt auch die Waffengleichheit gegenüber dem Gericht, denn wenn es in einem Gericht wie das in Ulm möglich ist, dass ein Richter wie Dr. Bühler sein Amt missbraucht, um einen Journalisten mit dessen Kindern politisch zu erpressen, dann ist es auch möglich, dass es der nun zuständige Richter Alexander Damm seinem Vorgänger gleich tun könnte.

Da diese zwei Aspekte, nämlich die Entpflichtung der Verfahrensbeiständin, sowie die Beiziehung eines Beistands, von zentraler Bedeutung für die Verhandlung am 17.02.2022 sind, deutet der Chefredakteur in seinem Antrag an, dass er Richter Alexander Damm ablehnen könnte, wenn dieser sich mit der Entscheidung zu lange Zeit lässt und die Verfahrensbeiständin nicht entpflichtet oder den Beistand nicht zulässt.

Nun folgt eingefügt der anonymisierte Wortlaut des Antrags unseres Chefredakteurs, der auch hier her direkt angesehen werden kann: https://docs.google.com/document/d/e/2PACX-1vT6DmMTdi2H5yk7M2OTxuPErt5HoA1ZiJxsPcHBBVafwD7pAF2zZE8J5LSHSuds2uoyzksXMvp3Tq7a/pub

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Bildnachweis: Screencapture aus dem Film Zwölf Uhr mittags

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

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